hier: Bebauungsplan Nr. 170 "Bruchermühle", alte Wegeanlage Haan, Hauptwanderweg X7, überörtlicher Wanderweg N
Sachverhalt:
Die Möglichkeit einer Wegeverlegung vom Tal
an den Steilhang oberhalb der Bruchermühle hat das Technische Dezernat bereits
2013 mit der Eigentümerfamilie besprochen.
Eine Verlegung wurde
von der Verwaltung damals wegen der extremen Hanglage, des starken Eingriffs in
die Natur und der damit verbundenen hohen Kosten abgelehnt.
Auf Grund des Antrags der Fraktion WLH hat aktuell eine Ortsbesichtigung zwischen einem
Vertreter der Stadt Haan und einem Vertreter der „Unteren Landschaftsbehörde“
des Kreises Mettmann stattgefunden. Alle Beteiligten kamen dabei zu
nachfolgendem Ergebnis:
1. Eine alte Wegeanlage am Hang gemäß Antrag
sowohl vom Müllersberg als auch östlich der Bruchermühle mit Anschluss an den
vorhandenen Hangweg ist nicht
erkennbar.
2. Der neue Weg liegt in einem Naturschutzgebiet.
Nach Aussage des Vertreters der ULB des
Kreises ist es laut Festsetzungen des Landschaftsplanes in Naturschutzgebieten
verboten, Wege oder Plätze anzulegen oder zu verändern. Eine Ausnahme gem. LP
wird dafür nicht zugelassen. Deswegen müsste für die Wegeverlegung eine
Befreiung beantragt werden. Nach Antragseingang prüft die ULB zunächst, ob
Gründe für eine Befreiung vorliegen.
Im vorliegenden Fall käme als Grund nur ein überwiegend öffentliches Interesse
in Frage. Es ist aber Pflicht der ULB , die Vermeidbarkeit dabei zu prüfen. Da eine Alternative über das
Solinger Stadtgebiet mit nur geringem Umweg vorhanden ist, ist eine positive
Prüfung durch die ULB äußerst unwahrscheinlich.
Sollte dieser Fall eintreten, müsste noch
der Landschaftsbeirat des Kreises
zustimmen.
3. Der neue Weg wäre der Ersatz für den
Hauptwanderweg X7 und den überörtlichen Wanderweg N.
Es sollen daher nicht nur Fußgänger
sondern auch Radfahren/Mountainbikern den Weg zukünftig nutzen. Dafür müsste
auf ca. 250m Länge eine ca. 2,00m breite Berme in den Hang gegraben werden, der
Weg darauf müsste befestigt und in den Steilbereichen mittels Geländer
gesichert werden.
Die Kosten dafür liegen überschläglich
ermittelt bei mindestens 30.000 €.
Haushaltsmittel stehen dafür weder beim
Kreis noch bei der Stadt zur Verfügung.
Beschlussvorschlag:
Die
Verlegung des Weges in den Steilhang oberhalb der Bruchermühle wird abgelehnt.
Finanz. Auswirkung:
Die Kosten liegen überschläglich ermittelt zwischen 20.000 bis 30.000 €. Haushaltsmittel stehen dafür weder beim Kreis noch bei der Stadt zur Verfügung