Betreff
Änderung der Kirmesgebührensatzung
Vorlage
32-2/013/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 1. Anlass der Vorlage:

 

Die letzte Festlegung der Kirmesgebühren wurde im Jahr 2010 für die Jahre 2010 bis 2012 beschlossen. Der damalige umlagefähige Gesamtaufwand betrug rd. € 152.703 €. In der Zwischenzeit haben sich die umlagefähigen Kosten geändert und die Rechnungsergebnisse der Vorjahre haben mit einem Verlust abgeschlossen. Aufgrund der errechneten Verluste (Unterdeckungen) hat die Verwaltung im Vorgriff auf die neu zu erstellende Gebührenbedarfsberechnung in den Jahren 2013 und 2014 erhöhte Gebühren in Form eines Gebührenvorschusses erhoben, um weitere Unterdeckungen zu vermeiden. Nunmehr kann  die neue Gebührenbedarfsberechnung vorgelegt werden.

  

 

2. Allgemeines zur Gebührenbedarfsberechnung:

 

Die neue Gebührenbedarfsberechnung wird zunächst nur für zwei Jahre (2015 + 2016) aufgestellt und anschließend in einen jährlichen Rhythmus gewechselt. Eine Berechnung im mehrjährigen Rhythmus sichert zwar gleichmäßige Gebühren im Gültigkeitszeitraum, kann aber im ungünstigen Fall zu erheblichen Gebührensprüngen in folgenden neuen Kalkulationszeiträumen führen. Im Kalkulationszeitraum 2015/2016 besteht überdies im Hinblick auf die Vorschriften des § 6 KAG zur Einrechnung von Unter- und Überdeckungen letztmalig die Möglichkeit, Unterdeckungen aus dem vorherigen Kalkulationszeitraum einzurechnen.

 

Die Unterdeckungen aus dem Kalkulationszeitraum 2010 bis 2012 betragen insgesamt 56.705,18 €. Hinzukommt eine Überdeckung aus dem Jahr 2013 in Höhe von 4.955,65 €, so dass insgesamt eine Unterdeckung von 51.749,53 € noch auf zwei Jahre verteilt werden kann. Die Einzelheiten sind in der anliegenden Berechnung dargestellt.

 

Das Rechnungsergebnis 2014 kann dann in die Kalkulation für 2017 und das Rechnungsergebnis aus dem Kalkulationszeitraum 2015/2016 in die Gebührenkalkulationen ab 2018 einfließen. Spätestens ab 2017 können dann jährlich – wie in anderen Bereichen schon üblich – Gebührenkalkulationen basierend auf zeitnahen Rechungsergebnissen vorgelegt werden.  

 

Die neue Gebührenbedarfsberechnung weist eine Aufwandssteigerung von rd. 19 % gegenüber von 2010 (152.703 €) zu 2015 (181.513,48 €) auf (+ 28.810 €).

 

Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf die Steigerungen bei den Kosten des Kirmesbetriebes und auf die Einrechnung der Verluste aus Vorjahren zurückzuführen.  Bei der Steigerung beim Personalaufwand wurde eine effizientere Aufgabenerledigung durch die Installation eines EDV-Programms berücksichtigt und erstmalig die Erhöhung der Arbeitszeit der Beamten in 2009 auf 41 Stunden eingerechnet. Die Stellenanteile konnten daher reduziert werden:

 

Personalaufwand                        +   15,6 %  (+  11.232,60 €)

Kosten des Kirmesbetriebe        +   38,8 %   (+ 15.500,00 €)
Verluste aus Vorjahren:              +   75,3 %   (+ 11.110,77 €)    

 

Die Anhebung der Gebühren bei den verschiedenen Sparten erfolgt nicht linear. Bei der Festlegung der unterschiedlich hohen Steigerungsraten wurden wie bei den letzten Satzungsänderungen im Jahr 1993, 2001, 2006 und 2010

 

·         die unterschiedlich hohen Investitionskosten der Teilnehmer,

·         sonstige andere Kosten,

·         Attraktivität der Geschäfte für die Veranstaltung,

·         erzielbare Umsätze,

 

soweit dies bekannt ist, berücksichtigt, um hierdurch eine möglichst gleichmäßige Lastenverteilung der unabwendbaren Gebührenerhöhung zu erzielen. Außerdem wurden zwei zusätzliche Kategorien (Fahrgeschäfte bis 199 qm Grundfläche und Spezialverkauf/Eis) eingeführt.

