Sachverhalt:

 

1.         Anlass der Vorlage

Ein vom Rat der Stadt Haan beschlossenes Integriertes Handlungskonzept ist neben seiner Funktion als verbindliches Steuerungsinstrument für die Stadtentwicklung auch eine notwendige Voraussetzung zur Erlangung öffentlicher Städtebauförderungsmittel.

Mit Beschlussvorlage Nr. 61/074/2015 wurde dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr des Rates der Stadt Haan (SUVA) eine erste Fassung des Endberichts zum Integrierten Handlungskonzept (Stand: Juli 2015) vorgelegt.

Auf der Grundlage von Hinweisen und Empfehlungen des Fördergebers und der Bewilligungsbehörde in einem Abstimmungsgespräch am 18.08.2015 bei der Stadt Haan wurde das Integrierte Handlungskonzept geändert und mit Ergänzungsvorlage 61/074/2015/1 in die Sitzung des SUVA am 25.08.2015 eingebracht. Da fraktionsübergreifend weiterer Beratungsbedarf bestand, wurde auf eine Empfehlung seitens des SUVA verzichtet.

Seitdem gab es weitere Eingaben u. a. der Bewilligungsbehörde, aufgrund derer der Endbericht geändert wurde.

Das geänderte Integrierte Handlungskonzept (Stand: Oktober 2015) wird den zuständigen politischen Gremien der Stadt mit der Zielsetzung der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Haan vorgelegt.

 

 

2.         Verfahren zur Aufstellung des Integrierten Handlungskonzepts

Der Planungs- und Umweltausschuss hat am 01.10.2013 beschlossen, eine Vorstudie für die Innenstadt Haans mit der Möglichkeit zur Weiterentwicklung zu einem Integrierten Handlungskonzept erarbeiten zu lassen und die Erarbeitung an ein fachlich geeignetes Planungsbüro zu vergeben. Den Auftrag hat das Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH aus Köln erhalten.

 

Eine Aufgabe des Planungsbüros war es u. a., durch den Blick von außen und durch fachlichen Input Diskussionen anzuregen und die Sichtweisen und Ideen der Beteiligten aufzunehmen. Zu Projektbeginn führte das Büro Werkstattgespräche mit wichtigen Institutionen sowie Expertinnen und Experten der Haaner Innenstadt.

 

Hieran schloss sich die 1. Innenstadtkonferenz am 10.06.2014 an, in dem über die Planungsabsichten informiert wurde und die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit hatten, an vier Themenständen Ihre Sicht zu Stärken und Schwächen, zum Handlungsbedarf und Wünschen, mit Vertretern des Büros und der Verwaltung zu diskutieren.

 

Am 15.11.2014, dem „Planungstag Innenstadt“, konnten in drei parallel ablaufenden moderierten Workshops die TeilnehmerInnen Projektideen zu den Themenfeldern „Neuer Markt und Einzelhandel, Standortentwicklung Windhövel“, „Rathauskurve, Stadteingänge, Alter Markt, Landesfinanzschule“ und „Leitbild Gartenstadt, Grünflächen und Stadtgestaltung“ erörtern.

 

In der 2. Innenstadtkonferenz, am 23.04.2015, wurden zunächst die aus dem bisherigen Verfahren hergeleiteten konkreten Maßnahmenvorschläge und Projekte vorgestellt. Anschließend waren die TeilnehmerInnen erneut eingeladen, an unterschiedlichen Themenständen ihre Anregungen und Änderungswünsche einzubringen.

 

Im zuständigen Fachausschuss (SUVA) wurde über die jeweiligen Erarbeitungsstände der Vorstudie und der später durch den Ausschuss veranlassten Ergänzung zum Integrierten Handlungskonzept berichtet.

 

Die in den Beteiligungsangeboten eingegangen Vorschläge wurden geprüft und eine Abwägung vorgenommen. Auf dieser Grundlage wurden konkrete Empfehlungen erarbeitet. Die Fachämter der Verwaltung wurden frühzeitig und parallel in die Erarbeitung des Konzepts eingebunden.

