Sachverhalt:
1. Anlass der Vorlage
Ein vom Rat der Stadt Haan beschlossenes Integriertes
Handlungskonzept ist neben seiner Funktion als verbindliches
Steuerungsinstrument für die Stadtentwicklung auch eine notwendige
Voraussetzung zur Erlangung öffentlicher Städtebauförderungsmittel.
Mit Beschlussvorlage Nr. 61/074/2015 wurde dem Ausschuss
für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr des Rates der Stadt Haan (SUVA) eine
erste Fassung des Endberichts zum Integrierten Handlungskonzept (Stand: Juli
2015) vorgelegt.
Auf der Grundlage von Hinweisen und Empfehlungen des Fördergebers
und der Bewilligungsbehörde in einem Abstimmungsgespräch am 18.08.2015 bei der
Stadt Haan wurde das Integrierte Handlungskonzept geändert und mit Ergänzungsvorlage
61/074/2015/1 in die Sitzung des SUVA am 25.08.2015 eingebracht. Da
fraktionsübergreifend weiterer Beratungsbedarf bestand, wurde auf eine
Empfehlung seitens des SUVA verzichtet.
Seitdem gab es weitere Eingaben u. a. der
Bewilligungsbehörde, aufgrund derer der Endbericht geändert wurde.
Das geänderte Integrierte Handlungskonzept (Stand: Oktober
2015) wird den zuständigen politischen Gremien der Stadt mit der Zielsetzung
der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Haan vorgelegt.
2. Verfahren zur Aufstellung des Integrierten Handlungskonzepts
Der Planungs- und Umweltausschuss hat am
01.10.2013 beschlossen, eine Vorstudie für die Innenstadt Haans mit der
Möglichkeit zur Weiterentwicklung zu einem Integrierten Handlungskonzept
erarbeiten zu lassen und die Erarbeitung an ein fachlich geeignetes
Planungsbüro zu vergeben. Den Auftrag hat das Büro Stadt- und Regionalplanung
Dr. Jansen GmbH aus Köln erhalten.
Eine Aufgabe des Planungsbüros war es u. a., durch den Blick von außen
und durch fachlichen Input Diskussionen anzuregen und die Sichtweisen und Ideen
der Beteiligten aufzunehmen. Zu Projektbeginn führte das Büro
Werkstattgespräche mit wichtigen Institutionen sowie Expertinnen und Experten
der Haaner Innenstadt.
Hieran schloss sich die 1. Innenstadtkonferenz am 10.06.2014 an, in dem über die
Planungsabsichten informiert wurde und die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit
hatten, an vier Themenständen Ihre Sicht zu Stärken und Schwächen, zum Handlungsbedarf
und Wünschen, mit Vertretern des Büros und der Verwaltung zu diskutieren.
Am 15.11.2014, dem „Planungstag Innenstadt“, konnten in drei parallel ablaufenden
moderierten Workshops die TeilnehmerInnen Projektideen zu den Themenfeldern
„Neuer Markt und Einzelhandel, Standortentwicklung Windhövel“, „Rathauskurve,
Stadteingänge, Alter Markt, Landesfinanzschule“ und „Leitbild Gartenstadt,
Grünflächen und Stadtgestaltung“ erörtern.
In der 2. Innenstadtkonferenz, am 23.04.2015, wurden zunächst die aus
dem bisherigen Verfahren hergeleiteten konkreten Maßnahmenvorschläge und
Projekte vorgestellt. Anschließend waren die TeilnehmerInnen erneut
eingeladen, an unterschiedlichen Themenständen ihre Anregungen und
Änderungswünsche einzubringen.
Im zuständigen Fachausschuss (SUVA) wurde über die jeweiligen
Erarbeitungsstände der Vorstudie und der später durch den Ausschuss veranlassten
Ergänzung zum Integrierten Handlungskonzept berichtet.