 

 

3. Ergänzende Hinweise:

 

Die Haaner Kirmes gehört nunmehr seit Jahrzehnten zu den anerkannt führenden Volksfesten in Deutschland und ist deshalb weit über die Region hinaus bekannt. Sie ist damit nicht nur für die Beschicker ein bedeutender Wirtschaftsfaktor,  Werbeträger und nicht mehr "wegzudenkendes"  anerkanntes Kulturgut. Wg. der (noch) erzielbaren Umsätze bewerben sich wesentlich mehr  Beschicker um einen Platz auf dem Haaner Volksfest als zugelassen werden können.

 

Bei der Auswahl kann deshalb ausschließlich auf bekannte und bewährte Unternehmen mit attraktiven Geschäften zurückgegriffen werden.

 

Im Interesse am Erhalt des Haaner Volksfestes muss deshalb auch dafür Sorge getragen werden, dass diese Unternehmen weiterhin ein wirtschaftliches Interesse am Haaner Volksfest haben, denn die Haaner Kirmes hat auch hinsichtlich der Tageskosten pro Teilnehmer eine Spitzenstellung in Deutschland. Dies wird belegt durch einen Standgeldvergleich, welchen die Stadt Soest zu Beginn des Jahres 2010 mit einigen Veranstaltern von Großkirmessen in NRW durchgeführt hat und damals der Vorlage beigefügt war. Rechnet man die neuen Gebühren hinzu, wäre die Stadt Haan wahrscheinlich mit zusätzlichem Abstand Spitzenreiter in der Gebührenhöhe bei den untersuchten Gemeinden.  

 

Der Eintritt in eine inflationäre Entwicklung könnte sich zur Bedeutungslosigkeit der Haaner Kirmes entwickeln. Andere Städte, welche mit der Haaner Kirmes vergleichbare Veranstaltungen durchführen, erkennen die imagesteigernde Wirkung einer Kirmes und leisten unter dem Aspekt der Wirtschaftsförderung einen Beitrag (verdeckten Zuschuss) durch Übernahme eines städtischen Eigenanteils an den Gesamtkosten.

 

Trotz dieses einzigartigen Werbeeffektes für die Stadt Haan werden bisher alle ansatzfähigen Kosten zu 100 % gedeckt. Ein städtischer Zuschuss wurde für die Haaner Kirmes bisher nie gewährt bzw. eingerechnet.

 

Beispiele die zu einer Reduzierung der Gebührenerhöhung führen würden:

 

·       Generierung eines Werbekostenzuschuss aus Mitteln der Wirtschaftsförderung

Hier wäre eine prozentuale Beteiligung an den Gesamtkosten denkbar. Im Durchschnitt werden für die städtische Veranstaltung „Haaner Kirmes“ rd. 15.000 € für regionale und überregionale Werbemaßnahmen ausgegeben.

 

 

·       Verzicht auf die (teilweise) Anrechnung bestimmter Kosten z. B.:

- Verluste aus Vorjahren (bis zu rd. 51.700 €)

- Kosten des Betriebshofes (bis zu rd. 42.000 €)

- Kosten der Querschnittsämter (bis zu rd. 15.500 €)

- Gebühren für Sondernutzung sowie Festsetzung (bis zu rd. 4.000 €)

 

·       Begrenzung des Kostendeckungsgrades von derzeit 100 % auf z.B. 90%

(entspricht rd. 18.000 €).

 

 

Mit den Interessenvertretungen der Schausteller und Marktkaufleute besteht die Vereinbarung, rechtzeitig über anstehende Kostensteigerungen auf Volksfesten zu informieren. Dem Deutschen Schaustellerbund (DSB) und dem Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute (BSM) wurde deshalb eine Ablichtung dieser Sitzungsvorlage zugeleitet. Soweit von dort Stellungnahmen rechtzeitig eingegangen sind, sind sie in der Anlage beigefügt.

 

Im Vorfeld hat die Verwaltung bereits ein Gespräch mit Mitgliedern des Präsidiums des Deutschen Schaustellerbundes (DSB) geführt. Neben den o.a. Kostensenkungsmöglichkeiten, die selbstverständlich vom DSB befürwortet werden, wurde die Prüfung weiterer Maßnahmen vereinbart:

 

·       Prüfung, ob die Privatisierung von Aufgaben kostengünstiger ist;

·       Ausweitung der Kirmesfläche durch Schaffung eines Rundlaufes über die Mittelstraße mit Anschluss an die obere Dieker Straße;

·       Sponsoring.