 

 

3.         Inhalte des Integrierten Handlungskonzepts

Der  aktuelle Stand des Abschlussberichts zum Integrierten Handlungskonzept Innenstadt Haan ist Anlage 1 zu entnehmen und wie folgt aufgebaut: Am Anfang steht eine Betrachtung und Eingrenzung des Untersuchungsgebiets (Kap. 1.3). Für den festgelegten Untersuchungsraum erfolgt eine nach städtebaulichen Themenfeldern entwickelte Beschreibung der derzeitigen Situation der Innenstadt, die durch die Anregungen der beteiligten Öffentlichkeit ergänzt wird, bevor im Rahmen einer sogenannten SWOT-Analyse die Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken der Innenstadt gegenübergestellt werden (Kap. 2). Mögliche Entwicklungsperspektiven der Potenzialstandorte werden in einem separaten Kapitel erörtert (Kap. 3). Anschließend werden die identifizierten Handlungsfelder mit den Entwicklungszielen dargestellt sowie die hieraus abgeleiteten Maßnahmen und Projekte in Form von Projektbögen beschrieben. Hier werden die Projekte detailliert beschrieben und einer Priorität zugeordnet. Darüber hinaus gibt es Angaben zu Projektlaufzeit, Projektträger, Kosten[1] und Förderprogramm (Kap. 4). Alle Maßnahmen werden in einem Rahmenplan zusammengeführt (Kap. 5). Anschließend werden Wege der Evaluation und der Verstetigung des Gesamtprojekts aufgezeigt (Kap. 6). Die Dokumentationen zu den o. g. genannten Beteiligungsangeboten sind dem Endbericht (Anlagen 1.2-1.4) beigefügt. Über die eingegangenen Vorschläge aus den Beteiligungen wurde zudem eine Abwägungstabelle erstellt (Anlage 2).

 

 

4.         Städtebauförderung

Die Stadt Haan ist zur Umsetzung der Maßnahmen auf Städtebaufördermittel angewiesen. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Maßnahmen der Stadtentwicklung und -erneuerung. Hierzu wurden im Jahr 2008 Förderrichtlinien veröffentlicht[2].

Es gibt verschiedene Förderprogramme mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Im Mittelpunkt des Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ steht die Stärkung zentraler Versorgungsbereiche mit Funktionsverlusten und Leerständen. Das Programm soll zur Vorbereitung und Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche dienen. Das Programmvolumen in NRW betrug 2015 rd. 24 Mio. Euro.

 

Zur Aufnahme in das Programm, das jährlich neu aufgestellt wird, ist von der Stadt Haan zunächst ein Gesamtförderantrag über die Gesamtmaßnahme bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu stellen. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes entsprechend 171 b Abs. 2 BauGB. Hierzu ist das Integrierte Handlungskonzept vom Rat der Stadt Haan als städtebauliches Entwicklungskonzept entsprechend 171 b Abs. 2 BauGB zu beschließen. Das Gebiet, in dem die Maßnahmen des Integrierten Handlungskonzeptes umgesetzt werden sollen, ist durch Ratsbeschluss räumlich abzugrenzen. Aufgrund der Ergebnisse des Integrierten Handlungskonzepts kommt die Festsetzung eines Stadtumbaugebiets gemäß § 171b BauGB infrage. Des Weiteren ist eine Kosten- und Finanzierungsübersicht nach dem jeweiligen Stand und Konkretisierungsgrad der Planung aufzustellen und vorzulegen. Sie gibt Aufschluss über die finanzielle Durchführbarkeit der Maßnahme und dient der Koordination der Investitionen. Nach Aufnahme der Gesamtmaßnahme in das Förderprogramm sind für die jeweiligen Programmjahre konkrete Einzelförderanträge für die Projekte zu stellen. Für die Städtebauförderung sind hierzu keine weiteren Ratsbeschlüsse erforderlich.

 

 

5.         Vorbereitende Gespräche mit dem Fördergeber und Änderungen des Integrierten Handlungskonzepts

Die Verwaltung beabsichtigt, zur Umsetzung der im Integrierten Handlungskonzept Innenstadt Haan beschriebenen Maßnahmen Fördermittel aus dem  Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zu beantragen.

 

Der Fördersatz wird durch IT.NRW anhand der aktuellen Daten der Haushaltssituation der Gemeinde sowie der Arbeitslosenquote festgesetzt und jedes Jahr aktualisiert. Für Haan ist eine Förderquote von 60 % wahrscheinlich, was dem Regelfördersatz entspricht. Eine Änderung des Fördersatzes kann sich bei Änderung der herangezogenen Strukturdaten ergeben.

 

Zur Vorbereitung einer Beantragung von Städtebauförderungsmitteln aus diesem Programm fand am 18.08.2015 bei der Stadt Haan ein Abstimmungsgespräch mit dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) und der Bezirksregierung Düsseldorf (Fördergeber und Bewilligungsbehörde), sowie dem Büro Dr. Jansen und der Stadtverwaltung statt.

