Betreff
Sonderpädagogische Förderung an Haaner Schulen
Vorlage
40/020/2009
Aktenzeichen
40-1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Seit dem Schuljahr 1997/98 hat der Rat jährlich seine grundsätzliche Bereitschaft zum gemeinsamen Unterricht (GU) für behinderte und nichtbehinderte Kinder erteilt. Die Verwaltung war aufgefordert, die für die integrative Beschulung jeweils geeignete Grundschule zu benennen. Bei der Entscheidung war insbesondere zu berücksichtigen:

 

Sächliche/räumliche Voraussetzungen in den Gutachten der Schulaufsichtsbehörde, räumliche Gegebenheiten in den Haaner Grundschulen, Zahl der Schüler/innen im betreffendem Schuljahr (Klassenbildung), Wohnort der Kinder, finanzielle Folgen im Sinne der wirtschaftlichsten Lösung.

 

Z.Zt. werden 21 behinderte Schülerinnen und Schüler in den Grundschulen Bollenberg (9) und Mittelhaan (12)  integrativ beschult. Für das Schuljahr 2009/2010 liegen derzeit 5 Anträge auf gemeinsamen Unterricht in der Grundschule vor, darüber hinaus gibt es aktuell noch drei weitere laufende Verfahren. Gutachten und Berichte, aus denen die Voraussetzungen hervorgehen, unter welchen Bedingungen die Kinder im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichtes gefördert werden können oder ob der Gemeinsame Unterricht überhaupt infrage kommt, liegen noch nicht vor. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind behindertengerechte Einrichtungen nicht notwendig.

 

Die Schulleitung der Grundschule Mittelhaan hat bereits vor drei Jahren ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, den Gemeinsamen Unterricht auf Dauer in ihrer Schule einzurichten. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die äußeren Rahmenbedingungen gegeben sind, d.h. u.a., dass Klassenstärken nicht in Richtung des Klassenfrequenzhöchstwertes tendieren dürfen und die personelle Versorgung seitens des Schulamtes gewährleistet wird. Lt. Auskunft des Schulamtes wurden im vergangenen Schuljahr für das gesamte Kreisgebiet verstärkt Sonderpädagogen zum Einsatz an den Grundschulen zugewiesen, so dass die Schulrätin, Frau Ihle, auch der Grundschule Bollenberg eine Kollegin zugewiesen hat mit dem Ziel, auch dort Gemeinsamen Unterricht für die im dortigen Einzugsgebiet betroffenen Schülerinnen und Schüler anzubieten sowie präventiv tätig werden zu können.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die dauerhafte schwerpunktmäßige Einrichtung an der Grundschule Mittelhaan sinnvoll. Schulleitung und Lehrerkollegium verfügen über eine mehrjährige Erfahrung mit integrativem Unterricht. Darüber hinaus kann der Einsatz der/des Sonderpädagogin/ Sonderpädagogen sowie der Integrationshelfer bedarfsorientiert und sinnvoll gestaltet werden. Dennoch wird der Einsatz von Sonderpädagogen an der GS Bollenberg zur besonderen Förderung begrüßt, da dieser zum einen der besonderen Situation vor Ort Rechnung trägt und darüber hinaus in antragsstarken Schuljahren eine Aufteilung auf zwei Standorte ermöglicht.

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist damit zu rechnen, dass im kommenden           Schuljahr sowohl an den Grundschulen Mittelhaan als auch Bollenberg  im 1. Schuljahr jeweils 2 Eingangsklassen mit kleineren (an der GS Bollenberg) bis starken Klassenstärken (an der GS Mittelhaan) gebildet werden. Unter der Voraussetzung, dass alle  Anträge im Hinblick auf den Gemeinsamen Unterricht befürwortet werden bzw. evt. noch weitere hinzu kommen ist es daher sinnvoll, den GU auf zwei Standorte zu verteilen zumal sich dieses Konzept bereits im laufenden Schuljahr bewährt hat.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Schulträger erteilt seine Zustimmung zum gemeinsamen Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Schülerinnen und Schüler für das Schuljahr 2009/2010.

 

Die entsprechende/n Grundschule/n wird/werden benannt, sobald die Schülerzahlen und die Klassenbildungen der einzelnen Grundschulen zum Schuljahr 2009/2010 endgültig feststehen.

 

 

Finanz. Auswirkung:

 

20.720 €