hier: Personalressource im Gebäudemanagement
Sachverhalt:
Anlass
Am 19.4.2015 stellte die WLH eine Anfrage zum Unterrichtsstart in der Landesfinanzschule bzw. zu einer Projekteliste des Gebäudemanagements. Die Anfrage der WLH ist in Anlage 1 beigefügt.
Auftragslage
Das Gebäudemanagement hat im Jahr 2015 und
den Folgejahren einen Auftragsbestand in Höhe von ca. 35. Mio. € in
Bauprojekten abzuarbeiten. Hierbei handelt es sich um bereits in Vorjahren vom
Rat beschlossene und haushaltsmäßig genehmigte Baumaßnahmen bzw.
Pflichtaufgaben der Flüchtlingsunterbringung.
Zur Erläuterung ist in der Anlage 2
der aktuelle Projektplan des Gebäudemanagement beigefügt.
In dem Plan sind ebenfalls die Bauprojekte
aufgeführt, die momentan im Rahmen der Haushaltsberatungen diskutiert werden
bzw. von Fachausschüssen und Rat bereits beschlossen wurden, jedoch erst noch
im Rahmen des Haushaltes 2015 beschlossen und genehmigt werden müssen. Es
handelt sich hierbei um:
-
Umnutzung Schulungsgebäude auf dem
Landesfinanzschulareal
-
Sicherheitsertüchtigung Feuerwehrgerätehaus Gruiten
-
Baumaßnahmen zur Einführung der Gesamtschule Walder
Str.
-
Erweiterung der Grundschule Gruiten.
Fehlende
Personalressource
Für die Erledigung dieser zusätzlichen
Bauaufgaben steht dem Gebäudemanagement in absehbarer Zeit keine
Personalressource zur Verfügung. Eine weitere Aufgabenverdichtung für die
vorhandenen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter ist aufgrund der bereits jetzt immens
großen Arbeitsbelastung jedes Einzelnen nicht möglich. Dies wäre insbesondere
auch im Interesse zeitlich und kostenmäßig verlässlicher Bauabläufe und im
Hinblick auf die nachhaltige Qualität der Bauausführung nicht verantwortbar.
Bereits jetzt werden dort, wo es sinnvoll,
wirtschaftlich und vergaberechtlich möglich ist, Architekten- und
Ingenieurleistungen außerhalb des Gebäudemanagement erbracht. Siehe
Projektplan. Ein bestimmtes Maß an Wahrnehmung der Bauherreninteressen,
Qualitätssicherung, Bearbeitung vergaberechtlicher Vorgaben und
Projektsteuerung verbleibt zwingend immer im Gebäudemanagement.
Unterstützung durch personelle Überschüsse
aus anderen Kommunen muss aus Sicht des Gebäudemanagement die Bedingungen
erfüllen, dass a) eine Abordnung der/des betreffenden
Mitarbeiterin/Mitarbeiters örtlich/räumlich nach Haan erfolgt, b)
diejenige/derjenige den hohen fachlichen Anforderungen der anstehenden Projekte
adäquat gerecht werden kann und c) eine zeitliche Kontinuität über einen
längeren Zeitraum gewährleistet ist. Ob dies eine erfolgversprechende Option
ist, wäre von der Verwaltung zu ermitteln.
Gegenüber der im BVFOA vom 16.04.2015
geschilderten Situation hat sich durch die Kündigung eines technischen
Mitarbeiters die Lage aktuell bereits verschlechtert. Momentan wird angestrebt,
durch die Genehmigung der Kommunalaufsicht eine sofortige Wiederbesetzung
möglich zu machen.
Priorisierung
der neuen Projekte
Für die Umsetzung zusätzlicher Bauaufgaben
stehen nach aktuellem Projektplan im Gebäudemanagement frühestens erst wieder
ab der 2ten Jahreshälfte 2016 freie Kapazitäten zur Verfügung. Diese reichen
jedoch auch nicht zur gleichzeitigen Abarbeitung aller im Raum stehender
Projekte aus. Daher ist von Seiten des Rates eine Priorisierung vorzunehmen.
Die Verwaltung benötigt diese Willensäußerung des Rates in jedem Falle.
Personalaufstockung
Eine möglichst zeitnahe Umsetzung zusätzlicher
Bauaufgaben kann das Gebäudemanagement also nur leisten, wenn weiteres fachlich
geeignetes Personal (Ingenieur) eingestellt wird. Für die oben dargestellten 4
Projekte sind mindestens 1,5 Stellen zusätzlich notwendig.
Hinweis: Im Bereich der Architekten und Ingenieure
gibt es bereits seit einiger Zeit einen Fachkräftemangel, sodass die
Stellenbesetzung evtl. längere Zeit in Anspruch nehmen würde.
Beschlussvorschlag:
1.
Im
Interesse einer schnellstmöglichen Bearbeitung zusätzlich vom Rat beschlossener
Bauprojekte sind im Stellenplan 2015 für das Gebäudemanagement 1,5 zusätzliche
Stellen (befristet) für Projektingenieure einzurichten und umgehend nach
Genehmigung des Haushaltes 2015 durch den Landrat zu besetzen.
2.
Für die Abarbeitung
der in der Vorlage aufgelisteten Bauprojekte wird folgende Priorisierung
festgelegt:
1.)
2.) (Festlegung nach Beratung)
3.)
4.)