 

Der Termin beinhaltete u. a. einen Rundgang durch die Haaner Innenstadt zur Erläuterung der städtebaulichen Problemlage, die Vorstellung der Vorgehensweise des Integrierten Handlungskonzepts, der Beteiligungsschritte, der erarbeiteten Einzelmaßnahmen aus den verschiedenen Themenfeldern sowie der Umsetzungszeiträume, der Kosten und beabsichtigten Finanzierung einschließlich Diskussionsrunde. Hierbei wurde auch auf die Abgrenzung des städtebaulichen Entwicklungsgebiets und die hierzu zur Verfügung stehenden Instrumente des Besonderen Städtebaurechts eingegangen.                

 

Aufgrund der Hinweise und Empfehlungen, die die Stadt Haan aus dem Gespräch mitgenommen hat, wurde das den politischen Gremien der Stadt Haan mit Beschlussvorlage 61/074/2015 übermittelte Integrierte Handlungskonzept Innenstadt Haan, Stand Juli 2015 geändert.

·         Die Maßnahme A7 „Gestaltungsfibel“ wurde in Abgrenzung zu Maßnahme A13 „Fassadenprogramm“ eindeutiger beschrieben und nun Gestaltungsfibel „Ortstypische Bebauung“ genannt.

·         Im Städtebauförderprogramm des Landes NRW stellen die energetische Sanierung (Reduzierung der CO²-Emissionen und Steigerung der Energieeffizienz) und Anpassung von Schulgebäuden an zukünftige Anforderungen und Bedarfe einen zentralen Fördergegenstand dar. Deswegen war die ohnehin anstehende Maßnahme A12 „Modernisierung des Schulzentrums Walder Straße“ nach einer Beratung durch die Bezirksregierung mit in das Integrierte Handlungskonzept mit Stand vom Juli 2015 aufgenommen worden.

Im Abstimmungsgespräch wurde nunmehr darauf hingewiesen, dass als notwendige Vorrausetzung für eine Förderung von Maßnahmen am Schulzentrum über die Städtebauförderung die Quartiersfunktion deutlich herauszuarbeiten ist. Im Abstimmungsgespräch wurde als weitere Voraussetzung ein Nutzungskonzept gesehen, das gegenwärtig noch nicht vorhanden ist. Die Maßnahme wurde deshalb nunmehr nur nachrichtlich in das Integrierte Handlungskonzept aufgenommen.

·         Die Kosten für Maßnahme A13 „Fassadenprogramm“ wurden reduziert.

·         Die Maßnahme D3 „Beteiligung und Öffentlichkeitsarbeit“ wurde mit Maßnahme D1 zusammengefasst, und nun mit „Projekt- und Prozesssteuerung inkl. Öffentlichkeitsarbeit“ bezeichnet.

 

Mit diesen Änderungen wurde das Integierte Handlungskonzept mit Stand August 2015 in die Sitzung des SUVA am 25.08.2015 eingebracht. Dieser Stand wurde aus o.g. Gründen - neben redaktionellen Anpassungen - inhaltlich wie folgt weiter geändert:

 

·         Entsprechend eines Vorschlags im SUVA am 25.08.2015 wurde das Thema  

„Verbesserung der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in der Innenstadt“ im Integrierten Handlungskonzept aufgegriffen. Die Standorte sind im Rahmen des „Gestaltungswettbewerbs für den öffentlichen Raum und für die zentralen Grünflächen“ (Maßnahme A1) zu prüfen. Die inhaltliche Beschreibung des Wettbewerbs wurde entsprechend konkretisiert.

·         Die Projektgebiete A10 und B1 „Aufwertung Schillerpark und der Grünfläche auf der Tiefgarage“ überschnitten sich im Bereich der Zuwegung Windhövel.

Dies wurde hinsichtlich der Förderung klarer getrennt.

·         Die Stadt Haan wurde seitens der Bezirksregierung gebeten, in Bezug auf Maßnahme A 10 „Entwicklung des Standorts Windhövel“ die derzeitige Eigentumssituation zu beschrieben und auf die durch das Integrierte Handlungskonzept bedingten Wertsteigerungen der Grundstücke einzugehen. Hintergrund ist, dass im Hinblick auf eine Förderung solche Wertsteigerungen gemeindeeigener Grundstücke wie Einnahmen behandelt werden, welche zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme heranzuziehen sind. Die Ausführungen wurden entsprechend ergänzt.