Die in den Beteiligungsangeboten eingegangen Vorschläge wurden geprüft
und eine Abwägung vorgenommen. Auf dieser Grundlage wurden konkrete
Empfehlungen erarbeitet. Die Fachämter der Verwaltung wurden frühzeitig und
parallel in die Erarbeitung des Konzepts eingebunden.
3. Inhalte des Integrierten Handlungskonzepts
Der aktuelle Stand des Abschlussberichts zum
Integrierten Handlungskonzept Innenstadt Haan ist Anlage 1 zu entnehmen
und wie folgt aufgebaut: Am Anfang steht eine Betrachtung und Eingrenzung des
Untersuchungsgebiets (Kap. 1.3). Für den festgelegten Untersuchungsraum erfolgt
eine nach städtebaulichen Themenfeldern entwickelte Beschreibung der
derzeitigen Situation der Innenstadt, die durch die Anregungen der beteiligten
Öffentlichkeit ergänzt wird, bevor im Rahmen einer sogenannten SWOT-Analyse die
Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken der Innenstadt gegenübergestellt werden
(Kap. 2). Mögliche Entwicklungsperspektiven der Potenzialstandorte werden in
einem separaten Kapitel erörtert (Kap. 3). Anschließend werden die
identifizierten Handlungsfelder mit den Entwicklungszielen dargestellt sowie
die hieraus abgeleiteten Maßnahmen und Projekte in Form von Projektbögen
beschrieben. Hier werden die Projekte detailliert beschrieben und einer
Priorität zugeordnet. Darüber hinaus gibt es Angaben zu Projektlaufzeit,
Projektträger, Kosten[1] und Förderprogramm (Kap. 4). Alle Maßnahmen
werden in einem Rahmenplan zusammengeführt (Kap. 5). Anschließend werden Wege
der Evaluation und der Verstetigung des Gesamtprojekts aufgezeigt (Kap. 6). Die
Dokumentationen zu den o. g. genannten Beteiligungsangeboten sind dem
Endbericht (Anlagen 1.2-1.4) beigefügt. Über die eingegangenen Vorschläge
aus den Beteiligungen wurde zudem eine Abwägungstabelle erstellt (Anlage 2).
4. Städtebauförderung
Die
Stadt Haan ist zur Umsetzung der Maßnahmen auf Städtebaufördermittel angewiesen. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert
Maßnahmen der Stadtentwicklung und -erneuerung. Hierzu wurden im Jahr 2008
Förderrichtlinien veröffentlicht[2].
Es gibt verschiedene Förderprogramme mit
unterschiedlichen Schwerpunkten. Im Mittelpunkt des Programms „Aktive Stadt-
und Ortsteilzentren“ steht die Stärkung zentraler Versorgungsbereiche mit
Funktionsverlusten und Leerständen. Das Programm soll zur Vorbereitung und
Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche
dienen. Das Programmvolumen in NRW betrug 2015 rd. 24 Mio. Euro.
Zur Aufnahme in das Programm, das jährlich
neu aufgestellt wird, ist von der Stadt Haan zunächst ein Gesamtförderantrag
über die Gesamtmaßnahme bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu stellen. Die
Förderung erfolgt auf der Grundlage eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes
entsprechend 171 b Abs. 2 BauGB. Hierzu ist das Integrierte Handlungskonzept
vom Rat der Stadt Haan als städtebauliches Entwicklungskonzept entsprechend 171
b Abs. 2 BauGB zu beschließen. Das Gebiet, in dem die Maßnahmen des
Integrierten Handlungskonzeptes umgesetzt werden sollen, ist durch Ratsbeschluss
räumlich abzugrenzen. Aufgrund der Ergebnisse des Integrierten
Handlungskonzepts kommt die Festsetzung eines Stadtumbaugebiets gemäß § 171b
BauGB infrage. Des Weiteren ist eine Kosten- und Finanzierungsübersicht nach
dem jeweiligen Stand und Konkretisierungsgrad der Planung aufzustellen und vorzulegen.
