Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung NRW
hier: Verdichtung des Fahrtenangebotes auf der Linie SB 50 in der Normalverkehrszeit montags bis freitags auf einen 30-Minuten-Takt
hier: Verdichtung des Fahrtenangebotes auf der Linie SB 50 in der Normalverkehrszeit montags bis freitags auf einen 30-Minuten-Takt
Vorlage
61/086/2015
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Am 05.10.2015 wurde auf Grundlage der Anlage 1 gem. § 60 Abs. 1 S. 2 Gemeindeordnung NRW eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen. Diese ist gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW dem Rat in seiner darauf folgenden Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
Beschlussvorschlag:
Die mit Datum vom 05.10.2015 gem. § 60 Abs. 1 S. 2 Gemeindeordnung NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß Anlage 1 wird genehmigt.