 

 

 

 

Kurzdarstellung der Maßnahmen und Ziele des Integrierten Handlungskonzepts 

Priorität I:

Projekt Nr., Maßnahme

Ziele

A1

Gestaltungswettbewerb für den öffentlichen Raum und für die zentralen

Grünflächen

 

-    Entwicklung von Gestaltungsleitlinien für den öffentlichen Raum unter Berücksichtigung des Themas „Gartenstadt“ zur Aufwertung und Vereinheitlichung der Gestaltung der Fußgängerzone und der innerstädtischen Plätze

-    Nutzungs- und Gestaltungskonzept für die zentralen Grünflächen

A2

Neugestaltung der Fußgängerzone

-    Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Haaner Innenstadt bzw. nachhaltige Stärkung von Einzelhandel und Tourismus sowie der Innenstadt als Wohnstandort

-    Optimierung der Aufenthaltsqualität und des Einkaufserlebnisses insgesamt

-    Gestalterische Umsetzung der Gartenstadtthematik

A3

Neugestaltung des Neuen Markts und Etablierung von Nutzungsmöglichkeiten auf dem Platz

 

-    Erhöhung der Aufenthalts- und Gestaltungsqualität

-    Städtebauliche Verknüpfung der Platzfläche mit den Entwicklungsperspektiven des

Standorts „Windhövel“ und dem angrenzenden Schillerpark

-    Etablierung von raumbelebenden Nutzungen unter Berücksichtigung der Raumansprüche der Haaner Kirmes und des Haaner Sommers

A4

Attraktivierung des Alten Markts

-    Abgestimmte Aufwertung und Funktions-/Nutzungszuführung, Optimierung der

Rahmenbedingungen für die ansässige Gastronomie

-    Erhöhung der Aufenthalts- und Gestaltungsqualität

A6

Aufwertung des Umfelds des Hallenbads sowie Umgestaltung und Nutzungsoptimierung

des Kirchplatzes

-    Aufwertung der Stadteingangssituation

-    Erhöhung der Aufenthalts- und Gestaltungsqualität sowie Nutzungszuführung

A7

Gestaltungsfibel „Ortstypische Bebauung“

-    Sicherung des historisch gewachsenen Stadtbilds

-    Verbesserung und Weiterentwicklung des Erscheinungsbilds der Haaner Innenstadt

A9

Entwicklung des Standorts „Rathauskurve“/Investorenwettbewerb

-    Stadtreparatur unter Einbindung des historischen Rathauses

-    Aufwertung der Stadteingangssituation

A10

Entwicklung des Standorts „Windhövel“

-    Stärkere Handelswirtschaftliche Einbeziehung des Neuen Markts und Verbesserung

des Einzelhandelsangebots durch Etablierung eines größenangepassten Einkaufszentrums im Bereich Neuer Markt/„Windhövel“

A12

Modernisierung Schulzentrum Walder Straße

-    Energetische Sanierung, Verbesserung der Barrierefreiheit und Anpassung an künftige

Bedarfslagen

B1

Aufwertung Schillerpark und der Grünfläche auf der Tiefgarage

-    Aufwertung und Nutzbarmachung des Schillerparks in seiner Funktion als zentrale

und für die Innenstadt repräsentative Grünfläche

-    Stärkung der Verbindung und Verknüpfung von Sandbachtal, Schillerpark und dem

Neuen Markt

 

Priorität II:

Projekt Nr., Maßnahme

Ziele

A5

Aufwertung des Vorplatzes des Medicenters

-    Aufwertung des Platzes als nördlicher Zugang zur Innenstadt

A8

Umgestaltung der Nebenanlagen der Kaiserstraße

-    Stärkung der Wohn- und Handelsfunktion entlang der Kaiserstraße

-    Beseitigung von Barrieren auf öffentlichen Wegen

A11

Entwicklung des Standorts „Landesfinanzschule“

-    Inwertsetzung der Liegenschaft durch Etablierung neuer Nutzungen

A13

Fassadenprogramm

-    Erhalt und Aufwertung von Geschäfts- und Wohngebäuden

-    gestalterische Aufwertung des privaten Wohnumfelds

-    Schaffung von Investitionsanreizen für die Eigentümerschaft

B2

Aufwertung Park Ville d‘Eu

-    Inwertsetzung der Parkanlage

B3

Aufwertung des innerstädtischen Sandbachtals als Wegeverbindung zur Innenstadt und als Treffpunkt für ältere Kinder und Jugendliche

-    Optimierung der Spiel-, Bewegungs- und Kommunikationsmöglichkeiten für Kinder

und Jugendliche

-    Optimierung der Erreichbarkeit der Innenstadt

B4

Wege- und Beschilderungskonzept inkl. Umsetzung

-    Vernetzung der Grün- und Freiflächen
Verbesserung der Erreichbarkeit der Innenstadt

