Betreff
Umsetzung der Barrierefreiheit im Stadtgebiet
hier: Sachstandsbericht der Verwaltung
Vorlage
66/021/2015
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Die ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten der Stadt Haan haben gemeinsam mit der Verwaltung Kriterien formuliert, nach denen eine Prioritätenliste zur Umsetzung der Barrierefreiheit im Stadtgebiet erstellt werden konnte. Vordergründig wurden Maßnahmen favorisiert, die entlang von vielgenutzten Routen liegen, sich an wichtigen Knotenpunkten befinden oder aufgrund einer potentiellen Gefahrenlage akut sind. Diese Liste haben die Behindertenbeauftragten inzwischen aufgestellt und an die Verwaltung gegeben. Als dringendste Projekte wurden festgelegt:

Punkt 1)         Vorplatz der Stadtsparkasse Haan, sowie der gesamte Kreuzungsbereich

Punkt 2)         Barrierefreie Gestaltung der Straßen im Bereich des Bahnhofs Haan

Punkt 3)         Überweg am Bahnhof Gruiten über die Thunbuschstraße (K 20)

 

Für diese Maßnahmen stehen in diesem Jahr im Haushaltsplan Mittel in Höhe von 18.000,- € zur Verfügung. Der Betriebshof hat für das erforderliche Material bereits ca. 10.000,- € verausgabt. Damit verbleibt für dieses Jahr nur noch ein Restbetrag von ca. 8.000,- €. Um dennoch mehr als nur einen Punkt auf der Liste abarbeiten zu können, hat sich die Verwaltung um eine Förderung seitens der Stadtsparkasse Haan bemüht. Sollten die zuständigen Gremien einem Zuschuss zustimmen, könnte der barrierefreie Kreuzungsausbau im Umfeld der Sparkasse mit diesen Mitteln erfolgen. Unabhängig davon konnte aber bereits der Vorplatz mit den Leiteinrichtungen fertiggestellt werden.

 

Punkt 2 der Liste "Barrierefreie Gestaltung der Straßen im Bereich des Bahnhofs Haan" hängt im Wesentlichen mit den Arbeiten zur Erneuerung der Fahrbahn der B 228 zusammen. Nach Fertigstellung der Fahrbahndecke durch den Landesbetrieb Straßen.NRW kann die Fußgängerquerungshilfe über die B 228 installiert werden, und die erforderlichen Absenkungen an den gegenüberliegenden Gehwegen erfolgen. Diese Arbeiten sind noch für dieses Jahr vorgesehen.

 

Sollten dann noch Restmittel von den ursprünglichen 18.000,- € vorhanden sein, wird der Betriebshof diese Gelder für die Ertüchtigung der Querungssituationen auf der Routenführung zu den beiden Seniorenheimen an der Bundesstraße verwenden.

 

Vorab wird der Betriebshof jedoch schon den Punkt 3 in Angriff nehmen und im Oktober die zu hohen Bordsteine absenken, sowie die Leiteinrichtungen verlegen. Die von den Behindertenbeauftragten geforderte Nachrüstung der Ampelanlage mit Vibrationstastern obliegt dem Kreis Mettmann als zuständigem Straßenbaulastträger. Der Kreis hat den Mangel aufgenommen, und arbeitet ihn anhand seiner Prioritätenliste ab.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.