- hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 27.03.2015
Sachverhalt:
In der Sitzung am
13.11.2007 wurde dem Rat der Stadt Haan seitens der Verwaltung ein umfassendes
Personal- und Entwicklungskonzept vorgelegt. Die Beratungen hierzu fanden in
der HFA-Sitzung am 11.12.2007 statt.
Die Beratungen
wurden damals intensiv mit Blick auf die Einführung des NKF in 2009 geführt.
Der Niederschrift HFA vom 11.12.2007 ist zu entnehmen, dass seitens der Politik
umfassendere Aussagen zur Personalentwicklung (z.B.: Aussagen zur Vereinbarkeit
von Familie und Beruf, demografischen Entwicklung, Fortbildung des Personals)
vermisst wurden.
Seitens der
Verwaltung wurde verdeutlicht, dass ein Gesamtkonzept nicht erstellbar sei, da
die Verwaltung an den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit angelangt sei. Daher
befürwortete die Verwaltung damals die teilweise aus der Politik angeregte
externe Unterstützung bzw. Beratung.
Die damalige
Beigeordnete (heute 1. Beigeordnete), Frau Formella, vertrat im HFA die
Auffassung, dass die Personalentwicklungsmaßnahmen ohne externe Unterstützung
entwickelt und umgesetzt werden können. Bei der Ist-Analyse der bestehenden
Arbeitsabläufe/Personalausstattung/Zuweisung von Aufgaben (Auslastung) und
Bewertung sei dies anders zu bewerten.
Ihrer Empfehlung,
die Diskussion noch einmal mit in die Fraktionen zu nehmen, wurde einvernehmlich
zugestimmt (siehe Niederschrift HFA am 11.12.2007).
Das Amt 10 teilt die
damalige Einschätzung der 1. Beigeordneten. Die Personal-entwicklungsmaßnahmen
können ohne externe Unterstützung entwickelt und umgesetzt werden.
So wurde
beispielsweise im April 2009 ein Assessmentcenter für Beschäftigte angeboten,
die künftig Führungsaufgaben übernehmen möchten. Des Weiteren werden permanent
Weiterbildungsmöglichkeiten in Form von Führungsseminaren und fachbezogene
Fortbildungen angeboten.
Ab Herbst 2015 werden
(nach temporärer Fokussierung auf die Bachelorausbildung) wieder verstärkt
Angestellte für den Angestelltenlehrgang II zugelassen und somit die
Möglichkeit eines beruflichen Aufstiegs geschaffen.
Darüber hinaus soll
Leistung wieder über einen längeren Zeitraum messbar sein und nicht
anlassbezogen attestiert werden (z.B. bei Stellenauswahlverfahren). Hierfür ist
ein Beurteilungswesen im Rahmen von Regelbeurteilung erforderlich. Die
dienstliche Beurteilung ist Grundlage – oder zumindest wichtiger Baustein –
jeder am Leistungsprinzip ausgerichteten Personalplanung.
Die Teilnahme an
Projekt- und Arbeitsgruppen müssen für Beschäftigte auch unterhalb der
Führungsebene zugänglich gemacht werden, um so einen „Blick über den
Tellerrand“ zu erhalten. Die Erfahrungen und das Wissen aus den Projektteams
oder Arbeitsgruppen sind von besonderem Wert für eine künftige
Führungsposition. Aktuell wurde eine Projektgruppe INTRANET eingerichtet, an
der Beschäftigte aus allen Dezernaten eingebunden sind und von einem Beschäftigten
unterhalb der Führungsebene geleitet wird.
Die Behördenleitung
und das Amt 10 begleiteten diese Projektgruppe und lassen sich regelmäßig
berichten.
Die Verwaltung wird
Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit in der Stadtverwaltung Haan (Führungsleitbild)
entwickeln. Dieses Führungsleitbild soll allen Beschäftigten zur Verfügung
gestellt werden und ihnen u.a. die Möglichkeit bieten, sich auf eine mögliche
Führungsfunktion vorzubereiten.
