Betreff
Beschwerde eines Grundstückseigentümers gemäß § 24 der Gemeindeord-nung Nordrhein-Westfalen gegen den Bescheid der Stadt Haan vom 10.07.2015 zur Neufestsetzung der Grundsteuer B für 2015 für ein Einfamilienhaus
Vorlage
20/013/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Beschwerdeführer ist Miteigentümer eines Einfamilienhausgrundstückes                           in Haan.  Mit Schreiben vom 17.07.2015 (Anlage) hat er Beschwerde gemäß                § 24 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) gegen den geänderten Steuer- und Gebührenbescheid  2015  vom 10.07.2015 zur Neufestsetzung der Grundsteuer B erhoben, da er mit der Erhöhung der Grundsteuer B in der Stadt Haan nicht                  einverstanden ist.

 

Gemäß § 24 GO NRW hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der             Gemeinde an den Rat zu wenden. Die Behandlung der Bürgeranträge ist dem      Haupt- und Finanzausschuss übertragen (§ 11(2) der Hauptsatzung der Stadt Haan). Von einer Prüfung des Bürgerantrages ist abzusehen, wenn er sich gegen                 Verwaltungshandlungen richtet, gegen welche Rechtsmittel oder Rechtsbehelfe eingelegt werden können (§ 11 (7) der Hauptsatzung der Stadt Haan). 

 

Der Rat der Stadt Haan hat am 12.05.2015 die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Stadt Haan im Haushaltsjahr 2015                               (Hebesatz-Satzung) beschlossen. Der Hebesatz für die Grundsteuern B wurde auf 433 v.H. festgesetzt (2014 = 413 v.H.). Die Satzung wurde im Amtsblatt der Stadt Haan Nr. 12 vom 18.05.2015 bekannt gemacht. Mit dem Steuerbescheid der                   Stadt Haan vom 10.07.2015 wurde die Grundsteuer B für 2015 für das                           Einfamilienhaus neu festgesetzt. Die Grundsteuer wurde von 497,50 EUR bei einem Hebesatz von 413 v.H. auf 521,59 EUR bei einem Hebesatz von  433 v.H. angehoben (mehr von 24,09 EUR).

 

Gegen den Änderungsbescheid der Stadt Haan vom 10.07.2015 wurde keine Klage erhoben. Gemäß § 11 (7) der Hauptsatzung der Stadt Haan ist die Beschwerde nicht zu prüfen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Von einer Prüfung des Bürgerantrages gegen die Erhöhung des                                     Grundsteuer  B-Hebesatzes für 2015 wird abgesehen.