Betreff
OGS Unterhaan - Trägerwechsel
a) Sachstandsbericht
b) Antrag der GAL-Fraktion vom 24.06.2015
Vorlage
51/070/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der bestehende Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Haan und der Privaten Kindergruppe e.V. als Träger sowie der Gemeinschaftsgrundschule Unterhaan  vom 31.08.2004 in der Fassung des 4. Nachtrages vom 19.07.2010 zur Organisation                        eines sozialpädagogischen, klassenübergreifenden Bildungs-,  Erziehungs- und                      Betreuungsangebot für die Schüler/innen der Offenen Ganztagsgrundschule an der GGS Unterhaan wurde vom Träger zum 31.10.2015 mit Schreiben vom 08.06.2015 gekündigt (Anlage1).

In den anschließenden Gesprächen zwischen Stadt und Träger wurde klargestellt, dass die aktuelle Vertragsfassung auf den 07.07.2005 mit den entsprechenden Nachträgen datiert ist, wonach die vorliegende Kündigungserklärung erst zum 31.07.2016 greift. Diese Feststellung wurde vom Träger anerkannt, jedoch mit dem Anliegen eines vorzeitigen Vertragsendes.

Nach der vom Rechnungsprüfungsausschuss des Kreises durchgeführten Prüfung und des hierzu stattgefundenen Abstimmungsprozesses ist eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb für die neue Trägerentscheidung erforderlich. Eine europaweite  Ausschreibung ist nicht notwendig, da die Leistung nur von einem beschränkten Bieterkreis (hier Träger der Jugendhilfe) erbracht werden kann. Eine beschränkte Ausschreibung entfällt bei einem Trägerwechsel auf die Stadt Haan.

Der Trägerwechsel ist als Betriebsübergang nach den Vorschriften des BGB mit einer Personalüberleitung verbunden. Die vom Träger abgeschlossenen Arbeitsverträge/ Personalkosten – vorbehaltlich des Ergebnisses einer detaillierten Überprüfung – liegen unter den Vergütungsstrukturen der Stadt Haan (TVÖD / KAV NRW). Ferner ist grundsätzlich festzustellen, dass die mit dieser Aufgabenstellung verbundene Steuerungsfunktion mit Personal-,  Finanz-, Organisations- und Vertragsverantwortung nicht mit dem Personal der hierfür zuständigen Organisationseinheit 51-3 zusätzlich  geleistet werden kann.

Die Verwaltung schlägt auch unter Berücksichtigung des vorliegenden Antrags der GAL (Anlage 2) vom 24.06.2015 vor, für den nächsten Sitzungszyklus BKSA am 11.11.2015, JHA am 25.11.2015, HFA am 01.12.2015 und Rat am 08.12.2015 eine Personalstrukturanalyse mit Personalkosten für eine städtische Trägerschaft einschließlich der  erforderlichen Stellen- / Personalressource bei der Abteilung 51-3 vorzulegen. Ferner sind die Rahmenbedingungen für einen Betriebsübergang darzulegen. Auf dieser Grundlage ist dann politisch über das weitere Verfahren zur Bestimmung des neuen Trägers zu entscheiden.

Zielsetzung ist, das bisherige Leistungsangebot an der OGS – Unterhaan unter Berücksichtigung der bestehenden vertraglichen Vereinbarungen mit den Eltern beizubehalten.

Die Verwaltung geht davon aus, dass der Trägerwechsel erst zum 31.07.2016 erfolgt. Die hierfür erforderlichen Entscheidungen werden in 2016 getroffen, so dass der bisherige Budgetrahmen des Haushaltes 2015 vorbehaltlich der ausstehenden Entscheidungsprozesse  in den Haushaltsplanentwurf 2016 durch die Verwaltung aufgenommen wird.

Beschlussvorschlag:

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, für den nächsten Sitzungszyklus BKSA am 11.11.2015, JHA am 25.11.2015, HFA am 01.12.2015 und Rat am 08.12.2015 als Grundlage für die Verfahrensentscheidung betr. Trägerwechsel eine Personalstrukturanalyse mit Personalkosten für eine städtische Trägerschaft einschließlich Regelungen Betriebsübergang vorzulegen.

2.    In den Haushaltsplanentwurf 2016 ist der bisherige Budgetrahmen für eine externe Trägerschaft aufzunehmen.