Betreff
Schulstrukturplanung
Richtungsentscheidung und weitere Vorgehensweise
Vorlage
51/062/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gegenstand der am 05.08.2015 stattgefundenen Schulträgerberatung bei der Bezirksregierung Düsseldorf waren die für die öffentlichen Sitzungen des BKSA am 13.04. und 06.05.2015 vorgelegten Materialen zur Schulentwicklungsplanung / Raumplanung. Diese Datenbasis wurde von den Teilnehmern/innen der Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 48 – Frau Wenzel und Frau Dankert – und den anwesenden schulfachlichen Dezernenten für die Hauptschule, Realschule und Gesamtschule nicht in Frage gestellt.

 

Schülerzahlen / -entwicklung

Die vorliegende Potentialabschätzung für eine vier- bis fünfzügige Gesamtschule wird bestätigt. Damit sind die quantitativen Voraussetzungen für die Durchführung von Elterninformationen in Haan und Gruiten und der Elternbefragung gegeben.

In diesem Zusammenhang wird die zukünftige Zügigkeit des Gymnasiums – Beibehaltung Vierzügigkeit – diskutiert. Ein wesentlicher Faktor hierfür  wird auch zukünftig  die aktuell geringe Wechslerquote von der Realschule an das Gymnasium in den Jahrgangsstufen 8 und 9 sein. Die Beibehaltung einer Vierzügigkeit des Gymnasiums wird nach Auffassung der Gesprächsteilnehmer/innen auch von dieser Entwicklung abhängig sein.

Es besteht nach Auffassung der Bezirksregierung auf Grund  der Schülerzahlen und den hierzu auch im BKSA vorgelegten Potentialanalysen die Option für ein vierzügiges Gymnasiums. Es wird in diesem Zusammenhang auch auf die Möglichkeit entsprechend der bestehenden Rechtsgrundlagen einer Kooperation zwischen den Oberstufen Gymnasium und Gesamtschule verwiesen.

Es besteht Einvernehmen zu der zunehmend schwieriger werdenden Situation der Hauptschulen. Dies betrifft auch bezogen auf die Hauptschule in Haan den hohen Anteil an Schülern/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. an „Nullsprachlern“. Ferner wird die Schülerstruktur an den Hauptschulen durch eine hohe Zahl an Schülern/innen geprägt, die an den anderen Schulformen nicht aufgenommen worden sind. Ein hoher Schüleranteil an der Haaner Hauptschule kommt deshalb auch nicht aus Haan.

Der Elternwille – vermittelt über die Grundschulleitungen in Haan – ist zur Zeit nicht auf die Errichtung einer Sekundarschule ausgerichtet.

 

12. Schulrechtsänderungsgesetz / § 132 c – Öffnung der Realschule für Hauptschüler/innen

Es werden derzeitig durch eine Arbeitsgruppe im Ministerium, in der auch der schulfachliche Dezernent für die Realschule mitarbeitet, Details entwickelt. Die mögliche Öffnung der Realschule mit einem Hauptschul-Zweig ab der Jahrgangsstufe 7 wird von den anwesenden Vertretern/innen der Bezirksregierung sowie den Schulleitungen der Hauptschule und Realschule in Haan unterschiedlich beurteilt.

 

Schulstandort Walder Straße / Raumkonzept für die Gesamtschule

Beratungsgegenstand der Gesprächsteilnehmer/innen war die vom Büro Dr. Garbe & Lexis für die Stadt Haan erarbeitete Raumkonzeption, die öffentlich in den vorab genannten Sitzungen des BKSA vorgestellt und beraten worden ist. Diese Raumplanung wurde unter der Prämisse einer Fünfzügigkeit der Gesamtschule am Schulstandort Walder Straße entwickelt. Sie hat die Erfordernisse der Inklusion, der Leistungsdifferenzierung und des Ganztags berücksichtigt. Dies wurde einvernehmlich durch die anwesenden Gesprächsteilnehmer aus Haan mit Herrn Bürgermeister vom Bovert  unter Hinweis auf die aktuell abgeschlossene Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahme am Schulstandort Walder Straße nach jetziger Einschätzung bestätigt.