 

 

 

 

  

 


 

 

4. Gebührenbedarfsberechnung:                                             Neu                                                                           nachrichtlich vorher           

 

Personalaufwand

 

Amt 32                                                                                      24.216,10                                                                19.998

Amt 66                                                                                        1.541,08                                                                  1.197

Bauhof                                                                                     42.052,23                                                                36.346

Querschnittsämter                                                                 15.575,20                                                                14.611

                                                                                                  83.384,61                83.384,61                            72.152                           72.152

 

TUI-Zuschlag direkte Stellen                                              980,49                         980,49                          (€        920)*                

Sachkosten der Stadt Haan

 

Arbeitsplatzkosten einschl. Büroräume                             1.260,07                                                                    1.227

Fahrzeugbetriebs- und Unterhaltungskosten (Bauhof)   8.650,12                                                                  6.360        

                                                                                                  9.910,19                    9.910,19                              6.846                  7.587   

 

 

 

                                                                                                Neu                                                                            nachrichtlich vorher

 

Kosten des Kirmesbetriebes (NKF)

 

Werbung                                                                                   15.500,00                                                                                     7.000

sonstige Sachleistungen                                                         7.000,00                                                                                     7.000

Dienstleistungen                                                                     33.000,00                                                                                   26.000 

                                                                                                      55.500,00                        € 55.500,00                                        40.000               € 40.000

 

 

 

* Bereits in den Kosten der Querschnittsämter enthalten

Sonstiges:                                                                                                                                                                   15.469                          15.469       

 

Versicherung                                                                             588,42                                                              (€      439)*

Arbeitsmedizinischer Dienst/Schutzkleidung                   273,56                                                              (€      266)*

Kehrmaschine                                                                            333,44                                                                   1.535

Fahrbahnreinigung durch Unternehmer          248,00                                                (       215)**

 

Abschreibung der Kirmesanlagen                                  2.183,00                                                                            0

 

Verzinsung                                                                                   437,00                                                                                     0

 

Mehrwertsteuer  -Vorsteuer-                                                      0,00                                                                   6.960

Mehrwertsteuer  -Zahllast-                                                   1.800,00                                                                  9.000

                                                                                                    5.863,42                 5.863,42                             17.710                         17.710                                                                   

 

Unterdeckungen aus Vorjahren                                                   25.874,77               25.874,77                          (14.764 €)*                            

 

 

Kosten der Veranstaltung (ohne Unterdeckungen aus Vorjahren)                   € 155.638,71                                                            € 137.939

Zu verteilender Kostenaufwand (incl. Unterdeckungen aus Vorjahren)        € 181.513,48                                                              € 152.703

 

 

 

 

 

* Bereits in dem Ansatz Sonstiges enthalten

** In Kosten Kirmesbetrieb enthalten

 

 

5. Kalkulation der Einnahmen:

 

Neben den Kirmesstandgeldern wird von den teilnehmenden Beschickern ein privatrechtliches Entgelt für auf städtischen Grundstücken abgestellte Wohnwagen erhoben.

 

Auf Basis der für die Kirmes 2015 zu vergebenden Standflächen wurden unter Berücksichtigung der gestiegenen Kosten folgende neue Einzelgebühren ermittelt und die sich hieraus ergebende Gesamtgebühreneinnahme errechnet.

 

 

Einnahmepositionen:

 

                                                                                                                       Neu                                                               nachrichtlich vorher

 

Werbeartikelverkauf                                                                                         1.300,02                                                                   2.500

Kirmesstandgelder (netto)                                                                           166.310,00                                                               133.425

Fremdnutzung der Stromversorgungsanlagen                                                  0,00                                                                       100

Standgelder Wohnwagen                                                                               4.582,54                                                                   4.600

Flyer-Werbung  und Sponsoring                                                                   9.546,68                                                                            0

Vermischte Einnahmen                                                                                     428,40                                                                         50

Verwaltungsgebühren                                                                                        535,00                                                                            0   

Mehrwertsteuer                                                                                                        0,00                                                                  12.480

 

Summe:                                                                                                           182.702,64                                                               153.155

 

./. Kostenaufwand                                                                                        181.513,48                                                                           152703

 

Überschuss                                                                                                                   1.189,16                                                                      452


6. Erläuterung zur Gebührenbedarfsberechnung 2015 - 2016

 

 

Vorbemerkungen:

 

Bei der Ermittlung der Kosten des Gesamtaufwandes wurde ausgehend von den zu erwartenden Kosten für das Rechnungsjahr 2015 in fast alle Rechnungspositionen eine für das folgende Rechnungsjahr zu erwartende Kostensteigerung von 2 % eingerechnet. In den Anlagen 3 und 4 sind die erzielbaren Einnahmen anhand der in den letzten Jahren durchschnittlich belegten Flächen dargestellt.

