Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung NRW
hier: Bereitstellung der Sporthalle Steinkulle zur Unterbringung für die laufende Zuweisung von Asylbewerbern/Flüchtlingen, Bereitstellung der Sporthalle Adlerstraße als Erstaufnahmeeinrichtung des Landes NRW
Vorlage
II/006/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Am 15.09.2015 wurde auf Grundlage der Anlage 1 gem. § 60 Abs. 2 S. 1 Gemeindeordnung NRW eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen. Diese ist gem. § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NRW dem entscheidungsbefugten Ausschuss in seiner darauf folgenden Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die mit Datum vom 15.09.2015 gem. § 60 Abs. 2 S. 1 Gemeindeordnung NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß Anlage 1 wird genehmigt.