hier: Antrag der Fraktion WLH vom 27.02.2015
Sachverhalt:
Im UA OPC wurde auf Anfrage der SPD-Fraktion vom 19.02.2015 (per Mail) im nichtöffentlichen Teil (TOP 10) mündlich zum aktuellen Krankenstand der Stadtverwaltung Haan berichtet.
Die WLH-Fraktion kündigte in der Sitzung des UA OPC an, einen Tagesordnungs-punkt „Gesundheitsmanagement für die Stadtverwaltung Haan“ für den UA OPC am 15.04.2015 zu beantragen.
Der Antrag der WLH-Fraktion vom 27.03.2015 lautet wie folgt:
a) Wie hat sich der Krankenstand in der Stadtverwaltung Haan in den letzten Jahren entwickelt?
b) Welche Maßnahmen werden aktuell in der Stadtverwaltung Haan ergriffen zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter allgemein und speziell, wenn ein hoher Krankenstand in einzelnen Ämtern festgestellt wird?
c) Welche Maßnahmen können aus Sicht der der Verwaltungsleitung zukünftig eingeführt werden, um den Krankenstand zu senken und die Wiedereingliederung der langzeiterkrankten Mitarbeiter zu ermöglichen.
Eine Empfehlung für den HFA zur Beschlussfassung erfolgt ggfl. nach Beratung.
Beantwortung der Fragen a bis c:
zu a)
Der Krankenstand betrug in 2012 noch 15,83 Tage, in
2013 waren es 16,68 Tage und in 2014 bereits 17,55 Tage je Mitarbeiter/-in.
Mit Ausnahme des Dezernates II (hier ist die
Krankenquote mit Ausnahme des Hallenbades leicht gesunken) ist ein zunehmender
Krankenstand durchgehend erkennbar. Besonders darmatisch war in 2014 der
Krankenstand im Dezernat III.
Eine detailierte Auswertung wird aus
datenschutzrechtilchen Gesichtspunkten als sehr kritisch angesehen (siehe
hierzu auch Ausführungen unter Antwort
zu C, erster Absatz).
zu b)
allgemein:
Seit
2009 wird in Zusammenarbeit mit der Barmer GEK 1x jährlich ein Gesundheitstag
durchgeführt, bei dem verschiedene Maßnahmen zur Gesundheitsförderung
vorgestellt werden, z. B. Venenmessungen, Hautscreening, Blutdruck- und
–zuckermessungen, Vorträge zur Ernährung usw. In 2015 wird wieder ein
Gesundheitstag stattfinden. Die ersten Vorbesprechungen hierzu wurden bereits
geführt.
Seit
2004 werden 1x wöchentlich Nacken- und Rückenmassagen angeboten. Diese führt
das Institut für Forschung, Gesundheit und Weiterbildung (IFGW) mit Sitz in
Bonn mit einer mobilen Einrichtung durch. Die Nachfrage nach diesem Angebot ist
ungebrochen. Die Kosten der Massagen werden von den Beschäftigten übernommen.
Die Verwaltung stellt die Beschäftigten für die Dauer der Massage (ca. 20
Minuten) vom Dienst frei.
Die
Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit bei der Stadtverwaltung Haan
räumt den Beschäftigten die Möglichkeit ein, Beginn und Ende ihres täglichen
Dienstes sowie die Mittagspause in den festgelegten Grenzen selbst zu bestimmen
und dadurch den für sie jeweils gegebenen Verkehrsverhältnissen und
persönlichen Bedürfnissen anzupassen.
Am
19.03.2015 fand ein ganztägiges Seminar für Führungskräfte der Stadtverwaltung
Haan unter dem Thema: „Psychische Belastungen und Störungen bei
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erkennen – Rolle und Aufgabe von
Führungskräften“ statt.
Seitens
der Verwaltung wird sowohl den Führungskräften als auch den Beschäftigten
umfassendes Material im Umgang mit Stress angeboten (z.B. die Broschüre „Kein
Stress mit dem Stress“). Darüber hinaus steht ein eLearning-Tool „Förderung
psychischer Gesundheit als Führungsaufgabe“ zur Verfügung.
speziell:
Seit
dem 01.01.2014 wird in der Stadtverwaltung Haan das Betriebliche
Eingliederungsmanagement (BEM) durchgeführt. Hierbei handelt es sich um eine
Pflichtaufgabe des Arbeitgebers nach § 84 Absatz 2 SGB IX. Danach hat der
Arbeitgeber den betroffenen Beschäftigten ein BEM anzubieten, wenn Beschäftigte
innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt
arbeitsunfähig waren. Für die Betroffenen ist die Teilnahme am BEM freiwillig.
In den
BEM-Präventionsgesprächen werden Hilfsangebote und Maßnahmen besprochen, die
den Wiedereinstieg nach längerer krankheitsbedingter Anwesenheit erleichtern
sollen oder die Arbeitsbedingungen verbessern.
Darüber
hinaus gibt es die Möglichkeit der stufenweisen Wiedereingliederung nach dem
Hamburger Modell. Danach kann auf Anraten des behandelnden Arztes ein Antrag
auf stundenweise Wiedereingliederung (2, 4, 6, 8 Stunden) an den Arbeitgeber
gestellt werden.
Zudem
werden Krankenrückkehrgespräche und Fürsorgegespräche nach längerer
krankheitsbedingter Abwesenheit geführt.
