hier: Grundsatzbeschluss zum Maßnahmenplan (Gruitener Bahnhof),
Beantragung von Fördermitteln für Infrastrukturmaßnahmen
Sachverhalt:
Situation an den Bahnhöfen im Stadtgebiet
Das Umfeld des Haaner Bahnhofs ist in den letzten Jahren mit erheblichen Mitteln aufgewertet worden. Die zentralen Schienenverkehrsanlagen (Bahnsteige, Zugänge) sind allerdings weiterhin annähernd im Ursprungszustand und entsprechen in keiner Weise den heutigen Anforderungen. Während die Bahnsteige seit kurzem barrierefrei erreicht werden können, ist der Zugang in die Züge aufgrund des äußerst niedrigen Bahnsteigs nur für sportliche Menschen möglich. Menschen mit Kinderwagen oder schwerem Gepäck, Senioren und Behinderte können kaum in den Zug einsteigen.[1] Ähnlich ist die Situation in Gruiten, wo zwar hohe Bahnsteige seit dem Bau der Strecke S8 vorhanden sind, aber keine Rampen oder Aufzüge, um die Bahnsteige barrierefrei zu erreichen. Beide Bahnhöfe sind wichtige Umsteige- und Zugangsbahnhöfe und haben deswegen eine hohe Bedeutung für die Haaner Bevölkerung.[2]
Abstimmungsgespräche
Vor dem Hintergrund der unbefriedigenden Situation
an den Bahnhöfen hat die Stadtverwaltung mehrere Abstimmungsgespräche, u.a. mit
- dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), der in der Region Rhein-Ruhr Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) ist und
- der DB Station & Service, deren Aufgabe der Betrieb und die Wartung beider Bahnhöfe ist.
Schriftlich wurde am 12.12.2008 auch der Kreis Mettmann informiert, der Zweckverbandsmitglied beim VRR ist.
Die beteiligten Stellen haben bestätigt, dass es einen Handlungsbedarf zur Umgestaltung der Bahnhöfe im Stadtgebiet gibt.
Maßnahmenplan für den Haaner Bahnhof
Der Rat der
Stadt Haan hat bereits am 20.09.2005 einem Maßnahmenplan für die Gesamtmaßnahme
„Haaner Bahnhof“ zugestimmt. Aus Anlage 1 geht das Erschließungskonzept
für die Gesamtmaßnahme hervor. Aus Sicht der Verwaltung ist das Konzept im
Hinblick auf die noch nicht realisierten Maßnahmen weiterhin aktuell. Die vor
dem Hintergrund der Situation am Haaner Bahnhof erforderlichen Maßnahmen werden
nachfolgend einschließlich überschlägig ermittelter Kostenansätze benannt:[3]
- Umbau B 228 im Bereich Eisenbahnbrücke ca. € 155.000,-
-
Änderung
Fahrbahnmarkierung: € 5.000,-
-
Lichtzeichenanlage
Fußgänger: € 30.000,-
-
Koordinierung LZA
Böttinger/Ohligser Straße: € 30.000,-
- Änderung der Bordsteinkanten und Höherlegung der
Bürgersteige im Bereich der
Bushaltestellen
(insges. 500m² x 90 €/m² )= € 60.000,-
-
Errichtung von 2
Buswartehallen € 30.000,-
- Errichtung der Treppenanlagen von den
Bahnsteigen
zur B 228: ca. € 200.000,-
- Umbau der Bahnsteige: ca. € 2.400.000,-
-
elektr. Anlagen,
Ausstattung (ohne Wartehäuschen,
die vorh.
Dachkonstruktionen sollen beibehalten werden) €
400.000,-
-
Verlängerung der
Bahnsteige und Erhöhung auf 76 cm €
2.000.000,-
Gesamtkosten: ca.
