Sachverhalt:
Der Sparkassenverwaltungsrat
hat am 5. Juni 2015 den vom Vorstand vorgelegten
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014 gebilligt und den Jahresabschluss zum
31.12.2014 gemäß § 15 Abs. 2 Buchstabe d) Sparkassengesetz NRW (SpkG) mit
folgenden Beträgen festgestellt:
Jahresbilanz
Summe der Aktiva und Passiva 673.034.326,07 EUR
Gewinn- und Verlustrechnung
Jahresüberschuss 156.540,41 EUR
Die Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes hat am 15. Mai 2015 den Jahresabschluss 2014 mit einem uneingeschränkten Prüfungsvermerk versehen.
Lt. Schreiben der Stadt-Sparkasse Haan vom 30. Juni 2015 liegt der schriftliche Prüfungsbericht vor. Diesen Bericht erhalten gemäß § 24 Abs. 3 SpkG der Vorstand der Sparkasse, der Vorsitzende des Verwaltungsrates und die Aufsichtsbehörde. Die Mitglieder des Verwaltungsrates können den Prüfungsbericht im Hause der Stadt-Sparkasse einsehen.
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe f) SpkG über die Entlastung der Sparkassenorgane.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 (Anlage 1) und der Lagebericht zum Jahresabschluss 2014 (Anlage 2) der Stadt-Sparkasse Haan sind beigefügt.
Stadtverordnete, die bis zum 20.08.2014
(alter Sparkassenverwaltungsrat) Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder
des Verwaltungsrates waren bzw. ab 21.08.2014 (neuer Sparkassenverwaltungsrat)
sind, dürfen bei der Beratung und der Beschlussfassung nicht mitwirken.
Beschlussvorschlag:
Den Organen der Stadt-Sparkasse Haan, und zwar
- dem Verwaltungsrat
- dem Vorstand
wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.