Sie gibt Aufschluss über die finanzielle Durchführbarkeit der Maßnahme und
dient der Koordination der Investitionen. Nach Aufnahme der Gesamtmaßnahme in
das Förderprogramm sind für die jeweiligen Programmjahre konkrete
Einzelförderanträge für die Projekte zu stellen. Für die Städtebauförderung
sind hierzu keine weiteren Ratsbeschlüsse erforderlich.
5. Vorbereitende Gespräche mit dem Fördergeber und Änderungen des Integrierten Handlungskonzepts
Die Verwaltung beabsichtigt, zur Umsetzung
der im Integrierten Handlungskonzept Innenstadt Haan beschriebenen Maßnahmen
Fördermittel aus dem Programm „Aktive
Stadt- und Ortsteilzentren“ zu beantragen.
Der Fördersatz wird durch IT.NRW anhand der aktuellen Daten der
Haushaltssituation der Gemeinde sowie der Arbeitslosenquote festgesetzt und
jedes Jahr aktualisiert. Für Haan ist eine Förderquote von 60 % wahrscheinlich,
was dem Regelfördersatz entspricht. Eine Änderung des Fördersatzes kann sich
bei Änderung der herangezogenen Strukturdaten ergeben.
Zur Vorbereitung einer Beantragung von Städtebauförderungsmitteln aus
diesem Programm fand am 18.08.2015 bei der Stadt Haan ein Abstimmungsgespräch
mit dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes
Nordrhein-Westfalen (MBWSV) und der Bezirksregierung Düsseldorf (Fördergeber
und Bewilligungsbehörde), sowie dem Büro Dr. Jansen und der Stadtverwaltung
statt.
Der Termin beinhaltete u. a. einen Rundgang durch die Haaner Innenstadt
zur Erläuterung der städtebaulichen Problemlage, die Vorstellung der
Vorgehensweise des Integrierten Handlungskonzepts, der Beteiligungsschritte,
der erarbeiteten Einzelmaßnahmen aus den verschiedenen Themenfeldern sowie der
Umsetzungszeiträume, der Kosten und beabsichtigten Finanzierung einschließlich
Diskussionsrunde. Hierbei wurde auch auf die Abgrenzung des städtebaulichen
Entwicklungsgebiets und die hierzu zur Verfügung stehenden Instrumente des
Besonderen Städtebaurechts eingegangen.
Aufgrund der Hinweise und Empfehlungen, die die Stadt Haan aus dem Gespräch mitgenommen hat, wurde das den politischen Gremien der Stadt Haan mit Beschlussvorlage 61/074/2015 übermittelte Integrierte Handlungskonzept Innenstadt Haan, Stand Juli 2015 geändert.
· Die Maßnahme A7 „Gestaltungsfibel“ wurde in Abgrenzung zu Maßnahme A13 „Fassadenprogramm“ eindeutiger beschrieben und nun Gestaltungsfibel „Ortstypische Bebauung“ genannt.
· Im Städtebauförderprogramm des Landes NRW stellen die energetische Sanierung (Reduzierung der CO²-Emissionen und Steigerung der Energieeffizienz) und Anpassung von Schulgebäuden an zukünftige Anforderungen und Bedarfe einen zentralen Fördergegenstand dar. Deswegen war die ohnehin anstehende Maßnahme A12 „Modernisierung des Schulzentrums Walder Straße“ nach einer Beratung durch die Bezirksregierung mit in das Integrierte Handlungskonzept mit Stand vom Juli 2015 aufgenommen worden.
Im Abstimmungsgespräch wurde nunmehr darauf hingewiesen, dass als notwendige Vorrausetzung für eine Förderung von Maßnahmen am Schulzentrum über die Städtebauförderung die Quartiersfunktion deutlich herauszuarbeiten ist. Im Abstimmungsgespräch wurde als weitere Voraussetzung ein Nutzungskonzept gesehen, das gegenwärtig noch nicht vorhanden ist. Die Maßnahme wurde deshalb nunmehr nur nachrichtlich in das Integrierte Handlungskonzept aufgenommen.
