hier: Bericht über das Ergebnis der Diskussionsveranstaltung zum Studentenworkshop "Bürgerhausareal" vom 17.02.2015, Beschluss über das weitere Verfahren
Sachverhalt:
1./ Ergebnis
des Workshops
Über das Ergebnis
des Workshops hat die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für
Stadtplanung, Umwelt und Verkehr am 30.10.2014 berichtet (s. SV SUVA
61/016/2014). Aus Sicht der Verwaltung enthält insbesondere die Arbeit Nr. 1
viele entwicklungswürdige und -fähige Ansätze. Die Verwaltung empfahl deshalb,
auf der Basis dieser Arbeit die städtebauliche Grundkonzeption weiter
auszuarbeiten.
2./ Diskussionsveranstaltung
Nach Beratung im Ausschuss wurde die Verwaltung beauftragt, vor
Durchführung der nächsten Planungsschritte eine Bürgerversammlung
durchzuführen, in denen sie die einzelnen Konzepte der interessierten
Bürgerschaft im Detail erläutert. Die Bürger-versammlung fand mit ca. 65
Interessierten statt am 17.02.2015 im Gemeindehaus der Evangelisch-Reformierten
Gemeinde Gruiten. Die Verwaltung hat in der Veranstaltung die Studentenentwürfe
im Einzelnen vorgestellt sowie die Stärken und Schwächen der jeweiligen
Entwürfe dargelegt. Die Ergebnisse der anschließenden Diskussion sind in der
folgenden Tabelle zusammengestellt:
Stellungnahmen und Anregungen aus der
Diskussionsveranstaltung vom 17.02.2015 |
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Themen |
Stellungnahmen der
Bürgerinnen und Bürger |
Konsequenzen für die
weitere Vorentwurfsplanung |
Erschließung/ Verkehr |
Die
innere Erschließung des Baugebiets ist von zentraler Bedeutung, da sich
hieraus die öffentlichen Räume entwickeln. Die Erschließung ist zuerst zu
lösen. Die Lärmentwicklung ist ebenfalls zu beachten. Die
verkehrliche Anbindung soll nicht über den Marktweg erfolgen, dieser ist
bereits aus dem Baugebiet „Düsselberg I“ und den Schülerbringverkehr der
Waldorfschule überlastet. Eine Anbindung über die Dörpfeld-straße und über
die Düsselberger Straße wird favorisiert. Hinweis
auf den Fußweg entlang des Baugebiets Düsselberg I; dieser sei bisher nicht
ausreichend berücksichtigt worden. Anlage
von öffentlichen Stellplätzen in ausreichender Anzahl. |
Die geäußerten
Anforderungen bestätigen die Variante 1 als Grundlage für die weitere
Planung. Diese bietet hinsichtlich der inneren Erschließung und der Qualität
der öffentlichen Räume die größten Potentiale. Bei der Erarbeitung des
Vorentwurfs sind ggfs. i. R. einer schalltechnischen Untersuchung die
Lärmemissionen aus öffentlichen und verkehrlichen Nutzungen zu ermitteln und zu
bewerten. Das Baugebiet soll in
erster Linie über die Düsselberger Straße bzw. die Dörpfeldstraße erschlossen
werden. Hinsichtlich der Verkehrs-belastung auf den umgebenden Straßen ist
der Nutzungsbestand des alten Bürgerhauses (ca. 130 Stpl.) Rahmen gebend. Die Nutzung des
Fußweges als mögliche Anbindung des Bauge-biets ist bei der Planung zu
berücksichtigen. Die
Anzahl der öffentlichen Stellplätze ist abhängig von der Integration einer
multifunktionalen Räumlichkeit sowie von der Art der innerhalb des Baugebiets
vorgesehenen Wohnungen und kann erst im Rahmen der weiteren
Entwurfserarbeitung ermittelt werden. Ein Orientierungsrahmen für Baugebiete
mit Einfamilienhäusern wird durch den aktuellen Besucherstellplatz-schlüssel
von 0,3-0,4 / Wohneinheit vorgegeben. |
Berücksichtigung
des IKK- Geländes |
Der
Bestand des Grundstücks der IKK wurde in allen Varianten nicht ausreichend
berücksichtigt. Das
Baugebiet muss in Modulen entwickelbar sein, ohne, dass dadurch das
Gesamtkonzept beeinträchtigt wird. |
Aufgabe
der Studenten war, ein modular entwickelbares Gesamtkonzept zu erarbeitet. Im
weiteren Planungsverlauf wird das IKK-Gelände bei der Erarbeitung des
Bebauungsplan-Vorentwurfs durch die Vorgabe einer modularen Entwickelbarkeit
des Baugebiets berücksichtigt. |
Multifunktionsraum als Bürgerhausersatz |
Eine
multifunktionale, zentrale Räumlichkeit wird gefordert. Größe, Nutzungen und
Betreiber sind von der Verwaltung im Rahmen der weiteren Entwurfserarbeitung
zu beantworten. Die Räumlichkeit ist
auf Grund der zu erwartenden Lärmemissionen an den Außenrand des Areals zu
verlagern. |
Eine
multifunktionale Räumlichkeit kann unter Beachtung der schalltechnischen
Erfordernisse in das Baugebiet integriert werden. Größe,
