a) Sachstandsbericht
b) Antrag der GAL-Fraktion vom 24.06.2015
Sachverhalt:
Der
bestehende Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Haan und der Privaten
Kindergruppe e.V. als Träger sowie der Gemeinschaftsgrundschule Unterhaan vom 31.08.2004 in der Fassung des 4.
Nachtrages vom 19.07.2010 zur Organisation eines
sozialpädagogischen, klassenübergreifenden Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot für die
Schüler/innen der Offenen Ganztagsgrundschule an der GGS Unterhaan wurde vom
Träger zum 31.10.2015 mit Schreiben vom 08.06.2015 gekündigt (Anlage1).
In den
anschließenden Gesprächen zwischen Stadt und Träger wurde klargestellt, dass
die aktuelle Vertragsfassung auf den 07.07.2005 mit den entsprechenden
Nachträgen datiert ist, wonach die vorliegende Kündigungserklärung erst zum
31.07.2016 greift. Diese Feststellung wurde vom Träger anerkannt, jedoch mit
dem Anliegen eines vorzeitigen Vertragsendes.
Nach
der vom Rechnungsprüfungsausschuss des Kreises durchgeführten Prüfung und des
hierzu stattgefundenen Abstimmungsprozesses ist eine beschränkte Ausschreibung
mit Teilnahmewettbewerb für die neue Trägerentscheidung erforderlich. Eine
europaweite Ausschreibung ist nicht
notwendig, da die Leistung nur von einem beschränkten Bieterkreis (hier Träger
der Jugendhilfe) erbracht werden kann. Eine beschränkte Ausschreibung entfällt
bei einem Trägerwechsel auf die Stadt Haan.
Der
Trägerwechsel ist als Betriebsübergang nach den Vorschriften des BGB mit einer
Personalüberleitung verbunden. Die vom Träger abgeschlossenen Arbeitsverträge/
Personalkosten – vorbehaltlich des Ergebnisses einer detaillierten Überprüfung
– liegen unter den Vergütungsstrukturen der Stadt Haan (TVÖD / KAV NRW). Ferner
ist grundsätzlich festzustellen, dass die mit dieser Aufgabenstellung
verbundene Steuerungsfunktion mit Personal-,
Finanz-, Organisations- und Vertragsverantwortung nicht mit dem Personal
der hierfür zuständigen Organisationseinheit 51-3 zusätzlich geleistet werden kann.
Die
Verwaltung schlägt auch unter Berücksichtigung des vorliegenden Antrags der GAL
(Anlage 2) vom 24.06.2015 vor, für den nächsten Sitzungszyklus BKSA am
11.11.2015, JHA am 25.11.2015, HFA am 01.12.2015 und Rat am 08.12.2015 eine
Personalstrukturanalyse mit Personalkosten für eine städtische Trägerschaft
einschließlich der erforderlichen
Stellen- / Personalressource bei der Abteilung 51-3 vorzulegen. Ferner sind die
Rahmenbedingungen für einen Betriebsübergang darzulegen. Auf dieser Grundlage
ist dann politisch über das weitere Verfahren zur Bestimmung des neuen Trägers
zu entscheiden.
Zielsetzung
ist, das bisherige Leistungsangebot an der OGS – Unterhaan unter
Berücksichtigung der bestehenden vertraglichen Vereinbarungen mit den Eltern
beizubehalten.
Die
Verwaltung geht davon aus, dass der Trägerwechsel erst zum 31.07.2016 erfolgt.
Die hierfür erforderlichen Entscheidungen werden in 2016 getroffen, so dass der
bisherige Budgetrahmen des Haushaltes 2015 vorbehaltlich der ausstehenden
Entscheidungsprozesse in den
Haushaltsplanentwurf 2016 durch die Verwaltung aufgenommen wird.
Beschlussvorschlag:
1.
Die Verwaltung wird
beauftragt, für den nächsten Sitzungszyklus BKSA am 11.11.2015, JHA am
25.11.2015, HFA am 01.12.2015 und Rat am 08.12.2015 als Grundlage für die
Verfahrensentscheidung betr. Trägerwechsel eine Personalstrukturanalyse mit
Personalkosten für eine städtische Trägerschaft einschließlich Regelungen
Betriebsübergang vorzulegen.
2. In den Haushaltsplanentwurf 2016 ist der bisherige
Budgetrahmen für eine externe Trägerschaft aufzunehmen.