Betreff
Vorprüfung Gültigkeit Bürgermeister(innen)wahl 2015
Vorlage
32-2/024/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 40 des Gesetzes über die Kommunalwahlen in Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz – KwahlG) in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) prüft der Wahlprüfungsausschuss die gegen die Wahl erhobenen Einsprüche sowie die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen vor. Der Wahlprüfungsausschuss  macht dem Rat der Stadt Haan einen Vorschlag über den von ihm im Wahlprüfungsverfahren zu treffenden Beschluss.

 

Die Vorprüfung der Gültigkeit der Bürgermeister(innen)wahl vom 13.09.2015, sowie der anschließenden Stichwahl vom 27.09.2015 umfasst folgende Einzelprüfungen:

 

1.            Wählbarkeit der gewählten Bürgermeisterin Frau Dr. Bettina Warnecke    

2.            Mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahlen oder bei den Wahlhandlungen, die im jeweils vorliegendem Einzelfall auf das Wahlergebnis von entscheidendem Einfluss gewesen sein könnten      

3.            Feststellung der Wahlergebnisse

4.            Eingang von Einsprüchen

 

 

 

Zu 1.:

 

Die Wählbarkeit aller von den Parteien bzw. sonstigen Vorschlagsberechtigten aufgestellten Bürgermeister(innen)kandidat(inn)en wurde bereits vor der Wahl vom Wahlamt überprüft. Die Überprüfung ergab, dass alle Kandidat(inn)en wählbar sind. Nachträglich wurde nicht bekannt, dass etwa durch Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Einrichtung einer Betreuung in allen Angelegenheiten Veränderungen eingetreten sind, die der Wählbarkeit einzelner Kandidat(inn)en entgegenstehen würden.

 

Zu 2.:

 

Bei der Feststellung des Stichwahlergebnisses am 27.09.2015 wurden im Briefwahlbezirk I zwei Wahlbriefe trotz ungültiger Wahlscheine berücksichtigt. Da die Stimmzettel nicht mehr ausgesondert werden konnten, wurden diese bei der Ermittlung des Stichwahlergebnisses mitgezählt. Die Berücksichtigung dieser Stimmzettel war nicht entscheidend für den Ausgang der Stichwahl und somit nicht wahlrelevant.

 

Zu 3.:

 

Zur Feststellung des Wahlergebnisses wird auf die in den Anlagen 2 und 3 beigefügten Niederschriften der Sitzungen des Wahlausschusses verwiesen.

 

Zu 4.:

 

Gegen die Bürgermeister(innen)wahl hat niemand Einspruch eingelegt.

 

Die Unterlagen der Bürgermeister(innen)wahl werden, soweit sie für die Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss benötigt werden, in der Sitzung in der Gliederung der Anlage 1 bereitgehalten.

 

Die Verwaltung weist der Ordnung halber darauf hin, dass auf dem Dienstweg durch die Bezirksregierung die Beschwerde eines Haaner Bürgers über die Gestaltung der Stimmzettel zur Bürgermeister(innen)wahl am 13.09.2015 zur Kenntnis vorgelegt wurde.

Durch die Bezirksregierung wurde der Beschwerdeführer auf die Zuständigkeit der Gemeinde und das förmliche Einspruchsverfahren hingewiesen, wovon dieser jedoch keinen Gebrauch gemacht hat.

Zur Gestaltung des Stimmzettels hatte die Verwaltung außerdem bereits im Wahlausschuss am 15.09.2015 eine Erläuterung abgegeben.

 

Der gleiche Bürger hat sich weiterhin darüber beschwert, dass er an der Ausübung seines Wahrechtes zur Stichwahl gehindert worden wäre, weil das Briefwahlbüro am Dienstag, den 22. September 2015 nicht in der Zeit von 15.30 Uhr und 16.00 Uhr während der allgemeinen Dienstzeit geöffnet war. Die Beschwerde wurde zurückgewiesen, da an diesem Tag die allgemeine Dienstzeit um 15.30 Uhr endete und im Übrigen ausreichend Zeit zur Beschaffung der Briefwahlunterlagen bestand, weil das Briefwahlbüro ab dem 16.09.2015 durchgehende Öffnungszeiten montags - mittwochs von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie am Freitag, den 25.09.2015 von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr hatte.

Die Verwaltung wies über die Lokalmedien, auf der Homepage der Stadtverwaltung und durch Aushang, welcher außen vor dem Briefwahlbüro angebracht war, auf diese Öffnungszeiten hin.

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1

Anlage 2 – Niederschrift_Wahlausschuss_15.09.2015

Anlage 3 – Niederschrift_Wahlausschuss_01.10.2015

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Nach erfolgter Vorprüfung der Gültigkeit der Bürgermeister(innen)wahl der Stadt Haan vom 13.09.2015, sowie der nachfolgenden Stichwahl vom 27.09.2015 schlägt der Wahlprüfungsausschuss dem Rat der Stadt vor:

 

Es wird festgestellt, dass die bei der Stichwahl am 27.09.2015 gewählte Bürgermeisterin, Frau Dr. Bettina Warnecke, wählbar war, und dass bei den Vorbereitungen der Wahl und der Stichwahl, sowie bei den Wahlhandlungen zur  Wahl und der Stichwahl  keine wahlrelevanten Unregelmäßigkeiten vorgenommen sind. Die Feststellung des Wahlergebnisses ist nicht zu beanstanden. Die Bürgermeister(innen)wahl vom 13.09.2015, sowie die Stichwahl vom 27.09.2015 werden für gültig erklärt.