Personalentwicklung
in der Stadtverwaltung Haan muss auch im Rahmen der Vereinbarkeit von Familie
und Beruf möglich sein. Die Fortschreibung des Frauenförderplans (FFP) muss
daher Handlungsfelder und Maßnahmen aufzeigen, die hierfür gute Voraussetzungen
bieten. Hierzu findet derzeit ein intensiver Austausch zwischen der
Gleichstellungsbeauftragten und der Verwaltung statt. Die Fortschreibung des
FFP soll im Frühjahr 2016 vorgelegt werden. Der FFP gilt dann für die Jahre
2016 bis 2018.
Der Umgang mit
schwierigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stellt eine besondere
Herausforderung für die Führungskräfte dar. Hier werden auch Führungsseminare
für Beschäftigte angeboten, die sich auf eine Führungsaufgabe vorbereiten bzw.
dafür qualifizieren möchten.
Derzeit wird seitens
des Amtes 10 eine Dienstvereinbarung „Sucht“ erstellt, die im Entwurf zunächst
dem Verwaltungsvorstand und anschließend der Gleichstellung und dem Personalrat
zur Mitbestimmung vorgelegt wird. Mit dieser Dienstvereinbarung werden den
Führungskräften Präventionsmaßnahmen an die Hand gegeben und ein geordnetes
Verfahren im Umgang mit Suchterkrankten ermöglicht.
Die Schulungen zum
Thema „Psychische Belastung und Erkrankung“ werden in der zweiten Jahreshälfte
2015 mit zunehmendem Praxisbezug fortgesetzt.
Die Durchführung der
oben aufgeführten Personalentwicklungsmaßnahmen ist immer abhängig von der
Bereitschaft der Beschäftigten, sich für Führungsaufgaben zu qualifizieren und
diese auch zu übernehmen sowie von der dienstlichen Arbeitsbelastung.
Erstellung eines Organisationsentwicklungskonzeptes
Bei einer
Organisationsentwicklung handelt es sich um eine Strategie des geplanten und
systematischen Wandels, der durch die Beeinflussung der Organisationsstruktur, Unternehmenskultur und
individuellem Verhalten zustande kommt, und zwar unter größtmöglicher Beteiligung
der betroffenen Arbeitnehmer (Gabler
Wirtschaftslexikon, Kurzdefinition).
Ein geplanter und
systematischer Wandel ist nach dieser Definition nur unter Einbindung der
Organisationseinheiten (Fachämter) und deren Beschäftigten realisierbar.
Ein
Organisationsentwicklungskonzept muss daher so angelegt sein, dass eine daraus
entstandene Organisationsstruktur und Behördenkultur den Zielen der Politik und
Verwaltung nicht zuwider laufen.
Die Organisation der
Stadtverwaltung Haan richtet sich daher in erster Linie nach der Entscheidung,
welche Produkte den Bürgern angeboten werden müssen bzw. sollen.
Neben den
Pflichtaufgaben, die die Stadtverwaltung Haan wahrzunehmen hat, sind es die
freiwilligen Aufgaben, die im Rahmen der Aufgabenkritik einen gewissen
organisatorischen Spielraum zulassen.
Laut Haushaltsicherungskonzept der Stadt
Haan ist die Organisationsstruktur der Verwaltung als ständige Aufgabe im
Hinblick auf eine Verschlankung zu überprüfen.
Aus diesem Grund
wurden in den vergangenen Jahren kontinuierlich Organisations-veränderungen mit
dem Ziel einer schlanken Aufbauorganisation vorgenommen.
Folgende (teilweise
gravierende und nachhaltige) Organisationsänderungen wurden in den vergangenen
15 Jahren bereits durchgeführt:
- Eingliederung des Standesamtes in das Amt 32
- Reduzierung von 4 auf 3 Dezernate
- Zusammenfassung der Aufgaben „Asylangelegenheiten und Obdachlose“ beim Sozialamt
- Zusammenlegung der Bereiche Schule/Sport/Kultur
- Einrichtung Gebäudemanagement
- Reorganisation der Hausmeistertätigkeiten
- Privatisierung der Reinigungsleistungen
- Umsetzung des „Kothes-Sauter“ Gutachtens zum Betriebshof
- Umorganisation des Kanalbetriebs
- Zusammenlegung von Jugendamt und Sozialamt
- Zusammenlegung von Kasse und Kämmerei
- Eingliederung des Schulverwaltungsamtes in das Amt 51
- Übertragung der Rechnungsprüfung auf den Kreis
- Zusammenlegung von Bauaufsichtsamt und Planungsamt
- Auslagerung der Gehaltsstelle zum Kommunalen Rechenzentrum (KRZ).
