Sachverhalt:
Unter
dem 04.08.2015 beantragt der SKFM Haan e.V. für die „Haaner Kleiderkammer“,
diese wird in Trägerschaft des SKFM betrieben, einen Betriebskostenzuschuss in
Höhe von jährlich 9.000 EUR (anteilig für 2015: 7.500 EUR). Die Kleiderkammer
wird betrieben in einer Räumlichkeit der Evang. Kirchengemeinde Haan an der
Martin-Luther-Straße. Die Kirchengemeinde stellt die Räumlichkeit mietfrei zur
Verfügung. Die anfallenden Neben- / Verbrauchs- / sonstigen Betriebskosten kann
nach eigenem Bekunden der SKFM nicht (vollständig) tragen und ist – neben
Verkaufserlösen – auf den städtischen Zuschuss sowie Spenden angewiesen.
Die Kleiderkammer versorgt Bedürftige / Flüchtlinge in Haan mit
günstiger Kleidung und anderen Sachgegenständen.
Für die Stadt Haan bietet die Kleiderkammer die Möglichkeit, besonders
für Flüchtlinge besondere Bedarfe zu decken, wie z. B. die Erstausstattung für
Neuankömmlinge, Bedarfe für Schwangere, Kinder im Wachstum u. a. m.
Die Regelbedarfe für Flüchtlinge beinhalten einen Anteil für Bekleidung
und Schuhe, über die einzelnen Regelbedarfe im Durchschnitt monatlich rd. 33
EUR. Dies reicht üblicherweise für kleinere Anschaffungen. Besondere Bedarfe
sind regelmäßig damit nicht gedeckt und müssten alternativ aus „Beihilfen“
gewährt werden. Dies würde zu einer entsprechenden Aufstockung des Ansatzes
führen. Eine Gegenrechnung (Minderausgabe bei Beihilfen / städt. Zuschuss) ist
jedoch nicht möglich.
Bei dem städtischen Zuschuss zu den Betriebskosten der Kleiderkammer
handelt es sich um einen freiwilligen Zuschuss. Aus Sicht der Verwaltung ist
dieser Zuschuss gerechtfertigt, da durch die Nutzung der Kleiderkammer ein
Minderaufwand bei Produkt 050200 – Hilfen nach AsylBLG – Beihilfen – entsteht.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sozialdienst Katholischer Frauen und
Männer e.V. (SKFM Haan e.V.), Breidenhofer Str. 1, Haan, erhält für 2015 einen
Betriebskostenzuschuss für den Betrieb der „Kleiderkammer Haan“ in Höhe von 7.500
EUR. Der Betrag wird bei Produkt 050200 – Hilfen nach AsylBLG – außerplanmäßig
bereitgestellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die
Haushaltsjahre 2016 ff. einen Betriebskostenzuschuss von jährlich 9.000 EUR
einzuplanen.
3. Der Betriebskostenzuschuss 2015 sowie für die
Folgejahre ist gebunden an die Trägerschaft des SKFM Haan e.V. und Betriebszeit
in den Räumen der Evang. Kirchengemeinde Haan an der Martin-Luther-Straße in
Haan, jedoch längstens bis Ende 2019.
Finanz. Auswirkung:
Städtischer
Zuschuss bei Produkt 050200 - Hilfen nach AsylBLG - in Höhe von
- 2015: 7.500 EUR anteilig
- 2016 ff.: 9.000 EUR jährlich
Verfasser: Udo Thal, Amt 51