Begründung:
Aufgrund des Neubaus der Feuer- und Rettungswache, der Ausweitung des Rettungs-
und Krankentransportdienstes war das Gebührenaufkommen trotz ständig steigender
Transportzahlen nicht mehr auskömmlich. Die neue Gebührenbedarfsberechnung
berücksichtigt außerdem die inzwischen eingetretenen systematischen Änderungen.
Die Verbände der Krankenkassen wurden gem. § 14 des Rettungsgesetzes NRW
eingebunden, da ihnen der Kalkulationsentwurf vorzulegen ist und Einvernehmen
angestrebt werden soll. Daher fanden zwischen Februar 2014 und Juni 2015 insgesamt drei Erörterungsgespräche statt. Mit E-Mail
vom 25. August 2015 haben die Verbände der Krankenkassen ihr Einvernehmen
erklärt.
1. Darstellung des
Gesamtaufwandes getrennt nach RTW und KTW
Kosten RTW |
Kosten KTW |
Kostenart |
Aufteilung |
458.369,00 € |
0,00 € |
Personalkosten nur RTW 1 |
100 % RTW |
51.106,50 € |
51.106,50 € |
Personalkosten nur RTW 2 |
jeweils 50 % |
0,00 € |
107.891,50 € |
Personalkosten nur KTW 1 |
100 % KTW |
0,00 € |
107.891,50 € |
Personalkosten nur KTW 2 |
100 % KTW |
27.279,00 € |
27.279,00 € |
Personalkosten der Verwaltung |
jeweils 50 % |
15.721,00 € |
27.599,00 € |
Personalkosten Abrechnungsstelle |
nach Einsätzen |
90.213,66 € |
48.576,59 € |
Personalkosten Zentralist |
nach Vorhaltezeiten |
265.555,86 € |
313.738,21 € |
Sonstige Kosten |
sh. Tabelle 1 Anlage 2 |
50.292,62 € |
52.345,38 € |
Kosten Querschnittsämter Tabelle 2, Anlage 3 |
49 % RTW |
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-3.600,00 € |
- 32.400 € |
Abzug Kilometerpauschalen 36.000,00 € |
10 % RTW 90 % KTW |
-
10.800 € |
-
1.200 € |
Abzug 12.000,00 € |
90 % RTW 10 KTW |
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944.137,64 € |
702.827,68 € |
Summen |
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2550 |
4450 |
geschätzte Transporte 2015 |
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370,00 |
157,00 |
= Gebühren |
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2. Berechnung der
Personalkosten für die Fahrzeuge
Die Personalkosten werden nach verschieden Aufgabengebieten getrennt
berechnet.
2.1 Berechnung des Funktionsstellenfaktors im 24-Stunden-Einsatzdienst
Eine Funktionsstelle ist an 365 Tagen im Jahr täglich 24 Stunden zu
besetzen. Für einen Mitarbeiter im 24-Stunden-Dienst ist eine 48 Stunden-Woche
erlaubt. Daraus ergibt sich theoretische
eine Jahresarbeitszeit von ca. 104 Schichten (52 Wochen x 2). Die
Jahresarbeitszeit ist um die Ausfallzeiten (Urlaub, Fortbildungen, Krankheit,
Kur, Sonderurlaub, usw.) zu bereinigen, woraus sich die Nettoarbeitszeit
ergibt.
Der Funktionsstellenfaktor berechnet sich nunmehr aus Dienstschichten
pro Jahr (rd. 365) geteilt durch die Nettoarbeitszeit. Strukturell bedingt sind
die Nettoarbeitszeiten in den verschiedenen Städten aber auch je Mitarbeiter
unterschiedlich, so dass sich hier die Verbände der Krankenkassen und die
Verwaltung auf den üblichen Mittelwert von 4,75
Stellen je Funktion geeinigt haben.
2.2 Berechnung des Funktionsstellenfaktors im 8-Stunden-Dienst
Bei einer 39-Stunden-Woche ergeben sich pro Jahr rd. 104 Schichten.
Diese sind wie oben um die Ausfallzeiten zu bereinigen. Der
Funktionsstellenfaktor errechnet sich wiederum aus den Dienstschichten im Jahr
geteilt durch die Nettoarbeitszeit. Der mit den Verbänden vereinbarte
Funktionsstellenfaktor beträgt 1,25
Stellen je Funktion.
