Betreff
Hallenbad Haan
Antrag der WLH-Fraktion
Vorlage
51/053/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die WLH-Fraktion hat mit Schreiben vom 21.03.2015 eine Sondersitzung des BKSA mit der Aufnahme des Tagesordnungspunktes  „Hallenbad Haan“ beantragt. Der Antrag wurde mit der Einladung bereits versendet.

 

Hierzu möchte die Verwaltung nachstehend Stellung beziehen.

 

Die Personaleinsatzplanung im städt. Hallenbad wird in Abstimmung zwischen der Abteilungsleitung Schule und Sport, dem Leiter des Hallenbades und der zuständigen Dezernentin kontinuierlich weiterentwickelt. Im Wesentlichen erfolgt dies in den nachstehenden Bereichen

 

-       Stärkung der Verantwortungsbereiche der Vereine zur Entlastung des Personaleinsatzes

 

-       Erweiterung des Kursangebotes zwecks Attraktivitätssteigerung und Generierung zusätzlicher Einnahmen

 

-       Optimierung der Arbeitsabläufe mit der Zielsetzung, freiwerdende Personalressourcen einzusparen bzw. zur Verbesserung eines bedarfsorientierten Angebotes frei zu setzen.

 

Die Verwaltung ist dabei vertragliche Regelungen vorzubereiten, die Verantwortungen auf die Schwimmvereine übertragen. Dies betrifft Belegungszeiten der DLRG Ortsgruppe Haan und des TSV Gruiten an den Tagen Montag und Donnerstag mit einem Einsparungspotential von rd. 23 Std. pro Woche. Eine frühere Umsetzung wurde vor erfolgter Sanierung mit Blick auf die wartungs- und bedienungsintensive Technik nicht vorgeschlagen. 

 

Mögliche Maßnahmen durch die Stundeneinsparung:

 

-       Die Stelle 40/64 mit einem Stellenanteil von 0,4 (15 Stunden/Woche) wird nicht wieder besetzt. Die Stelleninhaberin ist bereits im Oktober 2014 ausgeschieden.

 

-       Einrichtung von zunächst zwei zusätzlichen Aquafitkursen ab Januar 2016 (zu erwartende Mehreinnahmen: 4.680 €/Jahr)

 

Die Vereine haben ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Übernahme der Verantwortung sowie möglicherweise der Übernahme weiterer freiwilliger Aufgaben grundsätzlich erklärt. Weitere Gespräche mit der Erläuterung von Details sind hierzu geplant.

 

Darüber hinaus wurden bereits im Jahr 2014 durch die Langzeiterkrankung einer Mitarbeiterin (die mittlerweile in den vorzeitigen Ruhestand getreten ist) sowie den Eintritt einer weiteren Mitarbeiterin in die Freizeitphase der Altersteilzeit alternative Dienstplanmodelle erprobt mit dem Ziel, eine Wiederbesetzung der Stellen zu vermeiden bzw. nur durch geringfügige Stundenaufstockungen anderer Mitarbeiterinnen aufzufangen. Die Erfahrungen sind positiv und gemeinsam mit der Umsetzung der o.g. „Vereinsregelungen“ können hier weitere rd. 23 Std. pro Woche eingespart werden. Voraussetzung hierfür sind die entsprechenden politischen Beschlüsse die die Verwaltung legitimieren, vertragliche Regelungen abschließen zu dürfen. In der Übergangszeit wird der Dienstbetrieb bereits jetzt durch angeordnete Überstunden aufrecht erhalten.

 

Im Bereich der VHS-Kurse wurden ausgelöst durch die v.g. Personalsituation bereits zu Beginn des laufenden Semesters (Januar 2015) Änderungen in den Abläufen vorgenommen, die zum einen den städtischen Personaleinsatz minimieren und darüber hinaus eine Darstellung der tatsächlich durch VHS-Kurse entstehenden Eintrittsgelder ermöglicht. Mit der VHS werden weitere Gespräche zur Ertragsoptimierung geführt.    

 

Die von der Verwaltung vorgeschlagenen, tlw. bereits praktizierten, Maßnahmen führen zu einer Einsparung von 1,2 Stellen (Wegfall der Stellen 40/61,40/62 und 40/64 bei gleichzeitiger Aufstockung der Stellen 40/55 und 40/60 um 0,1 auf 0,9 und 0,6 Stellen), die derzeit noch in der Haushaltsplanung enthalten sind. Desweiteren sieht der Haushaltsplanentwurf Mehreinnahmen bei den Eintrittsgeldern im Umfang von              10 % vor. Seitens der Verwaltung wird zeitnah eine Beratungsvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt, die eine Anpassung der Tarifordnung zum 01.07.2015 vorsieht.

 

Steuerlicher Querverbund

Die Verwaltung wird darüber hinaus für den anstehenden Sitzungszyklus im HFA und Rat am 09.06. und 16.06.2016 eine Verwaltungsvorlage zur Beratung und Beschlussfassung  betr. steuerlichen Querverbund einbringen. Ausgangspunkt ist die aktuelle politische Beratungs- / Beschluss- und Antragslage zu der Herstellung eines steuerlichen Querverbundes / Vertragsgestaltung sowie Beauftragung eines externen Beraters. Die zu erstellenden Beschlussvorlagen werden inhaltlich abgestimmt.

Beschlussvorschlag:

 

Zwecks Optimierung des städt. Personaleinsatzes im Hallenbad Alter Kirchplatz wird die Verwaltung beauftragt, in der zweiten Hälfte des Jahres 2015 vertragliche Regelungen zur Übertragung von Aufsichts- und Verkehrssicherheitspflichten an die DLRG Ortsgruppe Haan und den TSV Gruiten vorzulegen.