Die
Betriebsärztin bietet 1 x im Monat eine Sprechstunde für die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Stadt Haan im Hause an. Sie berät über Ursachen von
arbeitsbedingten Erkrankungen (z.B. Rückenschmerzen, Augenproblemen, Allergien,
Schlafstörungen), Gestaltung von Arbeitsplätzen, Suchterkrankungen sowie über
arbeitsphysiologische, arbeitspsychologische und arbeitshygienische Fragen.
Zudem
berät sie über Untersuchungen von Unfällen und Berufskrankheiten und die
Erforderlichkeit der Durchführung von arbeitsmedizinischen Untersuchungen.
Für
schwierige Lebenslagen steht den Beschäftigten der Stadtverwaltung Haan eine
Sozialer Ansprechpartnerin zur Verfügung.
zu c)
Die
Frage, welche Maßnahmen aus Sicht der Verwaltungsleitung zukünftig eingeführt
werden können, um den Krankenstand zu senken, kann so nicht beantwortet werden,
da hierzu eine Analyse hinsichtlich der Art der Erkrankungen erforderlich wäre.
Dies ist jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig. Zudem ist
der Arbeitnehmer nicht verpflichtet über seine Erkrankung gegenüber dem
Arbeitgeber Auskunft zu geben. Der Arbeitgeber kann somit lediglich eine
Erhebung über den Krankenstand und die Krankenquote bis auf eine gewisse
Organisationsebene allgemein vornehmen. Dabei hat er darauf zu achten, dass die
erhobenen Daten keine Rückschlüsse auf den Einzelfall zulassen. Je sensibler
die Daten, desto mehr fällt der Schutz des Betroffenen ins Gewicht (OVG v.
22.05.2013, 15 B 556/13).
Da es
sich bei der Stadt Haan um eine kleine Stadtverwaltung handelt, können Rückschlüsse
auf den Einzelfall eher gezogen werden als dies bei größeren Verwaltungen der
Fall ist.
Daher
wurde der Krankenstand unter Buchstabe a) nur nach Dezernaten dargestellt.
Die
Stadtverwaltung Haan hat bereits eine gute bis solide Basis an Maßnahmen der
betrieblichen Gesundheitsförderung (siehe Maßnahmen unter Antwort zu b).
Sicher
kann diese Basis im Rahmen eines fest installierten Betrieblichen
Gesundheitsmanagements ausgebaut werden. So wären beispielsweise folgende
Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung denkbar:
- Betriebliches Stressmanagement
(Coaching für Mitarbeiter und Führungskräfte)
- Kooperationen mit Fitnessstudios
- Familien-Events (z.B. Familientag)
- Schulungsmaßnahmen der Führungskräfte (z.B. gesundes
Führen)
- Mitarbeiterschulungen zu Gesundheitsthemen
- Ernährungsberatung im Arbeitsalltag
- Aktive Bewegungspausen am Arbeitsplatz
- Präventionskursangebote der gesetzlichen Krankenkassen
- Betriebssportgruppen
- Einrichtung von Sozial- und Ruheräumen
- Gesundheitsfördernde Seminare (Burnout-Prophylaxe,
Schichtdienstarbeit, Work-Life-Balance usw.)
- Rückenschulen/Wirbelsäulengymnastik.
Eine
Ausweitung des Betrieblichen Gesundheitsmanagement in der Stadtverwaltung Haan
setzt voraus, dass je nach Maßnahme zur Gesundheitsförderung zusätzliche Mittel
in den Haushalt eingestellt werden. Der zeitliche Anteil der Beschäftigten zur
Teilnahme an den jeweiligen Maßnahmen darf zudem nicht unberücksichtigt
bleiben.
Die
Aufgaben im Betrieblichen Gesundheitsmanagement werden derzeit von
verschiedenen Stellen innerhalb der Stadtverwaltung Haan wahrgenommen
(Arbeitsschutz, Personalrat, Gleichstellung und Sozialer Ansprechpartner, Amt
10).
Je nach
Ausweitung der Aufgabe „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ als ganzheitliche
Aufgabe wird ein zusätzlicher Stellenanteil von mindestens 0,5 erforderlich
sein, da die Maßnahmen zur Gesundheitsförderung aufeinander abzustimmen und
teilweise übergreifen sind. Zudem wird ein erhöhter Koordinierungsbedarf
erforderlich sein.
Beschlussempfehlung:
Die Verwaltung befürwortet den Ausbau der Betrieblichen Gesundheitsförderung, da er die Stadtverwaltung Haan zu einem attraktiven Arbeitgeber macht und der gesundheitlichen Fürsorge gegenüber den Beschäftigten eine hohe Priorität einräumt. Mit jeder zusätzlichen Maßnahme stellt sich die Stadt Haan mehr den Herausforderungen des demografischen Wandels.
Sollte sich der Rat für ein umfassendes Betriebliches Gesundheitsmanagement aussprechen, kann diese Aufgabe nur mit zusätzlichen Mitteln und zusätzlichen personellen Ressourcen erfüllt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Entwicklung zum Krankenstand in der Stadtverwaltung Haan in den letzten Jahren sowie die von der Stadtverwaltung ergriffenen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden zur Kenntnis genommen.
Die Empfehlungen der Verwaltung zur möglichen Senkung des Krankenstandes werden gegebenenfalls nach Beratung zur Beschlussfassung an den HFA verwiesen.