Betreff
Entlastung der Sparkassenorgane der Stadt-Sparkasse Haan für das Geschäftsjahr 2014
Vorlage
20/011/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Sparkassenverwaltungsrat hat am 5. Juni 2015 den vom Vorstand vorgelegten
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014 gebilligt und den Jahresabschluss zum 31.12.2014 gemäß § 15 Abs. 2 Buchstabe d) Sparkassengesetz NRW (SpkG) mit
folgenden Beträgen festgestellt:

 

            Jahresbilanz

            Summe der Aktiva und Passiva                673.034.326,07 EUR

 

            Gewinn- und Verlustrechnung

            Jahresüberschuss                                               156.540,41 EUR

 

Die Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes hat am 15. Mai 2015 den Jahresabschluss 2014 mit einem uneingeschränkten Prüfungsvermerk versehen.

Lt. Schreiben der Stadt-Sparkasse Haan vom 30. Juni 2015 liegt der schriftliche Prüfungsbericht vor. Diesen Bericht erhalten gemäß § 24 Abs. 3 SpkG der Vorstand der Sparkasse, der Vorsitzende des Verwaltungsrates und die Aufsichtsbehörde. Die Mitglieder des Verwaltungsrates können den Prüfungsbericht im Hause der Stadt-Sparkasse einsehen.

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe f) SpkG über die Entlastung der Sparkassenorgane.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 (Anlage 1) und der Lagebericht zum Jahresabschluss 2014 (Anlage 2) der Stadt-Sparkasse Haan sind beigefügt.

Stadtverordnete, die bis zum 20.08.2014 (alter Sparkassenverwaltungsrat) Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsrates waren bzw. ab 21.08.2014 (neuer Sparkassenverwaltungsrat) sind, dürfen bei der Beratung und der Beschlussfassung nicht mitwirken.

Beschlussvorschlag:

Den Organen der Stadt-Sparkasse Haan, und zwar

 

-       dem Verwaltungsrat

 

-       dem Vorstand

 

wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.