Sachverhalt:
Für die Beratung der Haushaltssatzung 2015 werden noch
folgende Unterlagen vorgelegt:
1.
Änderungen bzw. Verwaltungsvorschläge zu dem Entwurf der
Haushaltssatzung 2015, Beratung von Anträgen/Empfehlungen zum Haushalt nach
Ausschussberatungen (Anlage 1)
2.
Anträge der Fraktion WLH vom 21.03.2015:
1.
…„dass die von Ihnen
angedachten Erhöhungen
-
des
Gewerbesteuerhebesatzes
-
der Grundsteuer A und
B
-
der Elternbeiträge
für Kindertageseinrichtungen
im Haushaltsplan der Stadt
Haan 2015 gestrichen werden und die Verwaltung statt dessen selbstständig
vorlegt, in welchen einzelnen Positionen Einsparpotenziale in entsprechender
Höhe generiert werden.“
2. „Legen Sie uns Einsparmöglichkeiten vor, um den
Haushaltsausgleich 2020, ohne die bis jetzt eingeplanten Steuererhöhungen zu
realisieren!“
3. „Antrag: Kürzungen im Stellenplan“
4. „Antrag: Eingestellte Mittel Technologiepark streichen“
5. „Antrag: Eingestellte Mittel Citystreife streichen“
6. „Antrag: Eingestellte Mittel Windhövel streichen“
7. „Antrag: Streichung Kosten Straßentausch Martin-Luther-Str./Turnstraße
Anlage
2: Anträge vom 21.03.2015
3. Antrag der Fraktion WLH vom 22.03.2015:
„In den Haushaltsplan 2015 wird unter
Produkt 150200 (Stadtmarketing) 2.000,-
€ eingestellt mit Sperrvermerk „Freigabe durch den WILSTA nach Abstimmung zu
Projekt 2015“.“
Anlage
3: Antrag vom 22.03.2015
4. Antrag
der Fraktion WLH vom 22.03.2015:
„In den Haushaltsplan 2015 wird unter Produkt 011400
(Betriebshof) und unter Produkt 150200 (Stadtmarketing) jeweils 2.000,- €
eingestellt für Aktionen zur Stärkung des WIR-Gefühls, u.a. den Dreck-Weg-Tag
und die Teilnahme am Wettbewerb des „WDR2 – Wir für eine Stadt –“ .“
Anlage
4: Antrag vom 22.03.2015
5. Antrag
der Fraktion WLH vom 22.03.2015 zum
Haushalt 2015 – Stellenplan und Kooperation Bereitschaftsdienste –
Kostenersparnis prüfen:
„Die Stadtverwaltung hat die
Personalkosten, extra ausgewiesene Fahrtkosten und Anschaffungs- und
Instandhaltungskosten der PKW für den Bereitschaftsdienst darzulegen. Sie hat
darzulegen wie viele Einsätze in der Bereitschaftszeit in dem Jahr 2014
geleistet wurden. Danach ist zu prüfen, ob eine Kooperation mit
kreisangehörigen Städten zu den Bereitschaftsdiensten wirtschaftliche Vorteile
für die Stadt Haan möglich macht.“
Anlage
5: Antrag vom 22.03.2015
6. Antrag der SPD-Ratsfraktion vom
27.03.2015:
„1.Die Stadtverwaltung erstellt ein
Organisationsentwicklungskonzept einschließlich Stellenzuordnung. Freiwerdende
Stellen können bis zur Verabschiedung des Konzepts nur mit Zustimmung des Rats
besetzt werden. Ebenso können Höhergruppierungen nur mit Zustimmung des Rats
erfolgen, es sei denn sie sind gesetzlich vorgeschrieben. Mit dem
Organisationsentwicklungskonzept gehen, ggf. unter Zuhilfenahme von externen
Institutionen, eine Aufgabenkritik sowie eine Prozessoptimierung einher.