· Die Kosten für Maßnahme A13 „Fassadenprogramm“ wurden reduziert.
· Die Maßnahme D3 „Beteiligung und Öffentlichkeitsarbeit“ wurde mit Maßnahme D1 zusammengefasst, und nun mit „Projekt- und Prozesssteuerung inkl. Öffentlichkeitsarbeit“ bezeichnet.
Mit
diesen Änderungen wurde das Integierte Handlungskonzept mit Stand August 2015 in
die Sitzung des SUVA am 25.08.2015 eingebracht. Dieser Stand wurde aus o.g.
Gründen - neben redaktionellen
Anpassungen - inhaltlich wie folgt weiter geändert:
· Entsprechend eines Vorschlags im SUVA am 25.08.2015 wurde das Thema
„Verbesserung der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in der Innenstadt“ im Integrierten Handlungskonzept aufgegriffen. Die Standorte sind im Rahmen des „Gestaltungswettbewerbs für den öffentlichen Raum und für die zentralen Grünflächen“ (Maßnahme A1) zu prüfen. Die inhaltliche Beschreibung des Wettbewerbs wurde entsprechend konkretisiert.
· Die Projektgebiete A10 und B1 „Aufwertung Schillerpark und der Grünfläche auf der Tiefgarage“ überschnitten sich im Bereich der Zuwegung Windhövel.
Dies wurde hinsichtlich der Förderung klarer getrennt.
· Die Stadt Haan wurde seitens der Bezirksregierung gebeten, in Bezug auf Maßnahme A 10 „Entwicklung des Standorts Windhövel“ die derzeitige Eigentumssituation zu beschrieben und auf die durch das Integrierte Handlungskonzept bedingten Wertsteigerungen der Grundstücke einzugehen. Hintergrund ist, dass im Hinblick auf eine Förderung solche Wertsteigerungen gemeindeeigener Grundstücke wie Einnahmen behandelt werden, welche zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme heranzuziehen sind. Die Ausführungen wurden entsprechend ergänzt.
Kurzdarstellung der
Maßnahmen und Ziele des Integrierten Handlungskonzepts
Priorität I:
Projekt Nr., Maßnahme |
Ziele |
||
A1 |
Gestaltungswettbewerb
für den öffentlichen Raum und für die zentralen Grünflächen |
-
Entwicklung von
Gestaltungsleitlinien für den öffentlichen Raum unter Berücksichtigung des
Themas „Gartenstadt“ zur Aufwertung und Vereinheitlichung der Gestaltung der
Fußgängerzone und der innerstädtischen Plätze - Nutzungs- und Gestaltungskonzept für die zentralen
Grünflächen |
|
A2 |
Neugestaltung der Fußgängerzone |
-
Steigerung der
Wettbewerbsfähigkeit der Haaner Innenstadt bzw. nachhaltige Stärkung von
Einzelhandel und Tourismus sowie der Innenstadt als Wohnstandort -
Optimierung der
Aufenthaltsqualität und des Einkaufserlebnisses insgesamt - Gestalterische Umsetzung der Gartenstadtthematik |
|
A3 |
Neugestaltung des Neuen
Markts und Etablierung von Nutzungsmöglichkeiten auf dem Platz |
-
Erhöhung der
Aufenthalts- und Gestaltungsqualität -
Städtebauliche
Verknüpfung der Platzfläche mit den Entwicklungsperspektiven des Standorts „Windhövel“ und dem angrenzenden Schillerpark -
Etablierung von
raumbelebenden Nutzungen unter Berücksichtigung der Raumansprüche der Haaner
Kirmes und des Haaner Sommers |
|
A4 |
Attraktivierung des
Alten Markts |
-
Abgestimmte
Aufwertung und Funktions-/Nutzungszuführung, Optimierung der Rahmenbedingungen für die ansässige Gastronomie -
Erhöhung der
Aufenthalts- und Gestaltungsqualität |
