Betreff
Sicherheitskonzept Flüchtlingsunterkünfte / Betreuungskonzept für städtische Übergangsheime
Vorlage
32-2/020/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 15.08.2015 (Anlage 1) beantragt die WLH-Ratsfraktion eine Sondersitzung des BVFOA mit dem Top „Sicherheitskonzept Flüchtlingsunterkünfte“. Was in diesem Konzept dargestellt werden soll, wird nicht konkretisiert.

 

Die Verwaltung hält in Abstimmung mit der Polizei mangels Anzeichen, dass eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegt, die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes nicht für geboten. Ferner handelt es sich bei dem Betrieb von städtischen Einrichtungen und der Unterbindung eventueller von diesen ausgehenden Störungen nicht um eine ordnungsbehördliche Aufgabe.

 

Vielmehr ist aus Sicht der Verwaltung eine verstärkte Betreuungspräsenz in den Übergangsheimen notwendig. Dies haben der Bürgermeister in seiner Antwort vom 17.08.2015 (Anlage 2) auf eine Email der WLH-Fraktionsvorsitzenden vom 13.08.2015 (Anlage 3) und die Verwaltung in mehreren Vorlagen an den BKSA, SIA, HFA und Rat dargestellt. Den diesbezüglichen Beschlussvorschlägen sind die vorgenannten Gremien gefolgt.

 

Dies entspricht der Empfehlung der Polizei, deren Einsätze „überschaubar“ sind, Ansprechpartner vorzuhalten, die im täglichen, persönlichen Umgang mit den untergebrachten Personen vertraut sind. Auch Leserbriefen (Anlage 4) ist keine andere Bedarfslage zu entnehmen.

 

Ebenso halten andere Kommunen in der näheren Umgebung ein Sicherheitskonzept nicht für erforderlich oder sehen dies durch die Beschäftigung von Hausmeistern, haupt- und ehrenamtlichen Ansprechpartnern vor Ort, Betreuungspersonal sowie Beauftragung externer Sicherheitsdienste als erfüllt an. Inhaltlich geht es somit um Standards (siehe Anlage 5), deren Festlegung nicht zum Aufgabenkatalog des BVFOA, sondern des SIA (Einrichtung, wesentliche Änderung und Auflösung städtischer Übergangsheime, Betrieb städtischer Sozialeinrichtungen - Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung -, Flüchtlingsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung) gehört. Daher wird eine Verweisung an den SIA vorgeschlagen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag der WLH-Ratsfraktion vom 15.08.2015 wird zur weiteren Behandlung an den Sozial- und Integrationsausschuss des Rates der Stadt Haan (SIA) verwiesen.