Betreff
Hebesatz-Satzung für das Haushaltsjahr 2015
Vorlage
20/008/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 Die Steuerhebesätze werden gemäß § 78 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) grundsätzlich durch die Haushaltssatzung festgesetzt. Gemäß § 82 Abs. 1 Nr. 2 GO NRW darf die Gemeinde Realsteuern nach den Sätzen des Vorjahres erheben, wenn die Haushaltssatzung zu Beginn des Haushaltsjahres noch nicht bekannt gemacht ist. Der am 17.03.2015 dem Rat der Stadt Haan vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2015 sieht eine Erhöhung der Steuersätze für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe), die Grundsteuer B (bebaute u. unbebaute Grundstücke) und die Gewerbesteuer vor.

Zur Verringerung der Ergebnisunterdeckung im Ergebnisplan des Haushaltsplanentwurfes 2015 wird die Erhöhung der Realsteuerhebesätze ab 2015 wie folgt vorgeschlagen:

-                                                                     Grundsteuer A-Hebesatz             von 209 v.H. auf 219 v.H.

-                                                                     Grundsteuer B-Hebesatz             von 413 v.H. auf 433 v.H.

-                                                                     Gewerbesteuerhebesatz von 411 v.H. auf 421 v.H.

Die Haushaltssatzung 2015 soll am 05.05.2015 vom Rat beschlossen werden und kann nur öffentlich bekannt gemacht werden, wenn der Landrat des Kreises Mettmann als Aufsichtsbehörde das Haushaltssicherungskonzept zum Haushalt 2015 genehmigt hat.

Wenn das Haushaltssicherungskonzept 2015 nicht genehmigt wird, kann die Haushaltssatzung 2015 nicht öffentlich bekannt gemacht werden, d. h. die Steuerhebesätze werden dann für 2015 nicht angehoben.

Eine Änderung der Realsteuerhebesätze mit dem Ziel der Erhöhung kann nur bis zum 30.06. eines Jahres erfolgen. Wie in den Vorjahren soll daher für 2015 eine Hebesatz-Satzung erlassen werden, die nicht der Genehmigung des Landrates in Mettmann bedarf.

Ist eine Hebesatz-Satzung erlassen, haben die dennoch in die Haushaltssatzung 2015 aufzunehmenden Steuersätze für die Gemeindesteuern nur deklaratorische Bedeutung.

Die entsprechenden Mehrerträge durch die Steuerhebesatzanhebungen (Grundsteuer A +0,001 Mio. EUR, Grundsteuer B +0,280 Mio. EUR, Gewerbesteuer +0,490 Mio. EUR für 2015) wurden im Haushaltsplanentwurf 2015 veranschlagt.

 

 

Verfasser: Günter Opfer, Amt für Finanzmanagement

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Stadt Haan im Haushaltsjahr 2015 wird mit folgenden Steuersätzen beschlossen:

 

Grundsteuer A          219 v.H.         - land- und forstwirtschaftliche Betriebe -

Grundsteuer B          433 v.H.         - bebaute u. unbebaute Grundstücke -

Gewerbesteuer         421 v.H.