2.3 Berechnung der durchschnittlichen Kosten einer Stelle
2.3.1 Feuerwehrbeamte im Rettungs- und Krankentransportdienst - Fahrzeuge
Die Verbände der Krankenkassen akzeptieren bei der Besetzung der
Fahrzeuge nur Feuerwehrpersonal der Besoldungsgruppen A7/A8. Höhere
Stellenwertigkeiten beruhen in der Regel auf Tätigkeiten im Feuerwehrbereich.
Daher wurden die Jahrespersonalkosten der aktuell beschäftigten Beamten in den Besoldungsgruppen A7 und A8 (=
20 Beamte) ermittelt und um die
feuerwehrbedingten Zulagen bereinigt:
Jahresbesoldung 2015 insgesamt: 1.103.420,00 €
Feuerwehrzulagen: 30.571,20 €
Nettoarbeitskosten: 1.072.848,20 € : 20 = 53.642,00 €
2.3.2 Angestellte im Rettungsdienst
Die Gesamtkosten aller aktuell Beschäftigen (= 5 Mitarbeiter) wurden
eingerechnet:
Jahresgehälter 2015:
227.143,16 € : 5 = 45.248,00 €
2.3.3 Synergieeffekte
Die Stadt Haan unterhält eine gemeinsame Feuer- und Rettungswache mit Personal,
welches sowohl im Bereich der Feuerwehr als auch im Bereich des
Rettungsdienstes bei Bedarf tätig wird. Eine strikte Arbeitsteilung findet in
der Regel nicht statt. Bei getrennt betriebenen Wachen wäre dies anders, so
dass allgemein davon ausgegangen wird,
dass Synergien entstehen, die nur pauschal und nicht im Detail beziffert
werden können. Diese Synergien betreffen insbesondere das Einsatzpersonal. Weil
aber dort bereits eine differenzierte Betrachtung der Besoldungs- und Gehaltsbestandteile
angewendet wird, sind statt dem früher üblichen Abzug von 20 % bei allen
Personalkosten nur noch die Personalkosten des RTW 1 und 2 um 10 % und die
Personalkosten der übrigen Fahrzeuge um 5 % gemindert worden.
2.3.4 RTW 1
Das Fahrzeug ist 24 Stunden täglich im Einsatz. Die jährliche
Gesamtstundenzahl beträgt 8.760, da das Fahrzeug mit 2 Personen (= Funktionen)
besetzt ist. Je Funktion sind 4,75 Stellen mithin insgesamt 9,5 Stellen
erforderlich.
9, 5 Stellen x 53.642 € = 509.299
€
abzgl. 10 % Synergien = (50.930 €) =
458.369,00 €
Das Fahrzeug wird ausschließlich als RTW im
Rettungsdienst eingesetzt.
2.3.5 RTW 2
Das Fahrzeug ist 8 Stunden täglich von
montags bis freitags im Einsatz. Die jährliche Gesamtstundenzahl beträgt 2.080,
da das Fahrzeug mit 2 Personen (= Funktionen) besetzt ist. Je Funktion sind
1,25 Stellen mithin insgesamt 2,5 Stellen erforderlich.
2,5 Stellen x 45.428 € = 113.570
€
abzgl. 10 % Synergien = (11.357 €) = 102.213,00 €
Das Fahrzeug wird zu 50 % im Rettungsdienst und zu 50 % im
Krankentransportdienst eingesetzt.
2.3.6 KTW 1 und KTW 2
Die Fahrzeuge sind jeweils 8 Stunden täglich von montags bis freitags im
Einsatz. Die jährliche Gesamtstundenzahl beträgt 2.080 je Fahrzeug, da jedes
Fahrzeug mit 2 Personen (= Funktionen) besetzt ist. Je Funktion sind 1,25
Stellen mithin insgesamt 2,5 Stellen erforderlich.
2,5 Stellen x 45428 € = 113.570,00 €
abzgl. 5 % Synergien = (5.678,50 €) = 107.891,50 €
Die Fahrzeuge werden zu 100 % nur im Krankentransportdienst eingesetzt.
