Betreff
Aufhebung des Beschlusses des HFA vom 11.10.2011 (Vorlage 14/013/2011 - Prüfung Gesamtabschluss)
Vorlage
20/016/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Gemeinde hat in jedem Haushaltsjahr gem. § 116 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buch-führung aufzustellen und zu prüfen.Die Aufstellung war erstmalig zum 31.12.2010 erforderlich. Da die Prüfung lt. Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.10.2011 einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übertragen werden sollte, wurde ein entsprechender Auftrag erteilt. Die Prüfung wurde bislang jedoch noch nicht vorge-nommen.

 

Zum 1.1.2012 wurde zwischen der Stadt Haan und dem Kreis Mettmann eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung der örtlichen Rechnungs-prüfung geschlossen. Zu deren Pflichtaufgaben gehört u.a. auch die Prüfung der Gesamtabschlüsse. Das Prüfungsamt des Kreises hat daher angeregt, die Stadt solle sich um eine Aufhebung des Auftrages bemühen, um hier doppelte Kosten zu ver-meiden. Nach Erörterung der Angelegenheit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestätigte diese mit Schreiben vom 26.03.2015 den Rücktritt von dem erteilten Auftrag unter Ausschluss aller sich daraus ergebender Ansprüche gegenüber der Stadt. 

 

Entsprechend hat der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 20.10.2015 die Verwaltung beauftragt, einen Beschluss zur Aufhebung des Be-schlussses vom 11.10.2011 herbeizuführen. Nach Aufhebung des Beschlusses kann dann die Prüfung im Rahmen der Kooperation durch die Rechnungsprüfung des Kreises vorgenommen werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.10.2011 zur Vergabe der Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 (Vorlage 14/013/2011) wird aufgehoben.