2.Die Verwaltung
legt bis zum kommenden HFA in Anlehnung an die
Empfehlung der GPA eine Fluktuationsanalyse vor, in der auch dargestellt
wird, wie sie gedenkt, das „Expertenwissen“ zu sichern.“
Anlage 6: Antrag vom 27.03.2015
Aus den Beratungen der folgenden Ausschüsse können sich
noch Änderungsempfehlungen für den Haushalt ergeben:
-
Ausschuss für
Bildung, Kultur und Sport am 13.04.2015
-
Unterausschuss für
Organisation, Personal und Controlling am 15.04.2015
-
Jugendhilfeausschuss
am 16.04.2015
-
Ausschuss für Bau,
Vergabe, Feuerschutz und Ordnungsangelegenheiten am 16.04.2015.
Jährliche
Übertragung von Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen im Finanzplan (kameraler
Begriff: Übertragung von Haushaltsausgaberesten)
hier: Übertragung von Ermächtigungen aus 2014 nach 2015
Sachverhalt:
Ermächtigungen
(= Haushaltsmittel) für Auszahlungen für
Investitionen bleiben grundsätzlich bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für
ihren Zweck verfügbar. Das bedeutet, dass noch nicht in Anspruch genommene aber
weiterhin erforderliche Ermächtigungen in das Folgejahr übernommen, d. h.
übertragen werden müssen. Sie erhöhen dann die Positionen im Haushaltsplan des
folgenden Jahres. Nur dieses Verfahren stellt sicher, dass für die dann im
Folgejahr erforderlichen Auszahlungen für Investitionen auch die Liquidität
eingeplant und verfügbar gemacht wird.
Gemäß § 22 Abs. 4 der
Gemeinhaushaltsverordnung NRW ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit
Angabe der Auswirkungen auf den Finanzplan 2015 vorzulegen. Es sollen
Ermächtigungen aus 2014 für Auszahlungen für Investitionen von rd. 7 Mio. EUR nach 2015 übertragen werden (siehe Anlage 6). Aufgrund des
noch aufzustellenden Jahresabschlusses
2014 können sich die Beträge verändern.
Die Übertragungen
erhöhen die Auszahlungsermächtigungen im Finanzplan 2015. Die jetzt zu
übertragenden Auszahlungsermächtigungen werden durch dafür vorhandene liquide
Mittel und die Einzahlungen aus den Kreditaufnahmen aus der Krediter-mächtigung
2014 finanziert.
Verfasser: Günter
Opfer, Amt für Finanzmanagement
Beschlussvorschläge
Haushaltssicherungskonzept
2010 ff.
Beschlussvorschlag:
Das Haushaltssicherungskonzept – bis 2020
für den Ergebnisplan und für 2015 bis 2018 für die Auszahlungen für
Investitionen – wird in der Fassung beschlossen, die sich aus dem
Verwaltungsentwurf und den Beratungsergebnissen des Haupt- und Finanzausschusses
vom 21.04.2015 ergibt.
Hebesatz-Satzung für
2015
Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20/008/2015
Die als Anlage beigefügte Satzung über
die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Stadt Haan im
Haushaltsjahr 2015 wird mit folgenden Steuersätzen beschlossen:
Grundsteuer A 219 v. H. - land- und
forstwirtschaftliche Betriebe -
Grundsteuer B 433 v. H. - bebaute und unbebaute
Grundstücke -
Gewerbesteuer 421 v. H.
Haushaltssatzung 2015
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung 2015 mit ihren
Anlagen wird in der Fassung beschlossen, die sich aus dem Verwaltungsentwurf
und den Beratungsergebnissen des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.04.2015
ergibt.
Jährliche
Übertragung von Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen im Finanzplan (kameraler
Begriff: Übertragung von Haushaltsausgaberesten)
hier: Übertragung von Ermächtigungen aus 2014 nach 2015
Beschlussvorschlag:
Die Übertragung von
Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen von 2014 nach 2015 entsprechend
der Anlage 7 zu dieser Vorlage wird zur Kenntnis genommen.