Die Erforderlichkeit eines Verfahrens „Nutzungsänderung“ mit entsprechenden ggfs. umfassenden baulichen Maßnahmen wird seitens der Bezirksregierung verneint, wenn im Gebäude die Barrierefreiheit sowie die Voraussetzung für den Ganztag / Mensa gegeben sind. Diese Voraussetzungen sind in Haan erfüllt.

Ergänzende geringere Raumbedarfe werden durch die Gesprächsteilnehmer ggfs. nur in der Übergangsphase mit drei Schulen sowie allenfalls in einem geringeren Umfang durch das noch zu erarbeitende pädagogische Konzept / Raumprogramm für eine Gesamtschule durch ein noch zu bildendes Konzeptteam gesehen. Diese Konkretisierung bleibt abzuwarten.

Das noch nicht  vorliegende Protokoll der Bezirksregierung über die Schulträgerberatung mit der Stadt Haan wird entsprechende Hinweise erhalten.

 

Elternbefragung

In den bisherigen Beratungen bei der Stadt Haan wurde für die Gründung einer Gesamtschule seitens des Schulträgers Stadt Haan als Termin das Schuljahr 2017 / 2018 genannt.  Die Bezirksregierung bestätigt für die hierzu durchzuführende Elternbefragung, dass die Eltern aller Kinder zu befragen sind, die zum neuen Schuljahr 2015/2016 die 2. und 3. Klassen besuchen. Bei einem Ergebnis von 100 „einheimische Ja-Votierungen“ ist eine Gesamtschule zu errichten. 

Der vorliegende CDU-Antrag vom 18.05.2015 für die Sitzung des BKSA am 10.06.2015 in Bezug auf die Elternbefragung lautet:

„Schnellstmögliche Elternbefragung mit vorheriger Elterninformation, mindestens der Eltern der Kinder der Schulklassen 1 – 4 zur Schulentwicklung in Haan und deren Wünsche“ .

(siehe Anlage 1)

Die Bezirksregierung stellt für die Elternbefragungen bei den Städten einen Musterfragebogen zur Verfügung. Ergänzungen dieses Musterfragebogens sind möglich. Diese Änderungen sind mit der Bezirksregierung abzustimmen. Weitere Elternbefragungen – siehe CDU-Antrag – sind möglich, werden jedoch nicht als zielführend angesehen, da entscheidungsrelevant die vorab genannte Elternbefragung auf der Basis des Musterfragebogens ist.

 

Bezirksregierung – Unterstützung der Stadt Haan –

Es wird seitens der Bezirksregierung zugesagt, auf Anfrage, den Schulträger Stadt Haan bei seinen Elterninformationsveranstaltungen in Haan und Gruiten fachlich zu unterstützen, insbesondere mit Informationen über die Schulformen.

Es wird auch Unterstützung für die Erstellung des pädagogischen Konzepts für eine Gesamtschule in Haan zugesagt. Diese Erarbeitung ist durch ein zu bildendes Konzeptteam zu leisten.

 

Fazit

Die vorab dargestellten Ergebnisse der Schulträgerbefragung am 05.08.2015 sind für die Verwaltung Handlungsgrundlage, um dem Rat die Weiterverfolgung der Planungen für die Gründung einer Gesamtschule am Schulstandort Walder Straße zur Beschlussfassung vorzulegen. Ferner wird auf Grund der Beratungen bei der Bezirksregierung die Durchführung einer Elternbefragung auf der Basis des CDU-Antrags vom 18.05.2015 der Politik nicht vorgeschlagen. Die bisher genannte Zielvorgabe – Schuljahr 2017 / 2018 – für die Gründung einer Gesamtschule wird beibehalten.

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für die Errichtung einer Gesamtschule mit einer beabsichtigten Gründung zum Schuljahr 2017 / 2018 weiter zu verfolgen.

 

2.    Die Verwaltung legt dem BKSA in der Sitzung am 11.11.2015 zur Freigabe den mit der Bezirksregierung Düsseldorf abgestimmten Fragebogen für die Elternbefragung der Eltern vor.

 

3.    Die Elterninformationsveranstaltungen - getrennt in Haan und Gruiten - sind bis zu den Osterferien 2016 mit Unterstützung der Bezirksregierung durchzuführen.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Keine finanziellen Auswirkungen / Raumressourcen in der Einführungsphase der Gesamtschule, nach der Einführungsphase entstehende Kosten sind zu ermitteln und zur Zeit nicht bezifferbar