Betreff
Beratung und Beschluss des Entwurfes der Haushaltssatzung 2015 - Haushaltssicherungskonzept 2010 ff. (Fortschreibung), Hebesatz-Satzung 2015, Haushaltssatzung 2015
Vorlage
20/007/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Beratung der Haushaltssatzung 2015 werden noch folgende Unterlagen vorgelegt:

 

1.    Änderungen bzw. Verwaltungsvorschläge zu dem Entwurf der Haushaltssatzung 2015, Beratung von Anträgen/Empfehlungen zum Haushalt nach Ausschussberatungen (Anlage 1)

 

2.    Anträge der Fraktion WLH vom 21.03.2015:

1.                                                 …„dass die von Ihnen angedachten Erhöhungen

-                                                    des Gewerbesteuerhebesatzes

-                                                    der Grundsteuer A und B

-                                                    der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen

                   im Haushaltsplan der Stadt Haan 2015 gestrichen werden und die Verwaltung statt dessen selbstständig vorlegt, in welchen einzelnen Positionen Einsparpotenziale in entsprechender Höhe generiert werden.“

2.     „Legen Sie uns Einsparmöglichkeiten vor, um den Haushaltsausgleich 2020, ohne die bis jetzt eingeplanten Steuererhöhungen zu realisieren!“

3.     „Antrag: Kürzungen im Stellenplan“

4.     „Antrag: Eingestellte Mittel Technologiepark streichen“

5.     „Antrag: Eingestellte Mittel Citystreife streichen“

6.     „Antrag: Eingestellte Mittel Windhövel streichen“

7.     „Antrag: Streichung Kosten Straßentausch Martin-Luther-Str./Turnstraße

Anlage 2: Anträge vom 21.03.2015

3.  Antrag der Fraktion WLH vom 22.03.2015:

     „In den Haushaltsplan 2015 wird unter Produkt 150200 (Stadtmarketing)  2.000,- € eingestellt mit Sperrvermerk „Freigabe durch den WILSTA nach Abstimmung zu Projekt 2015“.“

     Anlage 3: Antrag vom 22.03.2015

 

4.  Antrag der Fraktion WLH vom 22.03.2015:

     „In den Haushaltsplan 2015 wird unter Produkt 011400 (Betriebshof) und unter Produkt 150200 (Stadtmarketing) jeweils 2.000,- € eingestellt für Aktionen zur Stärkung des WIR-Gefühls, u.a. den Dreck-Weg-Tag und die Teilnahme am Wettbewerb des „WDR2 – Wir für eine Stadt –“ .“

     Anlage 4: Antrag vom 22.03.2015

 

5.  Antrag der Fraktion WLH vom 22.03.2015 zum Haushalt 2015 – Stellenplan und Kooperation Bereitschaftsdienste – Kostenersparnis prüfen:

     „Die Stadtverwaltung hat die Personalkosten, extra ausgewiesene Fahrtkosten und Anschaffungs- und Instandhaltungskosten der PKW für den Bereitschaftsdienst darzulegen. Sie hat darzulegen wie viele Einsätze in der Bereitschaftszeit in dem Jahr 2014 geleistet wurden. Danach ist zu prüfen, ob eine Kooperation mit kreisangehörigen Städten zu den Bereitschaftsdiensten wirtschaftliche Vorteile für die Stadt Haan möglich macht.“

     Anlage 5: Antrag vom 22.03.2015

 

6. Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 27.03.2015:

    „1.Die Stadtverwaltung erstellt ein Organisationsentwicklungskonzept einschließlich Stellenzuordnung. Freiwerdende Stellen können bis zur Verabschiedung des Konzepts nur mit Zustimmung des Rats besetzt werden. Ebenso können Höhergruppierungen nur mit Zustimmung des Rats erfolgen, es sei denn sie sind gesetzlich vorgeschrieben. Mit dem Organisationsentwicklungskonzept gehen, ggf. unter Zuhilfenahme von externen Institutionen, eine Aufgabenkritik sowie eine Prozessoptimierung einher.

