Betreff
Änderung der Plakatierungssatzung
hier: Antrag der Fraktion WLH vom 27.02.2015
Vorlage
32-2/012/2015
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Mit Mail und Antrag vom 27.02.2015 (siehe Anlage 1) hat die WLH-Fraktion eine Änderung der Plakatierungssatzung beantragt. Auslöser waren von der WLH zitierte Schwierigkeiten des MHD Haan / Hilden, die Plakatständer der Parteien nach Wahlende für eigene Zwecke nutzen zu dürfen.

 

Ein Änderungsbedarf besteht nicht. Die von der WLH-Fraktion angegebenen Probleme des MHD sind der Verwaltung nicht bekannt. Ein Wunsch, die Plakatständer für eigene Werbemaßnahmen nutzen zu dürfen, wurde gegenüber der Verwaltung nicht geäußert. Erst recht wurde keine entsprechende Bewerbung beantragt, geschweige denn versagt. Eine wiederholte Nachfrage der Verwaltung bei dem von der WLH benannten Pressesprecher des MHD blieb unbeantwortet.

 

Wessen Träger die Antragsteller für die Anbringung ihrer Plakate nutzen, ist für die Entscheidung über ihren Antrag unerheblich. Ebenso wenig gibt es Sperrfristen für eine Plakatierung nach Wahlen. Allerdings sind die Stellung eines Antrages und die Erteilung einer Genehmigung erforderlich.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die beantragte Änderung der Satzung der Stadt Haan über das Anbringen bzw. Aufstellen von Werbeträgern wird abgelehnt.