Derzeit wird die Zusammenlegung der Ämter 10 und 23 geprüft. Eine Organisationsuntersuchung findet bereits
statt.
Im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit wird ständig geprüft, ob
bei der Erledigung der Aufgaben Synergien erzielt werden können. So wird
derzeit auf der Grundlage der von der Verwaltung im Juni 2015 erstellten
IT-Sicherheitsrichtlinie geprüft, wie und von wem künftig ein
IT-Sicherheitskonzept erstellt werden und wer die Aufgabenrate eines
IT-Sicherheitsbeauftragten wahrnehmen kann.
Der Dezernatsverteilungsplan der Stadt Haan weist aktuell drei Dezernate
aus. Jedes Dezernat besteht aus mehreren Ämtern, die sehr unterschiedliche
Aufgaben wahrnehmen. Die Aufgabenbreite wird insbesondere in den Ämtern 32 und
51 deutlich.
Die Größe der einzelnen Ämter führt bei den Dezernats- und Amtsleitungen
zu einer erhöhten Steuerungs- und Führungsverantwortung. Diese Verantwortung
kann von ihnen aber bereits heute nur begrenzt wahrgenommen werden, da sie
aufgrund der umfassenden Kenntnisse in verschiedenen Aufgaben- und
Rechtsgebieten sehr stark in die eigentliche Sachbearbeitung eingebunden sind
und ihre Präsenz in den
unterschiedlichsten Gremien erforderlich ist. So werden Sitzungsvorlagen
für die Fachausschüsse und Ratssitzungen von ihnen nicht nur begleitet, sondern
überwiegend selbst erstellt.
Jede weitere Verschlankung in der Aufbauorganisation geht daher
unweigerlich zu Lasten von Führung und Steuerung.
Im Interkommunalen Vergleich hat die Stadt Haan bereits einen schlanken
Verwaltungsaufbau.
Die GPA begrüßt daher
auch in ihrem Bericht der überörtlichen Prüfung 2014 (Personalwirtschaft und
Demografie, Seite 11) die schlanke Verwaltungsorganisation der Stadt Haan.
Unter dem stetig wachsenden Druck
knapper Ressourcen und den wachsenden Ansprüchen der Empfänger öffentlichen
Verwaltungshandelns stellt auch die öffentliche Verwaltung ihre Produkte und
Leistungen immer mehr in den Mittelpunkt des (Optimierungs-)Interesses. Sie
wendet sich damit von der bisher verbreiteten strukturellen Denkweise in
Funktionen und Hierarchien ab. Sie fokussiert weniger auf
aufbauorganisatorische Aspekte, sondern auf die Organisation und den Ablauf der
Prozesse, auch über die Grenzen von Organisationseinheiten hinweg, da diese
sich unmittelbar auf die Qualität, die Kosten und die Erstellungszeit einer
Leistung oder eines Produktes auswirken.
Eine
prozessorientierte Organisationsuntersuchung in der Stadtverwaltung Haan wird
seitens des Amtes 10 in einzelnen Organisationseinheiten als sinnvoll erachtet.
Ziele der prozessorientierten
Organisationsgestaltung sind neben der Senkung von Kosten und Durchlaufzeiten
eine höhere Produkt-/Leistungsqualität. Zum Erreichen dieser Ziele bedarf es
neben standardisierten und klar strukturierten Abläufen mit eindeutigen
Zuständigkeiten, einer Steigerung der organisatorischen Flexibilität sowie mehr
Ergebnis- und Verantwortungsbewusstseins bei allen Beteiligten.
Bei der zurzeit stattfindenden
Prüfung der Zusammenlegung der Ämter 10 und 23 steht die prozessorientierte
Organisationsgestaltung bereits im Vordergrund.
