Betreff
Vereidigung und Einführung der Bürgermeisterin
Vorlage
10/055/2015
Art
Informationsvorlage

 

 

Die Bürgermeisterin wird vom ersten stellvertretenden Bürgermeister vereidigt und in ihr Amt eingeführt (§ 65 (3) Gemeindeordnung NRW).

 

(Empfehlung)

Diensteid nach § 61 Landesbeamtengesetz:

 

„ Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetz befolgen und vereidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“