Betreff
Vereidigung und Einführung der Bürgermeisterin
Vorlage
10/055/2015
Art
Informationsvorlage
Die Bürgermeisterin wird vom ersten
stellvertretenden Bürgermeister vereidigt und in ihr Amt eingeführt (§ 65 (3)
Gemeindeordnung NRW).
(Empfehlung)
Diensteid nach § 61
Landesbeamtengesetz:
„ Ich schwöre, dass ich das
mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und
Gesetz befolgen und vereidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und
Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“