Betreff
Gebührensatzung für den Rettungs- und Krankentransportdienst der Stadt Haan
Vorlage
32-2/022/2015
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Aufgrund des Neubaus der Feuer- und Rettungswache, der Ausweitung des Rettungs- und Krankentransportdienstes war das Gebührenaufkommen trotz ständig steigender Transportzahlen nicht mehr auskömmlich. Die neue Gebührenbedarfsberechnung berücksichtigt außerdem die inzwischen eingetretenen systematischen Änderungen.

 

Die Verbände der Krankenkassen wurden gem. § 14 des Rettungsgesetzes NRW eingebunden, da ihnen der Kalkulationsentwurf vorzulegen ist und Einvernehmen angestrebt werden soll. Daher fanden zwischen Februar 2014 und Juni 2015 insgesamt  drei Erörterungsgespräche statt. Mit E-Mail vom 25. August 2015 haben die Verbände der Krankenkassen ihr Einvernehmen erklärt.


 

1. Darstellung des Gesamtaufwandes getrennt nach RTW und KTW

 

Kosten RTW

Kosten KTW

Kostenart

Aufteilung

458.369,00 €

0,00 €

Personalkosten nur RTW 1

100 % RTW

51.106,50 €

51.106,50 €

Personalkosten nur RTW 2

jeweils 50 %

0,00 €

107.891,50 €

Personalkosten nur KTW 1

100 % KTW

0,00 €

107.891,50 €

Personalkosten nur KTW 2

100 % KTW

27.279,00 €

27.279,00 €

Personalkosten der Verwaltung

jeweils 50 %

15.721,00 €

27.599,00 €

Personalkosten Abrechnungsstelle

nach Einsätzen

90.213,66 €

48.576,59 €

Personalkosten Zentralist

nach Vorhaltezeiten

265.555,86 €

313.738,21 €

Sonstige Kosten

sh. Tabelle 1

Anlage 2

50.292,62 €

52.345,38 €

Kosten Querschnittsämter

Tabelle 2, Anlage 3

49 % RTW
51 % KTW

 

 

 

 

-3.600,00 €

- 32.400 €

Abzug Kilometerpauschalen

36.000,00 €

10 %  RTW

90 %  KTW

-       10.800 €

-       1.200 €

Abzug
Desinfektionen

12.000,00 €

90 % RTW

10  KTW

 

 

 

 

944.137,64 €

702.827,68 €

Summen

 

 

 

 

 

2550

4450

geschätzte Transporte 2015

 

 

 

 

 

370,00

157,00

= Gebühren

 

 

 

2. Berechnung der Personalkosten für die Fahrzeuge

 

Die Personalkosten werden nach verschieden Aufgabengebieten getrennt berechnet.

 

2.1 Berechnung des Funktionsstellenfaktors im 24-Stunden-Einsatzdienst

 

Eine Funktionsstelle ist an 365 Tagen im Jahr täglich 24 Stunden zu besetzen. Für einen Mitarbeiter im 24-Stunden-Dienst ist eine 48 Stunden-Woche erlaubt. Daraus  ergibt sich theoretische eine Jahresarbeitszeit von ca. 104 Schichten (52 Wochen x 2). Die Jahresarbeitszeit ist um die Ausfallzeiten (Urlaub, Fortbildungen, Krankheit, Kur, Sonderurlaub, usw.) zu bereinigen, woraus sich die Nettoarbeitszeit ergibt.

 

 

Der Funktionsstellenfaktor berechnet sich nunmehr aus Dienstschichten pro Jahr (rd. 365) geteilt durch die Nettoarbeitszeit. Strukturell bedingt sind die Nettoarbeitszeiten in den verschiedenen Städten aber auch je Mitarbeiter unterschiedlich, so dass sich hier die Verbände der Krankenkassen und die Verwaltung auf den üblichen Mittelwert von 4,75 Stellen je Funktion geeinigt haben.

 

2.2 Berechnung des Funktionsstellenfaktors im 8-Stunden-Dienst

 

Bei einer 39-Stunden-Woche ergeben sich pro Jahr rd. 104 Schichten. Diese sind wie oben um die Ausfallzeiten zu bereinigen. Der Funktionsstellenfaktor errechnet sich wiederum aus den Dienstschichten im Jahr geteilt durch die Nettoarbeitszeit. Der mit den Verbänden vereinbarte Funktionsstellenfaktor beträgt 1,25 Stellen je Funktion.