3. Personalkosten der
Verwaltung
Hierbei handelt es sich um die anteilig zu berechnenden Personalkosten
der Mitarbeiter der Verwaltung, die unmittelbar für den Rettungs- und
Krankentransportdienst tätig werden. Die Jahreskosten beinhalten alle
Zuschläge, Nebenkosten und Umlagen. Bei den Feuerwehrbeamten wurden wiederum
die Feuerwehrzulagen in Abzug gebracht.
Amtsleitung Amt 32 114.958,00 € 3 % 3.448,74 €
Abteilungsleitung 32-4
98.814,00 € 15 % 14.972,10
€
Abteilungsleitung 32-2 100.808,00 € 10 % 10.080,80 €
Sachgebietsleitung 32-4
63.296,00 € 40 % 26.056,80
€
Summe: 54.558,44 €
Die Kosten werden zu jeweils 50 % auf die Bereiche RTW und KTW umgelegt.
In dem Bereich Abrechnung von Rettungs- und Krankentransporteinsätzen
ist eine Mitarbeiterin eingesetzt.
Abrechnungswesen 32-4 43.320,00 € 100 % 43.320,00
€
Die Aufteilung erfolgt nach den Einsatzzahlen.
4. Feuerwehrbeamte im Rettungs-
und Krankentransportdienst - Nachrichtenzentrale
Hier wurde die Jahresbesoldung aller aktuell beschäftigten
Feuerwehrbeamten in den Besoldungsgruppen A7 bis A9 (= 26 Beamte) ermittelt.
Die Einschränkung, dass die Feuerwehrzulagen heraus zu rechnen sind, gilt hier
nicht, da nur Beamte mit einer Feuerwehrausbildung dort eingesetzt werden
können.
Jahresbesoldung 2015 insgesamt: 1.519.394,44 € : 26 = 58.438,00 €
Die Aufteilung erfolgt gem. den Vorhaltezeiten der Fahrzeuge.
5. Sonstige Kosten
Die sonstigen Kosten umfassen die Ansätze im Haushaltsplan 2015 für die
im Laufe des Jahres anfallenden Sachkosten, die Abschreibungen auf Gebäude,
Fahrzeuge und Geräte sowie deren Verzinsungen. Die Aufteilung erfolgt nach
unterschiedlichen Schlüsseln. Die Übersicht ergibt sich aus der Tabelle in
Anlage 1. Die verschiedenen Schlüssel sind in der Tabelle 1Anlage 2
dargestellt.
Die so ermittelten Gesamtkosten betragen für
den Rettungsdienst 265.555,86 €
und für den Krankentransportdienst
313.728,21 €
6.
Kosten der Querschnittsämter
Die Kosten der Querschnittsämter sind in der Tabelle 2 Anlage 3
dargestellt. Sie betragen insgesamt 102.638,00 €. Die Aufteilung erfolgt nach
verschiedenen Schlüsseln, welche in der Tabelle ebenfalls dargestellt sind.
Rettungsdienstanteil: 50.292,62 €
Krankentransportdienstanteil: 52.345,38 €
7. Kilometerpauschalen und
Desinfektionen
Die Satzung sieht wie unverändert vor, für Fahrten über …..
eine zusätzliche Kilometerpauschale. Extrakosten fallen auch für die
Reinigung und Desinfektion der Fahrzeuge an. Die Kosten wurden aufgrund der
Erfahrungssätze aus den Vorjahren ermittelt. Erfahrungswerte wurden auch für
die Aufteilung der Kosten verwendet. Da es sich um spezielle Einnahmen handelt,
sind sie vor der Ausrechnung der Gebührenpauschalen von den Gesamtkosten in
Abzug zu bringen.
Jahressumme Kilometerpauschalen: 36.000,00
€
Rettungsdienstanteil 10 % 3.600,00 €
Krankentransportdienst 90 % 32.400,00 €
Jahressumme Desinfektionen: 12.000,00
€
Rettungsdienstanteil 90 % 10.800,00 €
Krankentransportdienstanteil 10 % 1.200,00 €
Beschlussvorschlag:
Die Gebührensatzung für den Rettungs- und Krankentransportdienst der
Stadt Haan wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.