Betreff
Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 06.08.2015
hier: erneute Beratung über den Antrag der SPD Ratsfraktion vom 05.09.2014 zum Bahnhof Gruiten
Vorlage
61/076/2015
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Der Antrag vom 06.08.2015 bezieht sich auf den Antrag der SPD Ratsfraktion vom 05.09.2014: „Antrag zum Bahnhof Gruiten im Hinblick auf eine dritte Modernisierungs-offensiv; hier:     Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 05.09.2014“

 

Der SUVA hat in seiner Sitzung am 30.10.2014 hierzu beschlossen:

 

„Der Antrag wird zurückgestellt, bis eine dritte Modernisierungsoffensive (MOF 3) eingeführt wird.“

 

In der Vorlage Nr. 61/017/2014 (Sachverhaltsdarstellung) hatte die Verwaltung hierzu folgendes ausgeführt:

Der Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 05.09.2014 wurde zuständigkeitshalber vom Rat an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr verwiesen. Laut Antrag soll die Verwaltung beauftragt werden, die baulichen und finanziellen Planungen zu tätigen, um den Gruitener Bahnhof unter Berücksichtigung beider Zugangsseiten barrierefrei zu gestalten. Denn wenn ein im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angesprochenes drittes Modernisierungsprogramm komme, müssten für den Gruitener Bahnhof konkrete Pläne und valide Kostenannahmen vorliegen. Der Antrag ist Anlage 1 zu entnehmen.

Tatsächlich wird im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ein weiteres Bahnhofsmodernisierungsprogramm angesprochen: „Die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention im Verkehrsbereich werden wir vorantreiben. Unser Ziel ist es, dass alle Menschen in der gesamten Reisekette und in allen Verkehrsträgern ohne Barrieren mobil sein können. Neben dem weiteren Ausbau barrierefreier Fahrgast- und Tarifinformationen werden wir ein Bahnhofsmodernisierungsprogramm mit einem verbindlichen Fahrplan zum barrierefreien Aus- und Umbau aller größeren Bahnhöfe vorlegen. Für kleinere Bahnhöfe und Haltepunkte wollen wir zusammen mit den Betroffenen geeignete, kostengünstige Lösungen entwickeln.“ (S. 45)

Der CDU-Ortsverband Gruiten hat der Verwaltung mit Email vom 24.09.2014 eine Information der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zukommen lassen, nach der ein drittes Programm aus Sicht der Deutschen Bahn zu begrüßen sei. Es gebe hierzu aber bisher nur allererste Sondierungsgespräche mit der Landesregierung. Ob, wann und wie eine Modernisierungsoffensive 3 wirklich komme, sei daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zu sagen (siehe Anlage 2).

Vor dem Hintergrund der Verfahrensabwicklung der Modernisierungsoffensive 2 durch den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR) hatte die Verwaltung mit Schreiben vom 16.09.2014 auch den VRR um eine Sachstandsmitteilung hinsichtlich eines weiteren Bahnhofsmodernisierungsprogramms gebeten. In diesem Rahmen hat die Verwaltung auch um eine Empfehlung gebeten, welche Vorbereitungen die Stadt Haan treffen sollte, um bei Auferlegung eines dritten Bahnhofsmodernisierungsprogramms bestmöglich aufgestellt zu sein. In dem Antwortschreiben des VRR vom 01.10.2014 heißt es, dass dem VRR die im Koalitionsvertrag getroffene Vereinbarung von der DB Station und & Service noch nicht vorgestellt wurde. Es handele sich nach dem Verständnis des VRR um Hauptbahnhöfe in Großstädten, die neben Regional- auch Fernverkehrszüge aufweisen.

Eine Unterstützung durch die Stadt Haan sei zur Zeit nicht erforderlich. Eventuelle Vorfinanzierungskosten für Planungen der Städte würden i.d.R. weder von der DB Station & Service, noch vom VRR zurückerstattet. Das Schreiben ist Anlage 3 beigefügt.

Für das Priorisierungsverfahren zur Nachmeldung von Bahnhöfen der 2. Modernisierungsoffensive wurden die Grundlagen vom Land NRW, von der DB Station & Service AG und von den drei Schienenpersonennahverkehrs-Zweckverbänden erarbeitet. Seitens der Stadt Haan waren lediglich Planungsmodule zu bezeichnen. Die Kostenschätzungen erfolgten ebenfalls durch die Bewertungskommission aufgrund von vorliegenden Erfahrungswerten aus dem Umbau anderer Bahnhöfe. Seitens der Haaner Politik und Bürgerschaft wurde das Verfahren durch Einbringung von konkreten Planungen und Unterschriftensammlungen engagiert begleitet. Es wurde schließlich die Einrichtung von Aufzügen an beiden Bahnsteigen beim Land angemeldet.

Die Verwaltung rät zum gegenwärtigen Zeitpunkt von der Erarbeitung konkreter Umbaupläne und Kostenschätzungen für den Gruitener Bahnhof ab. Die Herstellung einer Barrierefreiheit unter Berücksichtigung beider Zugangsseiten ist aufgrund der sich aus der vorhandenen Infrastruktur ergebenden Zwangspunkte mit sehr hohen Kosten verbunden. Die Planungskosten berechnen sich gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure aus den Nettobaukosten der geplanten Maßnahmen. Dies führt dazu, dass eine Entwurfsplanung, vergleichbar mit der Planung, die 2009 für den barrierefreien Zugang von der Thunbuschstraße erstellt wurde, nach einer überschlägigen Schätzung mit Planungskosten im hohen fünfstelligen bis sechsstelligen Bereich verbunden wäre. Bezugnehmend auf die Mitteilung des VRR vom 01.10.2014 wären diese Planungskosten aller Voraussicht nach von der Stadt Haan selbst zu tragen.“

Mit Datum vom 31.07.2015 kündigt das Bundesverkehrsministerium in einer Presse-mitteilung (Lfd.Nr. 075) ein Programm zum Ausbau von Eisenbahnhaltepunkten im ländlichen Raum mit einem Fördervolumen von 50 Mio. Euro an.

Dieses Bundes-Förderprogramm ist nicht zu verwechseln mit einem möglichen Landesprogramm Modernisierungsprogramm (MOF 3).

Bisher hat die Verwaltung noch keine konkreten Kenntnis, welche Förderkriterien (außer den angekündigten Fahrgastzahlen) im Rahmen des Bundes-Förder-programms erfüllt werden müssen, und ob der Bahnhof Gruiten ggfs. diese Förderkriterien erfüllt.

 

Beschlussvorschlag:

 

„Der Antrag wird erneut zurückgestellt, bis eine dritte Modernisierungsoffensive (MOF 3) eingeführt wird.“