 

 

6.1 Personalkosten der Stadt Haan

 

Ordnungsamt (Amt 32 und Amt 66)

 

Es handelt sich um die unmittelbaren Personalkosten der Mitarbeiter, die mit der Planung, Durchführung und Abrechnung der Haaner Kirmes betraut sind. Hierbei wurden ausgehend von einem effektiv geleisteten Jahresarbeitspensum von 205 Tagen – statistischer Wert gem. KGSt – nur die Zeitanteile in Ansatz gebracht, die auch tatsächlich für die Kirmes aufgewendet werden. Entsprechend diesen Zeitanteilen wurden die Kosten für jeden Mitarbeiter vom Personalamt ermittelt. Die Zeitanteile addieren sich auf 60/205 (vorher 65/205). Die Änderungen beruhen auf die im Jahr 2009 erfolgte Erhöhung der Arbeitszeit für Beamte auf 41 Std., welche jetzt erstmalig berücksichtigt wurde und dem Einsatz  eines EDV-Programms, welches bei der Erstellung von Plänen, der Dokumentenverwaltung sowie einer automatisierten Kostenberechnung Arbeitsaufwand und damit Stellenanteile reduziert.

 

Bauhof

 

Die Stunden wurden durch die Betriebsabrechnung des Bauhofes zunächst exakt mit 1.172 Stunden (vorher 1.285 Stunden) erfasst. Bei dem Stundenverrechnungssatz handelt es sich um den Mittellohn von drei repräsentativen Arbeitern (= 37,22 € / Std., vorher 30,42 € / Std.). Die Kosten für die Bauhofleitung und –verwaltung sind in der Aufstellung der Querschnittsämter enthalten.

 

 

Querschnittsämter

 

Anrechnung der Personalkosten aus den Ämtern, die nur mittelbar und teilweise für den Gebührenetat tätig werden.  Der Gesamtbetrag der Personalkosten wurde für jedes Amt in der Regel dem entsprechenden Unterabschnitt des Haushaltsplanes 2014 entnommen. Die Verteilung der Kosten erfolgt in Anlehnung an empfohlene Verteilungsschlüssel der  KGSt. Um die rechtlich vorgeschriebene einheitliche Gebührenberechnung zu wahren, wurde außerdem die Anpassung an die übrigen Gebührenberechnungen vorgenommen.

 

 

 

Produkt

Name

Kostenart

Umlageschlüssel          

Gesamtbetrag

 

Anteil für den  

Gebührenetat*

010600

Rechnungsprüfung u.
Beratung

Personalkosten Ausgabeschlüssel

158.000,00

      328,02

010720

Beschaffung, Organisation,
allgem. Verwaltung

Personalkosten

Stellenschlüssel

214.809,60

      669,55

010810

Allgemeines Personalwesen

Personalkosten

Stellenschlüssel

180.008,40

      558,45

010820

Personalabrechnung

Personalkosten

Stellenschlüssel

  89.239,20

      283,87

010910

Haushalts- und Finanzsteuerung

Personalkosten

Ausgabeschlüssel

296.343,80

      617,65

010920

Finanzbuchhaltung

Personalkosten

Ausgabeschlüssel

561.180,00

   1.173,29

010710

Telefonzentrale

Personalkosten

modifizierter

Stellenschlüssel

57.397,00

     137,75

010710

Kanzlei

Personalkosten

modifizierter

Stellenschlüssel

34.041,00

      102,12

010710

Hausmeister

Personalkosten

modifizierter

Stellenschlüssel

303,57 € x 60/205 Stellen

 

       85,24

011300

Reinigung

Personalkosten

modifizierter

Stellenschlüssel

340,49 € x 60/205 Stellen

       95,05

010500

 

Beschäftigtenvertret-ung

Personalkosten
Stellenschlüssel

100.282,00

     317,60

011400

Betriebshof

-Verwaltung-

je Einsatzstunde pauschale Verwaltungs- und Sachkostenerstattung

1.149 Std. x 9,56 €

 11.206,61

Kosten aus den Querschnittsämtern insgesamt:                                                   15.575,20 €

nachrichtlich vorher                                                                                                   ( 14.185 € )  