Lage, Nutzungen und privater Betreiber können jedoch erst im Rahmen der
weiteren Entwicklung des Baugebiets geklärt werden. |
Wohnformen/ Wohnnutzungen |
Wunsch
nach barrierefreiem Wohnen, möglichst mit direkter Zugänglichkeit von den
Parkplätzen. Einzig möglicher Standort für seniorengerechte Wohnungen in
Gruiten. Die barrierefreien,
seniorengerechten Wohnungen in das Baugebiet legen, und nicht nach außen,
entlang der verkehrslärmintensiven Straßen. Anregung, eine
klimaneutrale Bebauung zu ermöglichen. |
Die
Errichtung von barrierefreien Wohnungen stellt sowohl bei der anstehenden
Überarbeitung der städtebaulichen Konzeption, als auch bei Vermarktung i. R. eines städtebaulichen Vertrags eine
wesentliche Vorgabe dar. Die
Anordnung der verschiedenen Wohnformen im Baugebiet erfolgt unter Beachtung
der jeweiligen Anforderungen und Bedürfnisse. Neben schalltechnischen
Aspekten sind hierbei zum Bspl. auch die Sonnenausrichtung der Fassaden, eine
leichte Erreichbarkeit von Geschäften und des ÖPNV sowie die Einbindung in
das nachbarliche Umfeld (keine Abschottung!) zu berücksichtigen. Im Rahmen der
Erarbeitung des Bebauungsplans sind die vom Rat formulierten,
planungsrelevanten Kriterien des „10-Punkte-Klima-schuzprogramms“ zu
berücksichtigen. Darüber hinaus ist lt. Gesetz zur Förderung erneuerbarer
Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Ener-gien-Wärmegesetz – EEWärmeG 2011)
von den Eigentümern von Neubauten eine anteilige Nutzung erneuerbarer
Energien nachzuweisen. Die Einhaltung von Wärmedämmstandards gemäß der
Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ebenfalls i. R. der Baugenehmigungen
nachzuweisen. |
Sonstige Themen |
Auf Grund der guten
ÖPNV-Anbindung des Areals Anregung zur Ansiedlung von Arztpraxen. Forderung
eines harmonischen Anschlusses der Neubebauung an die umgebenden Baugebiete. Der
Grünzug soll in das Baugebiet entwickelt werden. Die
Anlage von Mietergärten (z. B. wie in Variante 1) soll ermöglicht werden. |
Die
Zulässigkeit von Arztpraxen im südwestlichen, den Haupterschließungsstraßen
zugeordneten Teil des Baugebiets muss durch Festsetzung entsprechender
Baugebiete im Bebauungsplan
gewährleistet werden. Der
harmonische Anschluss der Neubebauung an die umgebenden Baugebiete und die
Entwicklung des Grünzugs in das Baugebiet sind wesentliche Entwurfskriterien
bei der Erarbeitung des Städtebaulichen Konzepts. Hierunter fällt auch die
Möglichkeit zur Anlage von Mietergärten. |
3./ Empfehlung
der Verwaltung und weitere Vorgehensweise
Die Verwaltung empfiehlt, in
Anlehnung an den Entwurf Nr. 1 und unter Einbeziehung der Ergebnisse der
Diskussionsveranstaltung eine städtebauliche Grundkonzeption als
Vorentwurfsplanung auszuarbeiten.
Dabei sind schwerpunktmäßig
folgende Punkte zu beachten:
·
Ein
anwohnerverträgliches und ausgewogenes Erschließungskonzept ist in Varianten zu entwickeln und zu bewerten. Die
Lage der Tiefgaragen ist zu optimieren, kleinere Tiefgarageneinheiten sind
vorzusehen.
·
Der öffentliche Raum (Freiflächen, Grünraum) ist
hinsichtlich der Nutzung und Gestaltung weiter zu differenzieren, der Grünzug
ist besser anzubinden.
·
Da das Eckgrundstück Düsselberger Straße/
Dörpfeldstraße (Bürogebäude) für eine kurzfristige Nutzung nicht zur Verfügung
steht, ist das Konzept so zu optimieren, dass hiervon unabhängig das übrige
Areal modular entwickelt werden
kann.
·
Die Lage/
Funktion der multifunktionalen Räumlichkeiten mit quartiersbezogenen
Serviceangeboten ist ebenfalls anzupassen.
·
Die Bauformen
sind weiter auszudifferenzieren und zu gliedern, so dass unterschiedliche
Wohnformen ermöglicht werden können.
Die Verwaltung wird die
erarbeitete Konzeption in einer der nächsten Sitzungen des SUVA vorstellen und
eine Empfehlung zur Einleitung bauleitplanerischer Schritte geben. Auf der
Basis der städtebaulichen Vorentwurfsplanung
ist im weiteren Verlauf darüber zu entscheiden, auf welche Weise das
Bürgerhausareal bauleitplanerisch, bzw. hochbaulich entwickelt werden soll.
Beschlussvorschlag:
„1. Das
Ergebnis der Diskussionsveranstaltung zum Studentenworkshop „Bürgerhausareal“
wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis des Entwurfs Nr. 1 und unter Berücksichtigung der
Ergebnisse der Diskussionsveranstaltung die Vorentwurfsplanung auszuarbeiten.“