Betreff
Fahrradständer in der Haaner Innenstadt und Gruiten - eine Verbesserungsmöglichkeit für den Radverkehr in Haan
hier: Antrag der Fraktion WLH vom 05.10.2015
Vorlage
61/085/2015
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Die Fraktion WLH hat diesen Tagesordnungspunkt mit Schreiben vom 05.10.2015 beantragt.

 

Die Verwaltung wurde bereits in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr (SUVA) am 25.08.2015 beauftragt, verbesserte Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in Haan und Gruiten zu prüfen.

 

Ausgehend von der Beratung über die Aufstellung von Fahrradboxen in der Innenstadt wurde einvernehmlich vorgeschlagen, alternativ Fahrradboxen am Gruitener Bahnhof aufzustellen. In Bezug auf die Innenstadt wurde der Vorschlag gemacht, alternativ die Verbesserung der Abstellmöglichkeiten in Form von Fahrradständern weiter zu verfolgen und dies als Thema im Rahmen des Integrierten Handlungskonzepts Innenstadt aufzugreifen.

 

Da der Bahnhof Gruiten ein zentraler Verknüpfungspunkt für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist, wird das Prüfergebnis der Verwaltung hinsichtlich der Errichtung von Fahrradboxen am Bahnhof Gruiten zunächst dem Unterausschuss ÖPNV am 16.11.2015 vorgelegt und in die nächste Sitzung des SUVA am 24.11.2015 eingebracht.

 

In Bezug auf die Verbesserungsmöglichkeiten für den Radverkehr in der Form von Fahrradständern in der Innenstadt werden Anforderungen hinsichtlich der Lage und funktionellen Ausführung im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplans, Stufe II, bearbeitet. Die Standorte und Gestaltungsaspekte der Fahrradabstellanlagen sind aus Sicht der Verwaltung im Rahmen des in der heutigen Sitzung zum Beschluss vorgelegten Integrierten Handlungskonzepts Innenstadt Haan zu konkretisieren. Dies soll im Rahmen der Maßnahme A1 „Gestaltungswettbewerb für den öffentlichen Raum und für die zentralen Grünflächen“ erfolgen. Die Durchführung des Wettbewerbs ist für 2016 vorgesehen.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann die bauliche Umsetzung der Maßnahmen erfolgen, nachdem die vorgenannten Planungen vorliegen. Die die Innenstadt betreffenden Maßnahmen sind im Rahmen der Baumaßnahmen des Integrierten Handlungskonzepts Innenstadt, welche ab 2017 vorgesehen sind, umzusetzen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß Diskussionsergebnis im Ausschuss.