Des Weiteren wird derzeit über eine
prozessorientierte Organisationsuntersuchung in der Abteilung 51-2 nachgedacht.
Diese Untersuchung ist abhängig von der Stellennachbesetzung der Stelle der
Abteilungsleitung und einer weiteren Sachbearbeiterstelle.
Innerhalb des Amtes 10 findet Ende
2015/Anfang 2016 in der Abteilung 10-1 (Kanzlei, Kurierdienst,
Hausmeisterdienste) eine weitere prozessorientierte Organisationsuntersuchung
statt, da sich dort durch natürliche Fluktuation (Renteneintritte) eine
Untersuchung anbietet. Auch innerhalb der Abteilung 10-2 (Personal) wird ab
Mitte 2016 eine Prozessoptimierung angestrebt.
Die von der SPD-Fraktion angeregte
Erstellung eines Organisationsentwicklungs-konzeptes einschließlich
Stellenzuordnung ist derzeit nicht durchführbar.
Denn die im Rahmen des
Organisationsentwicklungskonzeptes empfohlenen Handlungsempfehlungen bedürfen
im Vorfeld einer umfassenden Organisations-untersuchung. Diese Untersuchung
würde erhebliche Personalressourcen nicht nur im Amt 10, sondern auch in den
Fachämtern binden.
Erschwerend kommt hinzu, dass die
Abteilungsleitung 10-1 (Organisation) im Juli 2016 in den Ruhestand tritt.
Voraussichtlich aufgrund von Überstunden und Urlaubsansprüchen auch schon
früher.
Die stellvertretende Leitung der
Abteilung 10-1 ist neben der eigentlichen Aufgabenerledigung gemäß
Stellenbeschreibung derzeit in Projektarbeiten (IT-Sicherheit, INTRANET)
gebunden. Darüber hinaus stünde weiteres Personal weder quantitativ noch
qualitativ zur Verfügung.
Daher wird seitens des Amtes 10 im
Stellenauswahlverfahren bei der Nachfolge der Abteilungsleitung 10-1 besonderer
Wert auf Erfahrungen mit Organisationsunter-suchungen und –methoden gelegt
werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Rat die sofortige Wiederbesetzung
dieser Stelle in 2016 beschließt.
Grundlage für eine Ist-Erhebung und
einer Schwachstellenanalyse sollen künftig die Stellenbeschreibungen und
Stelleninterviews sein. Die Erkenntnisse aus der Ist-Erhebung und der
Schwachstellenanalyse sollen in die Prozessoptimierung einfließen. Diese
Vorgehensweise benötigt aber auch einen erheblichen Zeitaufwand und das
fachliche Knowhow eines Organisators. Darüber hinaus sind die Akzeptanz und
Mitarbeit der Beschäftigten neben dem täglichen Arbeitsaufkommen unbedingt
erforderlich.
Die Erstellung und Umsetzung von
Personal- und Organisationsentwicklungs-konzepten stellt insbesondere an
kleinere Verwaltung höchste Anforderungen und bindet erhebliche Ressourcen.
Eine Umfrage der Stadt Leichlingen
Juli 2015 an 88 Kommunen hat ergeben, dass lediglich 17 Kommunen (überwiegend
größere Kommunen) ein Personal-entwicklungskonzept vorliegen haben.
An diesem Beispiel wird deutlich,
dass offensichtlich auch andere Kommunen die entsprechenden Personalressourcen
nicht haben.
Die Verwaltung empfiehlt aufgrund
des bereits bestehenden schlanken Verwaltungsaufbaus der Stadt Haan, den
Schwerpunkt auf die prozessorientierte Organisationsuntersuchung zu legen und
wie an den oben aufgeführten Beispielen gezeigt, durch kleine Schritte zum
Erfolg zu kommen.
Verfasser: Gerd Titzer, Haupt- und Personalamt
Beschlussvorschlag:
Der UAOPC empfiehlt dem Bürgermeister die von der SPD-Fraktion angeregte Erstellung eines Organisationsentwicklungskonzeptes nicht in Auftrag zu geben.