Betreff
Stellenplan 2016 -Personalsituation in der Steuerabteilung 20-2
Vorlage
20/014/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In der Abteilung 20-2 Steuern und Abgaben erfolgt die Veranlagung der gemeindlichen Steuern (Grund-, Gewerbe-, Hunde- und Vergnügungssteuer) und der Grundbesitzabgaben (Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst, Niederschlagswasser- und Abfallentsorgung) sowie die weitergehende Bearbeitung der von den Stadtwerken als Verwaltungshelfer berechneten Kanalgebühren. Das Arbeitsgebiet ist durch intensiven Austausch mit den steuerpflichtigen Bürgern und Firmen im direkten persönlichen, telefonischen und elektronischen Kontakt gekennzeichnet, wobei insbesondere der elektronische Kontakt in den vergangenen Jahren stark zugenommen hat. Hier ist zudem die Erwartungshaltung der Bürger schnell bedient zu werden groß und steigt weiter an.

 

Die Personalausstattung in der Abt. 20-2 liegt trotz gestiegener Anforderungen durch die Erschließung neuer Baugebiete bzw. der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr (Schmutz- und Niederschlagswasser) seit Jahrzehnten bei zwei Sachbearbeiterstellen in Vollzeit. Auch die mit der Einführung zusätzlicher Fachverfahren zur Erfassung der versiegelten Flächen bzw. eines Mülltonnenverwaltungsprogrammes erforderlichen Zeitanteile zur Datenerfassung blieben bislang unberücksichtigt.

Durch Stellenwechsel Anfang 2015 wurde mehr als deutlich, dass die zu bewältigenden Mehraufgaben in der Vergangenheit insbesondere durch ein weit über das Normalmaß hinausgehendes Engagement eines Sachbearbeiters aufgefangen wurden. Eine entsprechende Arbeitsleistung kann von der neuen Kraft jedoch weder erwartet noch verlangt werden. Hinzu kam Mitte 2015 ein erneuter vollständiger Veranlagungslauf aufgrund der Neufestsetzung der Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer und der längerfristige krankheitsbedingte Ausfall der Abteilungsleitung. Der Versuch, die Arbeiten durch Genehmigung von Überstunden gegen Freizeitausgleich über den Rahmen der Gleitzeit hinaus und eine stundenweise Personalverstärkung aufzufangen, muss als unzureichend angesehen werden, zumal es sich hierbei auch nur um eine vorübergehende Maßnahme handeln kann. Zwischenzeitlich liegen entsprechende Überlastungsanzeigen beider Sachbearbeiterinnen vor, der Arbeitsrückstand beträgt insbesondere im Bereich der Grundsteuern und Grundabgaben rd. 3 Monate. Zwischenzeitlich sind 94 Überstunden (Stand 15.10.2015) aufgelaufen, die weder kurz- noch mittelfristig durch Freizeitausgleich abgebaut werden können. Bis Jahresende wird hier mit angeordneten Überstunden im Umfang von 200 Stunden gerechnet.

Die Darstellung dieser Situation wird nach intensiven Gesprächen mit der Abteilungsleitung und den betroffenen Mitarbeitern so bestätigt. 

 

Die Verwaltung weist daher bereits jetzt darauf hin, dass wahrscheinlich ein Stellenmehrbedarf im Umfang einer halben Stelle in diesem Bereich im Stellenplan 2016 angemeldet werden wird. Der tatsächlich erforderliche Personalbedarf soll jedoch zunächst konkretisiert werden. Aufgrund fehlender Benchmarks aus den Untersuchungen der GPA NRW bzw. den Vergleichsringen der KGST soll hier eine vergleichende Analyse der Personalausstattung in den umliegenden Städten erfolgen. Vorbehaltlich einer analytischen Dienstpostenbewertung wird hier von der Neueinrichtung einer Stelle EG 8 / A9 ausgegangen.

 

Eine verwaltungsinterne Stellenbesetzung erscheint möglich, so dass sich insgesamt keine negativen Auswirkungen auf den Gesamtpersonalaufwand ergeben.

 

Zur weiteren Entlastung der Mitarbeiterinnen ist bis dahin jedoch eine weitgehende Einschränkung der Öffnungszeiten erforderlich, um den sich weiter aufbauenden Rückstand in vertretbarem Rahmen halten zu können. Auch muss mit einer erheblichen Verlängerung der Antwortzeiten gerechnet werden. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass die fortdauernde Belastung zu krankheitsbedingten Ausfällen führt. Sollte dies der Fall sein, müsste eine Stellenbesetzung evt. vorzeitig erfolgen. 

 

Beschlussvorschlag:

Der Unterausschuss OPC nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Finanz. Auswirkung: