Sachverhalt:
Die Gemeinde hat in jedem
Haushaltsjahr gem. § 116 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW einen Gesamtabschluss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buch-führung aufzustellen und zu
prüfen.Die Aufstellung war erstmalig zum 31.12.2010 erforderlich. Da die
Prüfung lt. Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.10.2011 einer
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übertragen werden sollte, wurde ein
entsprechender Auftrag erteilt. Die Prüfung wurde bislang jedoch noch nicht
vorge-nommen.
Zum 1.1.2012 wurde zwischen
der Stadt Haan und dem Kreis Mettmann eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung
über die Wahrnehmung der örtlichen Rechnungs-prüfung geschlossen. Zu deren
Pflichtaufgaben gehört u.a. auch die Prüfung der Gesamtabschlüsse. Das
Prüfungsamt des Kreises hat daher angeregt, die Stadt solle sich um eine Aufhebung
des Auftrages bemühen, um hier doppelte Kosten zu ver-meiden. Nach Erörterung
der Angelegenheit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestätigte diese mit
Schreiben vom 26.03.2015 den Rücktritt von dem erteilten Auftrag unter
Ausschluss aller sich daraus ergebender Ansprüche gegenüber der Stadt.
Entsprechend hat der
Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 20.10.2015 die Verwaltung
beauftragt, einen Beschluss zur Aufhebung des Be-schlussses vom 11.10.2011
herbeizuführen. Nach Aufhebung des Beschlusses kann dann die Prüfung im Rahmen
der Kooperation durch die Rechnungsprüfung des Kreises vorgenommen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.10.2011 zur Vergabe der Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 (Vorlage 14/013/2011) wird aufgehoben.