Sachverhalt:
In
der Abteilung 20-2 Steuern und Abgaben erfolgt die Veranlagung der
gemeindlichen Steuern (Grund-, Gewerbe-, Hunde- und Vergnügungssteuer) und der
Grundbesitzabgaben (Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst,
Niederschlagswasser- und Abfallentsorgung) sowie die weitergehende Bearbeitung
der von den Stadtwerken als Verwaltungshelfer berechneten Kanalgebühren. Das
Arbeitsgebiet ist durch intensiven Austausch mit den steuerpflichtigen Bürgern
und Firmen im direkten persönlichen, telefonischen und elektronischen Kontakt
gekennzeichnet, wobei insbesondere der elektronische Kontakt in den vergangenen
Jahren stark zugenommen hat. Hier ist zudem die Erwartungshaltung der Bürger
schnell bedient zu werden groß und steigt weiter an.
Die
Personalausstattung in der Abt. 20-2 liegt trotz gestiegener Anforderungen
durch die Erschließung neuer Baugebiete bzw. der Einführung der gesplitteten
Abwassergebühr (Schmutz- und Niederschlagswasser) seit Jahrzehnten bei zwei
Sachbearbeiterstellen in Vollzeit. Auch die mit der Einführung zusätzlicher
Fachverfahren zur Erfassung der versiegelten Flächen bzw. eines
Mülltonnenverwaltungsprogrammes erforderlichen Zeitanteile zur Datenerfassung
blieben bislang unberücksichtigt.
Durch
Stellenwechsel Anfang 2015 wurde mehr als deutlich, dass die zu bewältigenden
Mehraufgaben in der Vergangenheit insbesondere durch ein weit über das
Normalmaß hinausgehendes Engagement eines Sachbearbeiters aufgefangen wurden.
Eine entsprechende Arbeitsleistung kann von der neuen Kraft jedoch weder erwartet
noch verlangt werden. Hinzu kam Mitte 2015 ein erneuter vollständiger
Veranlagungslauf aufgrund der Neufestsetzung der Hebesätze der Grund- und
Gewerbesteuer und der längerfristige krankheitsbedingte Ausfall der
Abteilungsleitung. Der Versuch, die Arbeiten durch Genehmigung von Überstunden
gegen Freizeitausgleich über den Rahmen der Gleitzeit hinaus und eine stundenweise
Personalverstärkung aufzufangen, muss als unzureichend angesehen werden, zumal
es sich hierbei auch nur um eine vorübergehende Maßnahme handeln kann. Zwischenzeitlich
liegen entsprechende Überlastungsanzeigen beider Sachbearbeiterinnen vor, der
Arbeitsrückstand beträgt insbesondere im Bereich der Grundsteuern und
Grundabgaben rd. 3 Monate. Zwischenzeitlich sind 94 Überstunden (Stand 15.10.2015)
aufgelaufen, die weder kurz- noch mittelfristig durch Freizeitausgleich
abgebaut werden können. Bis Jahresende wird hier mit angeordneten Überstunden
im Umfang von 200 Stunden gerechnet.
Die
Darstellung dieser Situation wird nach intensiven Gesprächen mit der
Abteilungsleitung und den betroffenen Mitarbeitern so bestätigt.
Die
Verwaltung weist daher bereits jetzt darauf hin, dass wahrscheinlich ein
Stellenmehrbedarf im Umfang einer halben Stelle in diesem Bereich im
Stellenplan 2016 angemeldet werden wird. Der tatsächlich erforderliche
Personalbedarf soll jedoch zunächst konkretisiert werden. Aufgrund fehlender
Benchmarks aus den Untersuchungen der GPA NRW bzw. den Vergleichsringen der
KGST soll hier eine vergleichende Analyse der Personalausstattung in den
umliegenden Städten erfolgen. Vorbehaltlich
einer analytischen Dienstpostenbewertung wird hier von der Neueinrichtung einer
Stelle EG 8 / A9 ausgegangen.
Eine verwaltungsinterne
Stellenbesetzung erscheint möglich, so dass sich insgesamt keine negativen
Auswirkungen auf den Gesamtpersonalaufwand ergeben.
Zur weiteren Entlastung der Mitarbeiterinnen ist bis dahin jedoch eine weitgehende Einschränkung der Öffnungszeiten erforderlich, um den sich weiter aufbauenden Rückstand in vertretbarem Rahmen halten zu können. Auch muss mit einer erheblichen Verlängerung der Antwortzeiten gerechnet werden. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass die fortdauernde Belastung zu krankheitsbedingten Ausfällen führt. Sollte dies der Fall sein, müsste eine Stellenbesetzung evt. vorzeitig erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Unterausschuss OPC nimmt
die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.