 

2.3 Berechnung der durchschnittlichen Kosten einer Stelle

 

2.3.1 Feuerwehrbeamte im Rettungs- und Krankentransportdienst  - Fahrzeuge

 

Die Verbände der Krankenkassen akzeptieren bei der Besetzung der Fahrzeuge nur Feuerwehrpersonal der Besoldungsgruppen A7/A8. Höhere Stellenwertigkeiten beruhen in der Regel auf Tätigkeiten im Feuerwehrbereich. Daher wurden die Jahrespersonalkosten der aktuell beschäftigten  Beamten in den Besoldungsgruppen A7 und A8 (= 20 Beamte)  ermittelt und um die feuerwehrbedingten  Zulagen bereinigt:

Jahresbesoldung 2015 insgesamt:         1.103.420,00 €

Feuerwehrzulagen:                                         30.571,20 €

Nettoarbeitskosten:                                     1.072.848,20 € : 20 =                      53.642,00 €

 

2.3.2 Angestellte im Rettungsdienst

 

Die Gesamtkosten aller aktuell Beschäftigen (= 5 Mitarbeiter) wurden eingerechnet:

Jahresgehälter 2015:                                    227.143,16 € :   5 =                       45.248,00 €

 

2.3.3 Synergieeffekte

 

Die Stadt Haan unterhält eine gemeinsame Feuer- und Rettungswache mit Personal, welches sowohl im Bereich der Feuerwehr als auch im Bereich des Rettungsdienstes bei Bedarf tätig wird. Eine strikte Arbeitsteilung findet in der Regel nicht statt. Bei getrennt betriebenen Wachen wäre dies anders, so dass allgemein davon ausgegangen wird,  dass Synergien entstehen, die nur pauschal und nicht im Detail beziffert werden können. Diese Synergien betreffen insbesondere das Einsatzpersonal. Weil aber dort bereits eine differenzierte Betrachtung der Besoldungs- und Gehaltsbestandteile angewendet wird, sind statt dem früher üblichen Abzug von 20 % bei allen Personalkosten nur noch die Personalkosten des RTW 1 und 2 um 10 % und die Personalkosten der übrigen Fahrzeuge um 5 % gemindert worden.

 

2.3.4 RTW 1

 

Das Fahrzeug ist 24 Stunden täglich im Einsatz. Die jährliche Gesamtstundenzahl beträgt 8.760, da das Fahrzeug mit 2 Personen (= Funktionen) besetzt ist. Je Funktion sind 4,75 Stellen mithin insgesamt 9,5 Stellen erforderlich.

9, 5 Stellen x 53.642 €     =     509.299 €

abzgl. 10 % Synergien     =     (50.930 €) =                                                     458.369,00 €

Das Fahrzeug wird ausschließlich als RTW im Rettungsdienst eingesetzt.

2.3.5 RTW 2

 

Das Fahrzeug ist 8 Stunden täglich von montags bis freitags im Einsatz. Die jährliche Gesamtstundenzahl beträgt 2.080, da das Fahrzeug mit 2 Personen (= Funktionen) besetzt ist. Je Funktion sind 1,25 Stellen mithin insgesamt 2,5 Stellen erforderlich.

2,5 Stellen x 45.428 €      =     113.570 €

abzgl. 10 % Synergien     =     (11.357 €) =                                                      102.213,00 €

 

Das Fahrzeug wird zu 50 % im Rettungsdienst und zu 50 % im Krankentransportdienst eingesetzt.

 

2.3.6 KTW 1 und KTW 2

 

Die Fahrzeuge sind jeweils 8 Stunden täglich von montags bis freitags im Einsatz. Die jährliche Gesamtstundenzahl beträgt 2.080 je Fahrzeug, da jedes Fahrzeug mit 2 Personen (= Funktionen) besetzt ist. Je Funktion sind 1,25 Stellen mithin insgesamt 2,5 Stellen erforderlich.

2,5 Stellen x 45428 €       =     113.570,00 €

abzgl. 5 % Synergien       =        (5.678,50 €) =                                                 107.891,50 €

 

Die Fahrzeuge werden zu 100 % nur im Krankentransportdienst eingesetzt.

