Betreff
Pädagogische Übermittagbetreuung
Vorlage
51/057/2015
Art
Beschlussvorlage

 

Sachverhalt:

 

Für die Schulen der Sekundarstufe I, die keine Ganztagsschule sind, wurde ab                               01. Februar 2009 ein Programm zur pädagogischen Übermittagbetreuung –Geld oder Stelle- eingerichtet. Die Schulen wählen, ob sie Geld oder Lehrerstellen-Anteile für die pädagogische Übermittag-Betreuung vorziehen. Gemäß Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 31.07.2008 in der aktuell gültigen Fassung werden mit diesen Mitteln Maßnahmen zur pädagogischen Betreuung und Aufsicht in                                 der Mittagspause für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I sowie auch für ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Bewegungs- Kultur- und Förderangebote im Rahmen von Ganztagsangeboten gefördert. Hinsichtlich der Zuschusshöhe gilt folgende Staffelung:

 

Unter 300 Schüler/innen: 15.000 € oder 0,3 Stelle

300 bis 500 Schüler/innen: 20.000 € oder 0,4 Stelle

501 bis 700 Schüler/innen: 25.000 € oder 0,5 Stelle

über 700 Schüler/innen: 30.000 € oder 0,6 Stelle

 

Für Realschule und Gymnasium wurde fristgemäß zum Ende des Jahres 2014 ein Antrag auf einen Landeszuschuss in Form von Geld für das Schuljahr 2015/2016 gestellt. Ein Bewilligungsbescheid liegt noch nicht vor, wobei nach derzeitiger Einschätzung nicht mit einer Ablehnung sondern mit der Bewilligung in folgender Höhe gerechnet wird:

 

Schule

Betrag

Emil-Barth-Realschule“

25.000 €

Gymnasium

25.000 €

 

Am Gymnasium wurde der Verein Interaktiv e.V. nach jeweils einstimmigen Ratsbeschlüssen bereits seit 5 Jahren mit der Trägerschaft der Übermittagbetreuung beauftragt. Die Zusammenarbeit erfolgt problemlos und zur vollsten Zufriedenheit aller Beteiligten. Seitens der Schule wird eine weitere Zusammenarbeit gewünscht.

 

An der Emil-Barth-Realschule wurde vor drei Jahren der „Trägerverein der Übermittagbetreuung“ gegründet, der ebenfalls nach einstimmigen Ratsbeschlüssen für die Schuljahre 2012/2013, 2013/2014 und 2014/15 mit der Trägerschaft für die Übermittagbetreuung beauftragt wurde. Die Zusammenarbeit erfolgte  problemlos und zur vollsten Zufriedenheit aller Beteiligten. Auch hier wird seitens der Schule gewünscht.

 

Weitere Zusammenarbeit mit den beiden Vereinen

In Übereinstimmung mit den Vertretern der Schulleitungen und den                                              beiden Trägervereinen wurde klar gestellt, dass aktuell zwecks Finanzierung                                 des pädagogischen Personals inkl. Vor- und Nachbereitungszeit sowie notwendiger Vertretung, ausschließlich die bewilligten Landesmittel in Höhe von maximal                                  25.000 € pro Schule ohne zusätzlichen städtischen Eigenanteil zur Verfügung stehen.  Bisher konnte aufgrund eines sehr zeitintensiven und einwandfreien organisatorischen Aufwandes durch die Trägervereine gewährleistet werden, dass alle Anmeldungen im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets berücksichtigt werden konnten, ohne dass dies zu Lasten der Qualität ging. Bei stetig zunehmenden Zuwachs aus den Übergängen der Grundschulen gilt es jedoch, konstruktive Lösungsansätze zu erarbeiten, damit eine pädagogisch wertvolle Arbeit langfristig gesichert werden kann und die Teilnahme an nachschulischen Betreuungsangeboten nicht limitiert werden muss. Die Ablehnung von Anmeldungen und damit möglicherweise einhergehende Abwanderungen an Schulen in Nachbarstädten ist in diesem Zusammenhang die denkbar schlechteste Alternative.

 

Der Entwurf der abzuschließenden Kooperationsvereinbarungen ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Einsatz von hauswirtschaftliche Kräften für den Mittagstisch an den drei weiterführenden Schulen

Der Einsatz von hauswirtschaftlichen Kräften ist im Rahmen der Organisation des Mittagstisches in den weiterführenden Schulen gewollt –im Ganztagsbetrieb der Hauptschule ohnehin verpflichtend- und im Sinne einer erfolgreichen Schulentwicklung nicht mehr wegzudenken und von daher  zwingend erforderlich. Entstehende Kosten lassen sich jedoch leider nicht durch Landeszuschüsse refinanzieren.

 

Ausgelöst durch die Sparzwänge des Haushaltes ist der Einsatz durch die Einstellung eigener hauswirtschaftlicher Kräfte zu vermeiden. Aus diesem Grund wurde an der Realschule vor drei Jahren als „Unterabteilung“ des Trägervereins ein Mensaverein gegründet. Dieser ist zuständig für die Abwicklung und Organisation des Mittagstisches inkl. Einstellung der hauswirtschaftlichen Kräfte. Da die Mensa am Schulzentrum ohnehin gemeinschaftlich von Haupt- und Realschule genutzt wird, macht eine Trennung keinen Sinn. Desweiteren war der Verein bereit, mangels  Alternative, auch den Mittagstisch am Gymnasium mit zu betreuen. Aus diesem Grund wurde der Verein, erstmals für das Schuljahr 2012/2013, mit der Durchführung und Organisation des Mittagstisches an allen drei weiterführenden Schulen beauftragt.  Sicherlich eine etwas ungewöhnliche und aus der Not heraus geborene,  aber dennoch sehr gute Lösung, die sich in der Praxis zur Zufriedenheit aller Beteiligten bewährt hat. Diese bietet den Vorteil einer Poolbildung bei den hauswirtschaftlichen Kräften, um den tatsächlichen Erfordernissen an den Schulen gerecht zu werden und auch im Krankheitsfall Vertretungen organisieren zu können. Die Kooperationsvereinbarung, an der die Schulleitungen von Hauptschule und Gymnasium beteiligt werden, ist dieser Vorlage ebenfalls als Anlage beigefügt.  

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Vorschlag der Verwaltung, mit der Organisation und Durchführung des Angebotes der „Pädagogischen Übermittagbetreuung“ für die Dauer des Schuljahres 2015/2016 an der Realschule den Verein „Trägerverein der Übermittagbetreuung an der Emil-Barth-Realschule“ und am Gymnasium den Verein „Interaktiv e.V.“ zu beauftragen wird, vorbehaltlich des Erhalts  von Landesmitteln, zugestimmt.

 

Ergänzend hierzu wird der Trägerverein der Übermittagbetreuung, ebenfalls für die Dauer des Schuljahres 2015/2016, mit der Durchführung und Organisation des Mittagstisches an allen drei weiterführenden Schulen (Hauptschule „Zum Diek, Emil-Barth-Realschule und Gymnasium) beauftragt.

 

Basis für die Verhandlungen bilden die als Anlage 1 beigefügten Entwürfe der jeweiligen Kooperationsvereinbarungen.       

 

 

Finanz. Auswirkung:

Die Budgets für die Pädagogische Übermittagbetreuung (50.000 € , refinanziert durch den Landeszuschuss) und die Hauswirtschaftliche Versorgung des Mittagstisches (35.780 €) sind im Entwurf des Haushalts für das Jahr 2015 eingeplant.