-    Förderung eines sicheren Fuß- und Radverkehrs

C1

Verbesserung der freizeitbezogenen und kulturellen

Angebotsstruktur in der Innenstadt

-    Ergänzung der freizeitbezogenen und kulturellen Angebotsstruktur der Innenstadt zur Attraktivierung der Innenstadt für verschiedene Zielgruppen

C2

Leerstandsmanagement

-    Aufwertung der handelswirtschaftlichen Entwicklungsoptionen der Haaner Innenstadt und Abbau von Leerständen

-    Attraktivierung leer stehender Ladenlokale zur Verbesserung der Wiedernutzungsoptionen unter besonderer Berücksichtigung der Marktpassage

-    Strategien zur Ansiedlung bislang fehlender Einzelhandelsangebote

D1

Projekt- und Prozesssteuerung inkl. Öffentlichkeitsarbeit

-    Unterstützung der Stadt Haan bei der Umsetzung des Gesamtprojekts

-    Zentrale Anlaufstelle in Haan für das Gesamtprojekt

-    Beteiligung und Öffentlichkeitsarbeit

D2

Verfügungsfonds

-    Erhöhung der Identifikation der Bürgerschaft und der Kunden mit der Haaner Innenstadt

-    Initiierung von privatem Engagement

-    Aktivierung von Handel und Gastronomie

-    Stärkung der Gemeinschaft vor Ort

 

Die angegebenen Prioritäten sind eine Einschätzung der Verwaltung über die Wichtigkeit der Maßnahmen zur Erreichung des Gesamtziels nach Beratung durch das beauftragte Planungsbüro. Diese ist nicht identisch mit der geplanten zeitlichen Reihenfolge der Umsetzung der Maßnahmen, die sich aus den angegebenen Projektlaufzeiten ergibt.

 

 

 

6.         Beschlussempfehlung

Aus den vorgenannten Gründen und um im nächst möglichen Zeitpunkt in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommen werden zu können, empfiehlt die Verwaltung, das Integrierte Handlungskonzept Innenstadt Haan mit Stand von Oktober 2015 als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 171b Abs. 2 BauGB zu beschließen und das Stadtumbaugebiet festzulegen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis einen Antrag zur Erlangung von Städtebaufördermitteln im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zu stellen.

Weitere Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die städtischen Eigenmittel verbindlich im Haushalt zur Verfügung stehen. Die Kämmerin kann die Bescheinigung erteilen, wenn das Haushaltssicherungskonzept 2010 ff. zum Haushaltsplan 2016 mit den Maßnahmen dieser Vorlage vom Landrat genehmigt worden ist.

 



[1] Zu einigen Maßnahmen sind keine Kosten dargestellt. Sie dokumentieren den ganzheitlichen, integrierten Planungsansatz, der nachzuweisen ist. Eine Beantragung von Fördermitteln ist derzeit für diese Maßnahmen nicht vorgesehen.

[2] Diese sind auf der Internetseite des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen http://www.mbwsv.nrw.de unter der Rubrik Startseite > Stadtentwicklung > Förderung und Instrumente abrufbar.

Beschlussvorschlag:

 

„1.   Das Integrierte Handlungskonzept Innenstadt Haan mit Stand vom 09.10.2015 wird als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 171b Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis einen Antrag zur Erlangung von Städtebaufördermitteln im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zu stellen.

 

3.    Als Stadtumbaugebiet gemäß § 171b Abs. 1 BauGB wird der im Lageplan (Anlage 3 zu dieser Beschlussvorlage) dargestellte Bereich der Innenstadt festgelegt.

 

4.    Die Maßnahmen (Einzahlungen/ Auszahlungen) sind im Haushalt der Stadt Haan ab dem Jahr 2016 entsprechend der Kostenübersicht einzustellen.“

 

Finanz. Auswirkung:

 

Die Kosten der gesamten Maßnahmen belaufen sich über den Zeitraum von 2016 bis 2024 auf 9.705.000 Euro. Zur Finanzierung der Maßnahme sind im Ansatz ein Eigenanteil der Stadt Haan, gestreckt auf den neunjährigen Realisierungszeitraum von 3.788.000 Euro, Eigenanteile Dritter von 235.000 Euro und geplante Fördermittel in Höhe von 5.682.000 Euro vorgesehen. Eine tabellarische Übersicht kann Anlage 4 entnommen werden.