 

* einschl. 20 % allgemeiner Verwaltungs- und Sachkostenzuschlag

 

 

6.2 Sachkosten der Stadt Haan

 

Arbeitsplatzkosten Verwaltungspersonal

 

Bei den Sachkosten eines Büroarbeitsplatzes wurde im Jahr 2010 erstmalig eine neue Pauschale ermittelt. Sie umfasst Energiekosten, Bürobedarf, Dienstreisen, Bücher/Zeitschriften, Instandhaltung, Büroausstattung, Telefonanlage und –gebühren.

 

Die Kosten betragen 2.950 € je Arbeitsplatz. Die Technikunterstützung ist bei der Aufstellung der Querschnittsämter enthalten.

 

Die kalkulatorische Miete beträgt 1.530 €.

 

Die Anrechnung erfolgt entsprechend den Arbeitszeitanteilen der betreffenden Mitarbeiter.

Die Arbeitsplatzkosten der für die Kirmes tätigen Bauhofarbeiter sind ebenfalls in der Aufstellung der Querschnittsämter enthalten.

 

   

6.3 Fahrzeugbetriebs- und –unterhaltungskosten Bauhof

 

Kosten für Betriebs- und Schmierstoffe, Reparaturen, Ersatzteile, Kfz-Steuer und Versicherung. Auch enthalten sind Kostenanteile für Abschreibung und Verzinsung. Die Anteile wurden anhand der Betriebskostenabrechnung des Bauhofes entsprechend ihrer Inanspruchnahme für den Gebührenetat ermittelt.

 

6.4 Kosten des Kirmesbetriebes

 

Es handelt sich hierbei um Sachkostenaufwendungen durch Unternehmerleistungen oder auf Grund von Gebührenbescheiden der Verwaltung, die unmittelbar durch die Veranstaltung Haaner Kirmes bedingt werden. Die Position Kirmesbetrieb teilt sich nunmehr in folgende Kostenarten auf:

 

Werbung (z.B. Zeitungsinserate, Plakate, Werbematerial)

Sonstige Sachleistungen (z.B. Beschilderung, Ersatzpflanzungen, Kleinmaterial)

Dienstleistungen (z.B. Müllabfuhr, Wasserbezug, Feuerwerk, Miettoiletten, Kosten der Kirmeseröffnung, Unternehmerreinigung). 

 

Für die Kirmes wird außerdem eine Sondernutzungsgebühr erhoben. Diese dient der Abdeckung der Kosten, für die über den Allgemeingebrauch hinausgehende besondere Abnutzung der zur Verfügung gestellten Veranstaltungsfläche. Kirmesbedingte außerordentliche Einzelschäden sind in der ebenfalls  (Schadensbeseitigung) enthalten. In der Regel kann jedoch in diesen Fällen ein Verursacher ermittelt werden, der dann die Schadensbeseitigung unmittelbar reguliert.

 

6.5 Sonstiges

 

Anteilige Kosten für die Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung für die Bauhofmitarbeiter, anteilige Kosten für Versicherungsbeiträge, Arbeitsmedizinischer und Sicherheitstechnischer Dienst.

 

Enthalten ist auch ein Betrag in Höhe von 25.874,77 € zum Ausgleich der Gebührendefizite aus den Vorjahren.

 

6.6 Kehrmaschine / Reinigung der Fahrbahn durch Unternehmer

 

Es handelt sich um die anteiligen Kosten, die für den Einsatz der städtischen Kehrmaschine entstehen.

 

 

6.7 Abschreibung und Verzinsung

 

Die Abschreibung und Verzinsung bezieht sich auf zu refinanzierende Anlagegüter des Kirmesbetriebes.

 

6.8 Steuern

 

Entsprechend der neuesten obergerichtlichen Rechtsprechung ist eine Kirmesveranstaltung wie sie in Haan durchgeführt wird kein Betrieb gewerblicher Art mehr im Sinne des Körperschafts- und Umsatzsteuergesetzes. Die Umsätze (Einnahmen und Ausgaben) unterliegen daher nicht mehr den geltenden Sätzen der Umsatzsteuer.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung zur 6. Änderung der Satzung der Stadt Haan über die Erhebung von Gebühren aus Anlass der Haaner Kirmes (Kirmesgebührensatzung) wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.