Betreff
Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Haan
Vorlage
20/009/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gemäß § 95 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird der von der Kämmerin aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Haan vorgelegt. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, dem Anhang und dem Lagebericht.

 

Die Unterlagen (Bilanz zum 31.12.2013, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtfinanzrechnung, Anhang, Lagebericht) werden am 16.06.2015 vor der Sitzung des Rates verteilt (wegen des Umfangs erhalten alle Stadtverordneten den Jahresabschluss mit Teilrechnungen als CD, die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses und die Ratsfraktionen zusätzlich in gedruckter Form).

 

Der im Haushaltsjahr 2013 entstandene Jahresfehlbetrag von 1.114.902,74 Euro wird gemäß der Vorgabe des § 75 Abs. 2 GO NRW durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt. Im Haushaltsplan 2013 ist der Jahresfehlbetrag mit 9.380.047 Euro veranschlagt.

 

Das Jahresergebnis hat sich durch höhere Erträge und geringere Aufwendungen verbessert. Hier im Wesentlichen die Änderungen zum Haushaltsplan:

 

Erträge: Das Gesetz zur Abrechnung der Finanzierungsbeteiligung der Gemeinden und Gemeindeverbände an den finanziellen Belastungen des Landes Nordrhein-Westfalen in Folge der Deutschen Einheit (Einheitslastenabrechnungsgesetz NRW) wurde durch das Gesetz zur Änderung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes vom 03.12.2013 geändert. Aus der Abrechnung der Jahre 2007 bis 2011 hat die Stadt Haan im Dezember 2013 eine Einheitslastenrückerstattung von rd. 2,7 Mio.EUR erhalten. Die Rückerstattung konnte im Haushaltsplan 2013 nicht eingeplant werden.

 

Aufwendungen: Geringere Transferaufwendungen, da bestimmte Zuschüsse an Dritte von rd. 2,3 Mio. EUR nicht mehr im Ergebnisplan, sondern als Investitionsmaßnahme (aktivierbare Zuwendung) im Teilfinanzplan abzuwickeln sind. Es handelt sich um die Zuschüsse an freie Träger von Kindertageseinrichtungen zum Ausbau bzw. zur  Herrichtung  von Kindergartenplätzen (1,836 Mio. EUR) und den Zuschuss von 0,436 Mio. EUR an den Trägerverein Gruitener Bürgersaal e.V. Die Betriebskosten an die Träger von Kindertageseinrichtungen sind mit 0,267 Mio. EUR unter dem Haushaltsansatz geblieben. Darüber hinaus weniger Aufwendungen bei den Leistungen für junge Menschen und ihre Familien (Hilfe zur Erziehung: - 0,200 Mio. EUR bei ambulanten Hilfen und -0,263 Mio. EUR bei stationären Hilfen).

Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind weniger Ausgaben bei der Gebäudeunterhaltung für städtische Gebäude, für den Kreuzungs- und Fahrbahnausbau Polnische Mütze und den Umbau der Knotenpunkte an der Anschlussstelle Haan–Ost und für Dienstleistungen  für städtebauliche Planungen von zusammen rd. 1 Mio. EUR zu verzeichnen. Die vorgenannten Wenigerausgaben wurden nach 2013 erneut veranschlagt. Bei den weiteren Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wurden rd. 1 Mio. EUR nicht ausgegeben.

Nicht ausgezahlte Gründungs- und Herrichtungskosten von 0,268 Mio. EUR für das angemietete Wohnheim Ellscheid für Flüchtlinge wurden im Haushaltsplan 2014 wieder veranschlagt (Aufwandsart „ Sonstige ordentliche Aufwendungen“).

In Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 04.06.2013 (Bewirtschaftung der Ausgabeansätze) hat die Stadtkämmerin angeordnet, dass die Ämter die Ausgabeansätze mit dem Ziel der Unterschreitung zu bewirtschaften haben.

 

Ermächtigungen für Aufwendungen (Ergebnishaushalt) aus 2013 in das Haushaltsjahr 2014 wurden nicht übertragen. Die aus 2013 nach 2014 übertragenen Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen betragen  6.885.957,09 Euro.

 

Der Rat leitet den Jahresabschluss an den Rechnungsprüfungsausschuss.

 

Die Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses 2013 gemäß § 101 GO NRW soll am 20.10.2015 im Rechnungsprüfungsausschuss erfolgen und stützt sich auf den Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung.

 

Danach erfolgt nach Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 01.12.2015 und im Rat am 08.12.2015 gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 und die Entlastung des Bürgermeisters durch die Ratsmitglieder.

 

 

Anlagen (werden am 16.06.2015 vor der Sitzung verteilt):

Bilanz zum 31.12.2013

Gesamtergebnisrechnung

Gesamtfinanzrechnung

Anhang

Lagebericht

Jahresabschluss 2013 mit Teilrechnungen und Anlagen (als CD)

 

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 der Stadt Haan wird

zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.