Sachverhalt:
Kraft Gesetzes ist der Bürgermeister Wahlleiter, es sei denn, er tritt
selbst – wie in Haan - zur Wahl an. An seine Stelle treten in diesem Fall die
zur allgemeinen Vertretung berufene Beigeordnete und danach die weiteren
Beigeordneten in der vom Rat bestimmten Reihenfolge. Für die anstehenden Wahlen
ist somit kraft Gesetzes die 1. Beigeordnete, Frau Dagmar Formella,
Wahlleiterin und der technische Beigeordnete, Herr Engin Alparslan,
stellvertretender Wahlleiter.
Die Vorbereitungen für die Wahlen der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters
und die 1. Sitzung des Wahlauschusses fallen in die Zeit der Sommerferien in
Nordrhein-Westfalen. Herr Alparslan befindet sich zu diesem Zeitpunkt in seinem
Jahresurlaub. Für den Fall, dass die Wahlleiterin während der urlaubsbedingten
Abwesenheit des technischen Beigeordneten, ebenfalls an der Ausübung Ihres
Amtes gehindert würde, wäre keine weitere Vertretung vorhanden.
Die Sitzung des Wahlausschusses könnte nicht stattfinden oder die
fehlende Entscheidungskompetenz der Wahlleitung die Durchführung der Wahl
gefährden.
Um allen Eventualitäten vorzubeugen, soll daher eine weitere
stellvertretende Wahlleitung aus dem Kreis der Bediensteten bestellt werden.
Gem. § 68 Gemeindeordnung fällt die Bestellung in die Zuständigkeit des Rates.
Die Vorgehensweise ist mit der Kreiswahlleitung und der Kommunalaufsicht
abgestimmt.
Verfasser: Rainer Skroblies
Beschlussvorschlag:
Herr StORR Michael Rennert wird für die Wahlen der Bürgermeisterin/des
Bürgermeisters der Stadt Haan am 13. September 2015 und einer möglichen
Stichwahl zum weiteren stellvertretenden Wahlleiter bestellt.