Sachverhalt:
In der Sitzung des Rates am 16.06.2015 hat die
Verwaltung den Entwurf des Jahresabschlusses 2013 zum Bilanzstichtag 31.12.2013
eingebracht. Der Rat hat den Entwurf des Jahresabschlusses zur Kenntnis
genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW ist der Jahresabschluss
dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Die Prüfung
erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden
Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In
die Prüfung sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht
über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen.
Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang
steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde erwecken. Der Rechnungsprüfungs-ausschuss
hat über Art und Umfang der Prüfung sowie das Ergebnis der Prüfung einen
Prüfungsbericht zu erstellen. Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über
seine Versagung ist in dem Prüfungsbericht aufzunehmen. In Gemeinden, in denen
eine örtliche Rechnungsprüfung besteht, bedient sich der Rechnungsprüfungs-ausschuss
gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW zur Durchführung der Prüfung dieser Rechnungsprüfung.
Das Rechnungsprüfungsamt des Kreises hat die
Durchführung der Prüfung übernommen. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen
geführt. Das Ergebnis der Beratungen ist in dem anliegenden Prüfbericht
zusammengefasst, der einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des
Rechnungsprüfungsamtes enthält. Dem Rechnungsprüfungsausschuss wird daher der
auf Seite 1 der Vorlage aufgeführte Beschluss empfohlen.
Anlagen:
-Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses
-Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung
des Jahresabschlusses
-Stellungnahme der Stadt Haan
Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss macht sich den Prüfbericht des
Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 und den
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu eigen und fasst das Ergebnis seiner
Beratungen in dem anliegenden Bestätigungsvermerk, der in der Sitzung vom
Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unterzeichnet wird, zusammen.
2. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat gemäß §§ 96 und 101
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Feststellung
des Jahresabschlusses zum 31.12.2013.
3. Der Ausschuss empfiehlt den Ratsmitgliedern gemäß § 96
GO NRW die Entlastung des Bürgermeisters.