 2.Die Verwaltung legt bis zum kommenden HFA in Anlehnung an die   Empfehlung der GPA eine Fluktuationsanalyse vor, in der auch dargestellt wird, wie sie gedenkt, das „Expertenwissen“ zu sichern.“

            Anlage 6: Antrag vom 27.03.2015

 

Aus den Beratungen der folgenden Ausschüsse können sich noch Änderungsempfehlungen für den Haushalt ergeben:

-                 Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport am 13.04.2015

-                 Unterausschuss für Organisation, Personal und Controlling am 15.04.2015

-                 Jugendhilfeausschuss am 16.04.2015

-                 Ausschuss für Bau, Vergabe, Feuerschutz und Ordnungsangelegenheiten am 16.04.2015.

 

 

 

 

Jährliche Übertragung von Ermächtigungen für Auszahlungen für  Investitionen im Finanzplan (kameraler Begriff: Übertragung von Haushaltsausgaberesten)
hier: Übertragung von Ermächtigungen aus 2014 nach 2015

 

Sachverhalt:

Ermächtigungen (=  Haushaltsmittel) für Auszahlungen für Investitionen bleiben grundsätzlich bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. Das bedeutet, dass noch nicht in Anspruch genommene aber weiterhin erforderliche Ermächtigungen in das Folgejahr übernommen, d. h. übertragen werden müssen. Sie erhöhen dann die Positionen im Haushaltsplan des folgenden Jahres. Nur dieses Verfahren stellt sicher, dass für die dann im Folgejahr erforderlichen Auszahlungen für Investitionen auch die Liquidität eingeplant und verfügbar gemacht wird.

 

Gemäß § 22 Abs. 4 der Gemeinhaushaltsverordnung NRW ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Finanzplan 2015 vorzulegen. Es sollen Ermächtigungen aus 2014 für Auszahlungen für Investitionen von rd. 7 Mio. EUR nach 2015 übertragen werden (siehe Anlage 6). Aufgrund des noch aufzustellenden Jahresabschlusses  2014 können sich die Beträge verändern.

Die Übertragungen erhöhen die Auszahlungsermächtigungen im Finanzplan 2015. Die jetzt zu übertragenden Auszahlungsermächtigungen werden durch dafür vorhandene liquide Mittel und die Einzahlungen aus den Kreditaufnahmen aus der Krediter-mächtigung 2014 finanziert.

 

 

Verfasser: Günter Opfer, Amt für Finanzmanagement

 

Beschlussvorschläge

 

Haushaltssicherungskonzept 2010 ff.

Beschlussvorschlag:

Das Haushaltssicherungskonzept – bis 2020 für den Ergebnisplan und für 2015 bis 2018 für die Auszahlungen für Investitionen – wird in der Fassung beschlossen, die sich aus dem Verwaltungsentwurf und den Beratungsergebnissen des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.04.2015 ergibt.

 

Hebesatz-Satzung für 2015

Beschlussvorschlag  gemäß Vorlage 20/008/2015

Die als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Stadt Haan im Haushaltsjahr 2015 wird mit folgenden Steuersätzen beschlossen:

Grundsteuer A                   219 v. H.                 - land- und forstwirtschaftliche Betriebe -

Grundsteuer B                   433 v. H.                 - bebaute und unbebaute Grundstücke -

Gewerbesteuer                  421 v. H.                

 

Haushaltssatzung 2015

Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung 2015 mit ihren Anlagen wird in der Fassung beschlossen, die sich aus dem Verwaltungsentwurf und den Beratungsergebnissen des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.04.2015 ergibt.

 

 

 

Jährliche Übertragung von Ermächtigungen für Auszahlungen für  Investitionen im Finanzplan (kameraler Begriff: Übertragung von Haushaltsausgaberesten)
hier: Übertragung von Ermächtigungen aus 2014 nach 2015

 

Beschlussvorschlag:

Die Übertragung von Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen von 2014 nach 2015 entsprechend der Anlage 7  zu dieser Vorlage wird zur Kenntnis genommen.