Betreff
Antrag der Fraktion WLH vom 23.03.2015
hier: Bebauungsplan Nr. 170 "Bruchermühle", alte Wegeanlage Haan, Hauptwanderweg X7, überörtlicher Wanderweg N
Vorlage
70/006/2015
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Die Möglichkeit einer Wegeverlegung vom Tal an den Steilhang oberhalb der Bruchermühle hat das Technische Dezernat bereits 2013 mit der Eigentümerfamilie besprochen.

Eine Verlegung wurde von der Verwaltung damals wegen der extremen Hanglage, des starken Eingriffs in die Natur und der damit verbundenen hohen Kosten abgelehnt.

 

Auf Grund des Antrags der Fraktion WLH  hat aktuell eine Ortsbesichtigung zwischen einem Vertreter der Stadt Haan und einem Vertreter der „Unteren Landschaftsbehörde“ des Kreises Mettmann stattgefunden. Alle Beteiligten kamen dabei zu nachfolgendem Ergebnis:

 

1.    Eine alte Wegeanlage am Hang gemäß Antrag sowohl vom Müllersberg als auch östlich der Bruchermühle mit Anschluss an den vorhandenen Hangweg ist nicht erkennbar.

 

2.    Der neue Weg liegt in einem Naturschutzgebiet.

       Nach Aussage des Vertreters der ULB des Kreises ist es laut Festsetzungen des Landschaftsplanes in Naturschutzgebieten verboten, Wege oder Plätze anzulegen oder zu verändern. Eine Ausnahme gem. LP wird dafür nicht zugelassen. Deswegen müsste für die Wegeverlegung eine Befreiung beantragt werden. Nach Antragseingang prüft die ULB zunächst, ob Gründe für eine Befreiung vorliegen. Im vorliegenden Fall käme als Grund nur ein überwiegend öffentliches Interesse in Frage. Es ist aber Pflicht der ULB , die Vermeidbarkeit dabei zu prüfen. Da eine Alternative über das Solinger Stadtgebiet mit nur geringem Umweg vorhanden ist, ist eine positive Prüfung durch die ULB äußerst unwahrscheinlich.

       Sollte dieser Fall eintreten, müsste noch der Landschaftsbeirat des Kreises zustimmen.

 

3.    Der neue Weg wäre der Ersatz für den Hauptwanderweg X7 und den überörtlichen Wanderweg N.

       Es sollen daher nicht nur Fußgänger sondern auch Radfahren/Mountainbikern den Weg zukünftig nutzen. Dafür müsste auf ca. 250m Länge eine ca. 2,00m breite Berme in den Hang gegraben werden, der Weg darauf müsste befestigt und in den Steilbereichen mittels Geländer gesichert werden.

       Die Kosten dafür liegen überschläglich ermittelt bei mindestens 30.000 €.

       Haushaltsmittel stehen dafür weder beim Kreis noch bei der Stadt  zur Verfügung.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verlegung des Weges in den Steilhang oberhalb der Bruchermühle wird abgelehnt.

 

Finanz. Auswirkung:

Die Kosten liegen überschläglich ermittelt zwischen 20.000 bis 30.000 €. Haushaltsmittel stehen dafür weder beim Kreis noch bei der Stadt zur Verfügung