Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Haan und Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2013
Vorlage
20/015/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 16.06.2015 überwies der Rat der Stadt Haan den von der Stadtkämmerin aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2013 zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.

 

Nach § 101 Abs. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss.

 

Die Prüfung wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Mettmann durchgeführt.

 

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat deshalb am 20.10.2015 für den von der Stadtkämmerin aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Jahresabschluss 2013 der Stadt Haan in der Fassung vom 11.09.2015 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gem. § 101 Abs. 3 GO NRW erteilt.

 

Gem. § 101 Abs. 7 GO NRW ist der Bestätigungsvermerk von der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses mit Datum 20.10.2015 unterzeichnet worden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.10.2015 

 

- dem Rat empfohlen, gem. §§ 96 und 101GO NRW den Jahresabschluss 2013 der Stadt Haan festzustellen und

 

- den Ratsmitgliedern empfohlen, gem. § 96 Abs. 1 GO NRW den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2013 zu entlasten.

 

Der nach Abschluss der Prüfung im Haushaltsjahr 2013 entstandene Jahresfehlbetrag von 1.114.902,74 Euro wird gemäß der Vorgabe des § 75 Abs. 2 GO NRW durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt.

 

Von der Möglichkeit, gem. § 101 Abs. 2 GO NRW vor Abgabe des Prüfberichtes durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat der Stadt Haan zum Prüfungsergebnis Stellung zu nehmen, hat der Bürgermeister mit Stellungnahme vom 18.09.2015 Gebrauch gemacht.

 

Der vom Rat festgestellte Jahresabschluss 2013 wird dem Landrat in Mettmann als Aufsichtsbehörde unverzüglich angezeigt. Der Jahresabschluss 2013 wird entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW bekannt gemacht.

 

Die Unterlagen zum geprüften Jahresabschluss 2013 (Prüfungsbericht einschließlich Jahresabschluss 2013) sind zum Rechnungsprüfungsausschuss am 20.10.2015 an alle Ratsglieder verteilt worden.

 

Beschlussvorschlag:

Der  Jahresabschluss 2013  der Stadt Haan wird gem. §§ 96  und 101 GO NRW festgestellt.

 

Der im Haushaltsjahr 2013 entstandene Jahresfehlbetrag von 1.114.902,74 Euro wird gemäß der Vorgabe des § 75 Abs. 2 GO NRW durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt.

 

Die Ratsmitglieder entlasten gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2013.