|
A6 |
Aufwertung des Umfelds
des Hallenbads sowie Umgestaltung und Nutzungsoptimierung des Kirchplatzes |
-
Aufwertung der
Stadteingangssituation -
Erhöhung der
Aufenthalts- und Gestaltungsqualität sowie Nutzungszuführung |
|
A7 |
Gestaltungsfibel
„Ortstypische Bebauung“ |
-
Sicherung des
historisch gewachsenen Stadtbilds -
Verbesserung und
Weiterentwicklung des Erscheinungsbilds der Haaner Innenstadt |
|
A9 |
Entwicklung des
Standorts „Rathauskurve“/Investorenwettbewerb |
-
Stadtreparatur
unter Einbindung des historischen Rathauses -
Aufwertung der
Stadteingangssituation |
|
A10 |
Entwicklung des
Standorts „Windhövel“ |
-
Stärkere
Handelswirtschaftliche Einbeziehung des Neuen Markts und Verbesserung des Einzelhandelsangebots durch Etablierung eines größenangepassten
Einkaufszentrums im Bereich Neuer Markt/„Windhövel“ |
|
A12 |
Modernisierung
Schulzentrum Walder Straße |
-
Energetische
Sanierung, Verbesserung der Barrierefreiheit und Anpassung an künftige Bedarfslagen |
|
B1 |
Aufwertung Schillerpark
und der Grünfläche auf der Tiefgarage |
-
Aufwertung und
Nutzbarmachung des Schillerparks in seiner Funktion als zentrale und für die Innenstadt repräsentative Grünfläche -
Stärkung der
Verbindung und Verknüpfung von Sandbachtal, Schillerpark und dem Neuen Markt |
|
Priorität II:
Projekt Nr., Maßnahme |
Ziele |
|
A5 |
Aufwertung des
Vorplatzes des Medicenters |
- Aufwertung des Platzes als nördlicher Zugang zur
Innenstadt |
A8 |
Umgestaltung der
Nebenanlagen der Kaiserstraße |
- Stärkung
der Wohn- und Handelsfunktion entlang der Kaiserstraße - Beseitigung
von Barrieren auf öffentlichen Wegen |
A11 |
Entwicklung des
Standorts „Landesfinanzschule“ |
- Inwertsetzung
der Liegenschaft durch Etablierung neuer Nutzungen |
A13 |
Fassadenprogramm |
- Erhalt
und Aufwertung von Geschäfts- und Wohngebäuden - gestalterische
Aufwertung des privaten Wohnumfelds - Schaffung
von Investitionsanreizen für die Eigentümerschaft |
B2 |
Aufwertung Park Ville
d‘Eu |
- Inwertsetzung der Parkanlage |
B3 |
Aufwertung des
innerstädtischen Sandbachtals als Wegeverbindung zur Innenstadt und als
Treffpunkt für ältere Kinder und Jugendliche |
-
Optimierung der
Spiel-, Bewegungs- und Kommunikationsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche - Optimierung der Erreichbarkeit der Innenstadt |
B4 |
Wege- und
Beschilderungskonzept inkl. Umsetzung |
-
Vernetzung der
Grün- und Freiflächen -
Förderung eines
sicheren Fuß- und Radverkehrs |
C1 |
Verbesserung der
freizeitbezogenen und kulturellen Angebotsstruktur in der
Innenstadt |
-
Ergänzung der
freizeitbezogenen und kulturellen Angebotsstruktur der Innenstadt zur
Attraktivierung der Innenstadt für verschiedene Zielgruppen |
C2 |
Leerstandsmanagement |
-
Aufwertung der
handelswirtschaftlichen Entwicklungsoptionen der Haaner Innenstadt und Abbau
von Leerständen -
Attraktivierung leer
stehender Ladenlokale zur Verbesserung der Wiedernutzungsoptionen unter
besonderer Berücksichtigung der Marktpassage -
Strategien zur
Ansiedlung bislang fehlender Einzelhandelsangebote |
D1 |
Projekt- und
Prozesssteuerung inkl. Öffentlichkeitsarbeit |
