Betreff
Betriebskostenzuschuss für den Betrieb der "Kleiderkammer Haan" - Antrag SKFM Haan e.V. vom 04.08.2015
Vorlage
51/075/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 Unter dem 04.08.2015 beantragt der SKFM Haan e.V. für die „Haaner Kleiderkammer“, diese wird in Trägerschaft des SKFM betrieben, einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von jährlich 9.000 EUR (anteilig für 2015: 7.500 EUR). Die Kleiderkammer wird betrieben in einer Räumlichkeit der Evang. Kirchengemeinde Haan an der Martin-Luther-Straße. Die Kirchengemeinde stellt die Räumlichkeit mietfrei zur Verfügung. Die anfallenden Neben- / Verbrauchs- / sonstigen Betriebskosten kann nach eigenem Bekunden der SKFM nicht (vollständig) tragen und ist – neben Verkaufserlösen – auf den städtischen Zuschuss sowie Spenden angewiesen.

Die Kleiderkammer versorgt Bedürftige / Flüchtlinge in Haan mit günstiger Kleidung und anderen Sachgegenständen.

Für die Stadt Haan bietet die Kleiderkammer die Möglichkeit, besonders für Flüchtlinge besondere Bedarfe zu decken, wie z. B. die Erstausstattung für Neuankömmlinge, Bedarfe für Schwangere, Kinder im Wachstum u. a. m.

Die Regelbedarfe für Flüchtlinge beinhalten einen Anteil für Bekleidung und Schuhe, über die einzelnen Regelbedarfe im Durchschnitt monatlich rd. 33 EUR. Dies reicht üblicherweise für kleinere Anschaffungen. Besondere Bedarfe sind regelmäßig damit nicht gedeckt und müssten alternativ aus „Beihilfen“ gewährt werden. Dies würde zu einer entsprechenden Aufstockung des Ansatzes führen. Eine Gegenrechnung (Minderausgabe bei Beihilfen / städt. Zuschuss) ist jedoch nicht möglich.

Bei dem städtischen Zuschuss zu den Betriebskosten der Kleiderkammer handelt es sich um einen freiwilligen Zuschuss. Aus Sicht der Verwaltung ist dieser Zuschuss gerechtfertigt, da durch die Nutzung der Kleiderkammer ein Minderaufwand bei Produkt 050200 – Hilfen nach AsylBLG – Beihilfen – entsteht.

 

Beschlussvorschlag:

 

1.  Der Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer e.V. (SKFM Haan e.V.), Breidenhofer Str. 1, Haan, erhält für 2015 einen Betriebskostenzuschuss für den Betrieb der „Kleiderkammer Haan“ in Höhe von 7.500 EUR. Der Betrag wird bei Produkt 050200 – Hilfen nach AsylBLG – außerplanmäßig bereitgestellt.

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, für die Haushaltsjahre 2016 ff. einen Betriebskostenzuschuss von jährlich 9.000 EUR einzuplanen.

3.  Der Betriebskostenzuschuss 2015 sowie für die Folgejahre ist gebunden an die Trägerschaft des SKFM Haan e.V. und Betriebszeit in den Räumen der Evang. Kirchengemeinde Haan an der Martin-Luther-Straße in Haan, jedoch längstens bis Ende 2019.

 

Finanz. Auswirkung:

 

 Städtischer Zuschuss bei Produkt 050200 - Hilfen nach AsylBLG - in Höhe von

-  2015: 7.500 EUR anteilig

- 2016 ff.: 9.000 EUR jährlich

 

 

Verfasser: Udo Thal, Amt 51