Betreff
Ausbildung in Teilzeit
Vorlage
10/036/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für das Ausbildungsjahr 2015 wurde ein Ausbildungsplatz für die Ausbildung  zur / zum Verwaltungsfachangestellten ausgeschrieben.

Nach einem Eignungstest wurden 14 Bewerberinnen und Bewerber zu persönlichen Gesprächen eingeladen. An den Gesprächen waren außer der Personalabteilung der Personalrat, Jugend- und Auszubildenden- sowie die Schwerbehindertenvertretung beteiligt. Eine Bewerberin wurde einvernehmlich als für die Ausbildung am besten geeignet ausgewählt.

Als ebenso geeignet stellte sich eine weitere Bewerberin dar. Es handelt sich hierbei um eine 19-jährige alleinerziehende Mutter mit einer zweijährigen Tochter. Wegen der Schwangerschaft musste sie den Schulbesuch der Realschule unterbrechen, holte aber den Realschulabschluss nach der Geburt ihrer Tochter nach, wobei sie einen Notendurchschnitt von 2,1 erreichte. In ihrer Darstellung während des Bewerbungsgesprächs war die Bewerberin so überzeugend, dass alle Beteiligten übereinstimmend beschlossen, für sie die Möglichkeit einer Teilzeitausbildung in Betracht zu ziehen.

 

Die Stadt Haan sieht sich in diesem Fall in der sozialen Verantwortung, einer jungen alleinerziehenden Mutter die Möglichkeit einer qualifizierten Ausbildung zu geben. Eine Übernahmezusage nach der Ausbildung wird nicht gegeben.

 

Drei Mitarbeiterinnen haben bislang die Ausbildung in Teilzeit absolviert und mit gutem Erfolg abgeschlossen.

 

Die Ausbildung dauert drei Jahre, Beginn 1.8.2015. Die Personalkosten, die zusätzlich entstehen, stellen sich wie folgt dar:

2015                                                                                               5.421,60 €

2016                                                                                            13.329,19 €

2017                                                                                            14.064,58 €

2018 (bis 31.7.)                                                                            8.442,07 €

Insgesamt                                                                                   41.257,44 €.

 

 

 

Allgemeine Informationen zur Ausbildung in Teilzeit

Die Teilzeitausbildung ist im Berufsbildungsgesetz geregelt. Insbesondere Alleinerziehenden oder jungen Eltern soll hiermit die Möglichkeit gegeben werden, Beruf und Familie zu vereinbaren und eine Ausbildung auch mit Familienpflichten erfolgreich zu Ende zu bringen aber auch eine Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz kann auf diese Weise gefördert werden.

 

Die Teilzeit umfasst eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 30,0 Stunden. Bei weniger Wochenstunden verlängert sich die Ausbildungszeit auf vier Jahre,  da ansonsten nicht alle Ausbildungsinhalte vermittelt werden können. 16.0 Stunden wöchentlich sind zwingend für den Besuch der Berufsschule vorgesehen (2x wöchentlich). Die übrigen 14.0 Stunden werden in Absprache mit den Ausbildungsämtern gleichmäßig auf  die verbleibenden drei Arbeitstage verteilt.

 

Die Stadt Haan hat bisher gute Erfahrungen mit der Ausbildung in Teilzeit gemacht und wurde hierfür vom Kreis Mettmann in 2009 ausgezeichnet (siehe Anlage).

 

 

Beschlussempfehlung:

Die Verwaltung sieht auf Grund der der guten Erfahrungen in der Ausbildung in Teilzeit und der besonderen Verantwortung als öffentlicher Arbeitgeber diese Form der Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz im vorliegenden Fall als besonders geeignet an.

Daher empfiehlt sie die Bereitstellung eines zusätzlichen Ausbildungsplatzes zur Verwaltungsfachangestellten in Teilzeit.

 

Beschlussvorschlag:

 

Es wird eine Ausbildungsstelle in Teilzeit zur Verwaltungsfachangestellten im Stellenplan 2015 aufgenommen.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Siehe Vorlagentext