Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung NRW
hier:Überplanmäßige Aufwendung von 255.000 ? für Leistungen an Sicherheitsdienstunternehmen
hier:Überplanmäßige Aufwendung von 255.000 ? für Leistungen an Sicherheitsdienstunternehmen
Vorlage
II/008/2015
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Am 23.09.2015 wurde auf Grundlage der Anlage 1 gem. § 60 Abs. 1 S. 2 Gemeindeordnung NRW eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen. Diese ist gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW dem Rat in seiner darauf folgenden Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
Beschlussvorschlag:
Die mit Datum vom 23.09.2015 gem. § 60 Abs. 1 S. 2 Gemeindeordnung NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß Anlage 1 wird genehmigt.