hier: erneute Beratung über den Antrag der SPD Ratsfraktion vom 05.09.2014 zum Bahnhof Gruiten
Sachverhalt:
Der Antrag vom
06.08.2015 bezieht sich auf den Antrag der SPD Ratsfraktion vom 05.09.2014: „Antrag zum
Bahnhof Gruiten im Hinblick auf eine dritte Modernisierungs-offensiv; hier: Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 05.09.2014“
Der SUVA hat in seiner
Sitzung am 30.10.2014 hierzu beschlossen:
„Der
Antrag wird zurückgestellt, bis eine dritte Modernisierungsoffensive (MOF 3)
eingeführt wird.“
In der Vorlage Nr.
61/017/2014 (Sachverhaltsdarstellung) hatte die Verwaltung hierzu folgendes
ausgeführt:
Der Antrag der SPD-Ratsfraktion vom
05.09.2014 wurde zuständigkeitshalber vom Rat an den Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr verwiesen. Laut Antrag soll die Verwaltung
beauftragt werden, die baulichen und finanziellen Planungen zu tätigen, um den
Gruitener Bahnhof unter Berücksichtigung beider Zugangsseiten barrierefrei zu
gestalten. Denn wenn ein im Koalitionsvertrag der Bundesregierung
angesprochenes drittes Modernisierungsprogramm komme, müssten für den Gruitener
Bahnhof konkrete Pläne und valide Kostenannahmen vorliegen. Der Antrag ist Anlage
1 zu entnehmen.
Tatsächlich wird im Koalitionsvertrag der
Bundesregierung ein weiteres Bahnhofsmodernisierungsprogramm angesprochen: „Die
Umsetzung der UN-Behindertenkonvention im Verkehrsbereich werden wir vorantreiben.
Unser Ziel ist es, dass alle Menschen in der gesamten Reisekette und in allen
Verkehrsträgern ohne Barrieren mobil sein können. Neben dem weiteren Ausbau
barrierefreier Fahrgast- und Tarifinformationen werden wir ein
Bahnhofsmodernisierungsprogramm mit einem verbindlichen Fahrplan zum
barrierefreien Aus- und Umbau aller größeren Bahnhöfe vorlegen. Für kleinere
Bahnhöfe und Haltepunkte wollen wir zusammen mit den Betroffenen geeignete,
kostengünstige Lösungen entwickeln.“ (S. 45)
Der CDU-Ortsverband Gruiten hat der
Verwaltung mit Email vom 24.09.2014 eine Information der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion zukommen lassen, nach der ein drittes Programm aus
Sicht der Deutschen Bahn zu begrüßen sei. Es gebe hierzu aber bisher nur
allererste Sondierungsgespräche mit der Landesregierung. Ob, wann und wie eine
Modernisierungsoffensive 3 wirklich komme, sei daher zum jetzigen Zeitpunkt
noch nicht zu sagen (siehe Anlage 2).
Vor dem Hintergrund der Verfahrensabwicklung
der Modernisierungsoffensive 2 durch den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR)
hatte die Verwaltung mit Schreiben vom 16.09.2014 auch den VRR um eine
Sachstandsmitteilung hinsichtlich eines weiteren
Bahnhofsmodernisierungsprogramms gebeten. In diesem Rahmen hat die Verwaltung
auch um eine Empfehlung gebeten, welche Vorbereitungen die Stadt Haan treffen
sollte, um bei Auferlegung eines dritten Bahnhofsmodernisierungsprogramms
bestmöglich aufgestellt zu sein. In dem Antwortschreiben des VRR vom 01.10.2014
heißt es, dass dem VRR die im Koalitionsvertrag getroffene Vereinbarung von der
DB Station und & Service noch nicht vorgestellt wurde. Es handele sich nach
dem Verständnis des VRR um Hauptbahnhöfe in Großstädten, die neben Regional-
auch Fernverkehrszüge aufweisen.
Eine Unterstützung durch die Stadt Haan sei
zur Zeit nicht erforderlich. Eventuelle Vorfinanzierungskosten für Planungen
der Städte würden i.d.R. weder von der DB Station & Service, noch vom VRR
zurückerstattet. Das Schreiben ist Anlage 3 beigefügt.
Für das Priorisierungsverfahren zur
Nachmeldung von Bahnhöfen der 2. Modernisierungsoffensive wurden die Grundlagen
vom Land NRW, von der DB Station & Service AG und von den drei
Schienenpersonennahverkehrs-Zweckverbänden erarbeitet. Seitens der Stadt Haan
waren lediglich Planungsmodule zu bezeichnen. Die Kostenschätzungen erfolgten
ebenfalls durch die Bewertungskommission aufgrund von vorliegenden
Erfahrungswerten aus dem Umbau anderer Bahnhöfe. Seitens der Haaner Politik und
Bürgerschaft wurde das Verfahren durch Einbringung von konkreten Planungen und Unterschriftensammlungen
engagiert begleitet. Es wurde schließlich die Einrichtung von Aufzügen an
beiden Bahnsteigen beim Land angemeldet.
Die Verwaltung rät zum gegenwärtigen
Zeitpunkt von der Erarbeitung konkreter Umbaupläne und Kostenschätzungen für den
Gruitener Bahnhof ab. Die Herstellung einer Barrierefreiheit unter
Berücksichtigung beider Zugangsseiten ist aufgrund der sich aus der vorhandenen
Infrastruktur ergebenden Zwangspunkte mit sehr hohen Kosten verbunden. Die
Planungskosten berechnen sich gemäß der Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure aus den Nettobaukosten der geplanten Maßnahmen. Dies führt dazu,
dass eine Entwurfsplanung, vergleichbar mit der Planung, die 2009 für den
barrierefreien Zugang von der Thunbuschstraße erstellt wurde, nach einer
überschlägigen Schätzung mit Planungskosten im hohen fünfstelligen bis
sechsstelligen Bereich verbunden wäre. Bezugnehmend auf die Mitteilung des VRR
vom 01.10.2014 wären diese Planungskosten aller Voraussicht nach von der Stadt
Haan selbst zu tragen.“
Mit
Datum vom 31.07.2015 kündigt das Bundesverkehrsministerium in einer
Presse-mitteilung (Lfd.Nr. 075) ein Programm zum Ausbau von
Eisenbahnhaltepunkten im ländlichen Raum mit einem Fördervolumen von 50 Mio.
Euro an.
Dieses
Bundes-Förderprogramm ist nicht zu verwechseln mit einem möglichen
Landesprogramm Modernisierungsprogramm
(MOF 3).
Bisher
hat die Verwaltung noch keine konkreten Kenntnis, welche Förderkriterien (außer
den angekündigten Fahrgastzahlen) im Rahmen des Bundes-Förder-programms erfüllt
werden müssen, und ob der Bahnhof Gruiten ggfs. diese Förderkriterien erfüllt.
Beschlussvorschlag:
„Der Antrag wird erneut zurückgestellt, bis eine dritte
Modernisierungsoffensive (MOF 3) eingeführt wird.“