-
Unterstützung
der Stadt Haan bei der Umsetzung des Gesamtprojekts -
Zentrale
Anlaufstelle in Haan für das Gesamtprojekt -
Beteiligung und
Öffentlichkeitsarbeit |
D2 |
Verfügungsfonds |
-
Erhöhung der
Identifikation der Bürgerschaft und der Kunden mit der Haaner Innenstadt -
Initiierung von
privatem Engagement -
Aktivierung von
Handel und Gastronomie -
Stärkung der
Gemeinschaft vor Ort |
Die angegebenen Prioritäten sind eine Einschätzung der Verwaltung über die Wichtigkeit der Maßnahmen zur Erreichung des Gesamtziels nach Beratung durch das beauftragte Planungsbüro. Diese ist nicht identisch mit der geplanten zeitlichen Reihenfolge der Umsetzung der Maßnahmen, die sich aus den angegebenen Projektlaufzeiten ergibt.
6. Beschlussempfehlung
Aus den vorgenannten Gründen und um im
nächst möglichen Zeitpunkt in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommen
werden zu können, empfiehlt die Verwaltung, das Integrierte Handlungskonzept
Innenstadt Haan mit Stand von Oktober 2015 als städtebauliches
Entwicklungskonzept gem. § 171b Abs. 2 BauGB zu beschließen und das
Stadtumbaugebiet festzulegen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis
einen Antrag zur Erlangung von Städtebaufördermitteln im Programm „Aktive
Stadt- und Ortsteilzentren“ zu stellen.
Weitere Voraussetzung für eine Förderung
ist, dass die städtischen Eigenmittel verbindlich im Haushalt zur Verfügung
stehen. Die Kämmerin kann die Bescheinigung erteilen, wenn das
Haushaltssicherungskonzept 2010 ff. zum Haushaltsplan 2016 mit den Maßnahmen
dieser Vorlage vom Landrat genehmigt worden ist.
[1] Zu einigen Maßnahmen sind keine Kosten dargestellt. Sie dokumentieren den ganzheitlichen, integrierten Planungsansatz, der nachzuweisen ist. Eine Beantragung von Fördermitteln ist derzeit für diese Maßnahmen nicht vorgesehen.
[2] Diese sind auf der Internetseite des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen http://www.mbwsv.nrw.de unter der Rubrik Startseite > Stadtentwicklung > Förderung und Instrumente abrufbar.
Beschlussvorschlag:
„1. Das Integrierte Handlungskonzept Innenstadt Haan mit Stand vom
09.10.2015 wird als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 171b Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis einen Antrag zur
Erlangung von Städtebaufördermitteln im Programm „Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren“ zu stellen.
3. Als Stadtumbaugebiet gemäß § 171b Abs. 1 BauGB wird der im
Lageplan (Anlage 3 zu dieser Beschlussvorlage) dargestellte Bereich der
Innenstadt festgelegt.
4. Die Maßnahmen (Einzahlungen/ Auszahlungen) sind im Haushalt der
Stadt Haan ab dem Jahr 2016 entsprechend der Kostenübersicht einzustellen.“
Finanz. Auswirkung:
Die Kosten der gesamten Maßnahmen belaufen
sich über den Zeitraum von 2016 bis 2024 auf 9.705.000 Euro. Zur Finanzierung
der Maßnahme sind im Ansatz ein Eigenanteil der Stadt Haan, gestreckt auf den
neunjährigen Realisierungszeitraum von 3.788.000 Euro, Eigenanteile Dritter von
235.000 Euro und geplante Fördermittel in Höhe von 5.682.000 Euro vorgesehen.
Eine tabellarische Übersicht kann Anlage 4 entnommen werden.