Betreff
Anfrage des Stv. Herr Rehm, Fraktion GAL, vom 05.05.2015
hier: Bebauungsplan Nr. 151
1. Änd. Festsetzungen und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Vorlage
61/063/2015
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Das Bauvorhaben „August-Macke-Weg“ im B-Plan Nr. 151/ 1. Änderung wurde im Rahmen eines Freistellungverfahren gem. § 67 BauO NRW erstellt. Eine Baugenehmigung wurde seitens des Bauherrn nicht beantragt und folglich auch durch die Stadt nicht erteilt.

Seitens der Stadt ist gem. städtebaulichem Vertrag die Baustelle am 16. und 27.10.2014 in Augenschein genommen worden.

Gemäß Bebauungsplan Nr. 151  1. Änd. sind auf der südlichen und östlichen Seite des Neubaus Nr. 2d Flächen zur Abschirmungspflanzung vorzubereiten und zu bepflanzen (Bepflanzung gem. § 9 (1) Nr. 25a BauGB), im B-Plan Flächen B und C, bzw. 8.6 im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag.

Die Flächen wurden von einer Fachfirma  wie zuvor mit der Stadt abgestimmt von gesäubert und für die Neubepflanzung störender, nicht standortgerechter Aufwuchs gerodet. Die aufstehenden Baumgehölze wie Ahorn wurden fachgerecht nach Zukunftsbäumen selektiert und geläutert.

In der Fläche zum Erhalt von Bäumen und Sträuchem, in der süd-östl. Ecke des Grundstücks, (gem. § 9 (1), Nr. 25b BauGB) wurde nicht standortgerechte Gehölze und Brombeergebüsch zum Schnitt der erhaltenswerten Sträucher zurückgenommen. Die erhaltenswerten Sträucher wurden fachgerecht ausgeschnitten (Erhaltungs- und Verjüngungsschnitt), der Juglans (Walnussbaum) wurde von Totholz befreit und Kronenpflege durchgeführt.

Entgegen der Auffassung des Einwenders ist der Landschaftsrechtliche Fachbeitrag nicht Bestandteil des Bebauungsplans Nr. 151/ 1. Änderung, sondern dient als fachliches Gutachten zur Konkretisierung und Abwägung der Planung. 

Für die betreffende Fläche, von Einwender irrtümlich als „Biotop“ bezeichnet, setzt der Bebauungsplan keine textlichen, sondern die folgende zeichnerische Festsetzung (rot umrandet) fest.

 

Der Bebauungsplan kann unter folgendem Link eingesehen werden:

http://www.haan.de/media/custom/1581_2923_1.PDF?1375276222

 

Alle Arbeiten wurden von der Fachfirma wie mit der Stadt besprochen im Sinne des Landschaftspflegerischen Begleitplans fachlich richtig ausgeführt.

Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag kann unter folgendem Link eingesehen werden:

http://www.haan.de/media/custom/1581_2926_1.PDF?1375276539

 

Die geforderte und im Bebauungsplan festgesetzte Neuanpflanzung kann somit nach Baufortschritt erfolgen, zuvor ist der Stadt ein Pflanzplan zur Abstimmung zuzuleiten.