€ 2.755.000,-
Maßnahmenplan für den Gruitener Bahnhof
Für den Gruitenener Bahnhof gibt
es noch keinen Beschluss über ein aktuelles Erschließungskonzept. Um eine
Angebotsqualität zu erreichen, die der Bedeutung des Gruitener Bahnhofs gerecht
wird und um die Anforderungen an eine behindertengerechte Gestaltung zu
gewährleisten sind aus sich der Verwaltung folgende Umgestaltungsmaßnahmen
erforderlich.[4]
-
Barrierefreie Herrichtung der Verbindung zwischen dem
westlichen P+R Platz und dem S-Bahnsteig durch Anordnung
eines Aufzugs zum S-Bahnsteig: ca. €
400.000,-
-
Anschlusssicherung ca. € 100.000,-
Gesamtkosten ca. € 500.000,- [5]
Förderungsmöglichkeiten für Infrastrukturmaßnahmen
Das
Land gewährt nach dem Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr in
Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) Zuwendungen zur Förderung von Investitionen in
die Infrastruktur des ÖPNV. Förderfähig nach §12 dieses Gesetztes sind u. a:
- Neubau oder streckenbezogene Ausbau von Schienenwegen
- Bauliche Maßnahmen zur Beschleunigung und / oder Anschlusssicherung im ÖPNV
- Verkehrsleit- und Informationssysteme für den ÖPNV
-
Neu- und Ausbau von
Zentralen Omnibusbahnhöfen
- Neu- und Ausbau von P+R- / B+R-Anlagen
- Neu- und Ausbau der Infrastruktur der Eisenbahnen
- Modernisierung und Erneuerung von Infrastrukturanlagen
- Haltestelleneinrichtungen
- Digitalfunk
- Kostenanteile nach EKrG bzw. BWStrG
- Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit an Bahnhöfen oder Haltestellen
- Innovative Projekte zur Verbesserung des ÖPNV
Der Fördersatz beträgt bis zu 85% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Zuständigkeit der Förderung von
ÖPNV-Infrastrukturmaßnahmen ist mit Wirkung zum 01.01.2008 von der
Bezirksregierung Düsseldorf auf den VRR übergegangen. Ihm stehen derzeit zur
eigenen Verwendung oder Weiterleitung Landeszuweisungen in der Höhe von etwa 87 Mio. Euro zur Verfügung.
Notwendigkeit zur Beschlussfassung
Um eine verbindliche Aussage zur Förderung der genannten Maßnahmen an den Bahnhöfen im Stadtgebiet zu bekommen, ist es notwendig, fristgerecht Förderanträge beim VRR zu stellen. Alle Vorhaben, die nach §12 ÖPNVG NRW gefördert werden sollen, können bis zum 31.03.2009 neu für den Maßnahmenkatalog 2010 angemeldet werden. Die Anträge können nur dann Berücksichtigung finden, wenn umgehend detaillierte Angaben über das städtebauliche Erfordernis, die technische Planung, die Eigentumsverhältnisse, die Finanzierung des städtischen Anteils usw. eingereicht werden. Ein Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim VRR hat ergeben, dass weiterhin ein Beschluss des zuständigen politischen Gremiums zur Beantragung der Fördermittel eingereicht werden muss. Zudem wurde empfohlen zur Beurteilung von Anträgen auch einen aktuellen Beschluss beizufügen, der sich auf die konkret beantragten Maßnahmen bezieht. Da ein solcher Beschluss für den Haaner Bahnhof bereits vorliegt, ist er nur für den Gruitener Bahnhof zu fassen.
[1] Die Missstände werden nur exemplarisch aufgeführt.
[2] Der Zustand der Bahnhöfe wirkt sich auch auf die Städte Hilden, Erkrath und Mettmann aus. Denn auch deren Einwohner nutzen die wichtigen Verkehrsverbindungen nach Wuppertal, Düsseldorf oder Köln.
[3] Mögliche Zuwendungen durch Fördergeber wurden hierbei nicht berücksichtigt, da sie erst mit einem Bewilligungsbescheid bekannt werden (siehe unten).
[4] Mögliche Zuwendungen durch Fördergeber wurden hierbei nicht berücksichtigt, da sie erst mit einem Bewilligungsbescheid bekannt werden (siehe unten).
[5] Hinweis: Die jährlichen Unterhaltungskosten betragen ca. € 20.000,-.
Beschlussvorschlag:
1. Dem Maßnahmenplan für den Gruitener Bahnhof entsprechend der Sitzungsvorlage wird zugestimmt.
2. Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an
den Bahnhöfen im Stadtgebiet sind Fördermittel für Infrastrukturmaßnahmen, wie
in der Sitzungsvorlage aufgeführt, zu beantragen.
Finanz. Auswirkung:
Sobald erkennbar ist, ob und in welcher Höhe eine
Förderzusage zu erwarten ist, kann bzw. muss ggfls. ein Eigenanteil im Haushalt
bereitgestellt werden. Dies ist frühestens in 2010 zu erwarten.