 

 

3. Personalkosten der Verwaltung

 

Hierbei handelt es sich um die anteilig zu berechnenden Personalkosten der Mitarbeiter der Verwaltung, die unmittelbar für den Rettungs- und Krankentransportdienst tätig werden. Die Jahreskosten beinhalten alle Zuschläge, Nebenkosten und Umlagen. Bei den Feuerwehrbeamten wurden wiederum die Feuerwehrzulagen in Abzug gebracht.

Amtsleitung Amt 32                 114.958,00 €                   3 %                                3.448,74 €

Abteilungsleitung 32-4             98.814,00 €                 15 %                              14.972,10 €

Abteilungsleitung 32-2           100.808,00 €                 10 %                              10.080,80 €

Sachgebietsleitung 32-4          63.296,00 €                 40 %                              26.056,80 €

Summe:                                                                                                                   54.558,44 €    

 

Die Kosten werden zu jeweils 50 % auf die Bereiche RTW und KTW umgelegt.

In dem Bereich Abrechnung von Rettungs- und Krankentransporteinsätzen ist eine Mitarbeiterin eingesetzt.

Abrechnungswesen 32-4        43.320,00 €             100 %                                43.320,00 €

 

Die Aufteilung erfolgt nach den Einsatzzahlen.  

 

 

4.  Feuerwehrbeamte im Rettungs- und Krankentransportdienst - Nachrichtenzentrale

 

Hier wurde die Jahresbesoldung aller aktuell beschäftigten Feuerwehrbeamten in den Besoldungsgruppen A7 bis A9 (= 26 Beamte) ermittelt. Die Einschränkung, dass die Feuerwehrzulagen heraus zu rechnen sind, gilt hier nicht, da nur Beamte mit einer Feuerwehrausbildung dort eingesetzt werden können.

Jahresbesoldung 2015 insgesamt:           1.519.394,44 € : 26 =                    58.438,00 €

Die Aufteilung erfolgt gem. den Vorhaltezeiten der Fahrzeuge.

5. Sonstige Kosten

 

Die sonstigen Kosten umfassen die Ansätze im Haushaltsplan 2015 für die im Laufe des Jahres anfallenden Sachkosten, die Abschreibungen auf Gebäude, Fahrzeuge und Geräte sowie deren Verzinsungen. Die Aufteilung erfolgt nach unterschiedlichen Schlüsseln. Die Übersicht ergibt sich aus der Tabelle in Anlage 1. Die verschiedenen Schlüssel sind in der Tabelle 1Anlage 2 dargestellt.

Die so ermittelten Gesamtkosten betragen für den Rettungsdienst           265.555,86 €

und für den Krankentransportdienst                                                               313.728,21 €

 

 

6. Kosten der Querschnittsämter

 

Die Kosten der Querschnittsämter sind in der Tabelle 2 Anlage 3 dargestellt. Sie betragen insgesamt 102.638,00 €. Die Aufteilung erfolgt nach verschiedenen Schlüsseln, welche in der Tabelle ebenfalls dargestellt sind.

Rettungsdienstanteil:                                                                                            50.292,62 €

Krankentransportdienstanteil:                                                                             52.345,38 €

 

 

7. Kilometerpauschalen und Desinfektionen

 

Die Satzung sieht wie unverändert vor, für Fahrten über  …..  eine zusätzliche Kilometerpauschale. Extrakosten fallen auch für die Reinigung und Desinfektion der Fahrzeuge an. Die Kosten wurden aufgrund der Erfahrungssätze aus den Vorjahren ermittelt. Erfahrungswerte wurden auch für die Aufteilung der Kosten verwendet. Da es sich um spezielle Einnahmen handelt, sind sie vor der Ausrechnung der Gebührenpauschalen von den Gesamtkosten in Abzug zu bringen.

 

Jahressumme Kilometerpauschalen:                                                                36.000,00 €

Rettungsdienstanteil                             10 %                                                         3.600,00 €

Krankentransportdienst                        90 %                                                       32.400,00 €

 

Jahressumme Desinfektionen:                                                                           12.000,00 €

Rettungsdienstanteil                             90 %                                                       10.800,00 €

Krankentransportdienstanteil              10 %                                                         1.200,00 €

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gebührensatzung für den Rettungs- und Krankentransportdienst der Stadt Haan wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.