Sachverhalt:
In der Sitzung des HFA am 10.03.2015 wurde die Verwaltung gebeten im
BVFOA über den Sachstand zum Thema eVergabe bei der Stadt Haan zu berichten.
Aus der EU-Richtlinie ergeben sich unterschiedliche Umsetzungsfristen
für verschiedene Beschaffungs-/ Vergabestellen sowie unterschiedliche Fristen
für verschiedene Teilprozesse. Für die Zentrale Vergabestelle der Stadt Haan
als sog. „andere Beschaffungsstelle“ werden Teile der eVergabe in 2016 bzw. in
2018 pflichtig. Die EU-Richtlinie regelt ausschließlich diejenigen Verfahren,
welche über den Schwellenwerten liegen und EU-weit auszuschreiben sind. Über
die Zentrale Vergabestelle werden durchschnittlich 1 bis 2 europaweite
Ausschreibungen pro Jahr abgewickelt.
Regelungen / Fristen für nationale Verfahren
hat der deutsche Gesetzgeber noch nicht abschließend beschlossen.
Unabhängig von Regelungen und Fristen für die verschiedenen Verfahren
hat die Stadt Haan sich mit dem Thema der elektronischen Auftragsvergabe bereits
seit mehreren Jahren beschäftigt. In diesem Zusammenhang wurden auch Kooperationsmöglichkeiten
mit anderen kreisangehörigen Städten bzw. dem Kreis überprüft. Möglichkeiten
zur Kooperation ergeben sich nicht.
Die Zentrale Vergabestelle wird schrittweise die elektronische Vergabe
einführen. Im IV. Quartal 2015 werden Vergaben durchgeführt, bei denen zunächst
die Vergabeunterlagen elektronisch bereitgestellt werden (Pflicht ab 04/2016).
Ebenfalls erfolgt die Bewerberkommunikation während des gesamten Verfahrens
elektronisch (Pflicht ab 2018).
Eine elektronische Angebotsabgabe durch
Bieter soll ab 2016 eingeführt werden (Pflicht ab 2018). Damit verbunden ist
die elektronische Abwicklung der nachgelagerten Kommunikation (Nachforderung
von Nachweisen, Zu-/ Absagemitteilung) (Pflicht ab 2018).
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, zukunftssicher die eVergabe
einzuführen. Mehrere Anbieter bieten Vergabemanagement-Systeme an. Es handelt
sich dabei um lizensierte, kostenintensive und pflegebedürftige
Softwareprodukte, welche insbesondere den internen Verwaltungsablauf verändern /
dokumentieren. Eine solche Software mit vertraglichen Mindestlaufzeiten wird
derzeit nicht benötigt. Die Verwaltung hat sich daher gegen eine solche Lösung
entschieden.
Die zweite Möglichkeit ergibt sich als Weiterentwicklung aus den
klassischen Printmedien, welche Vergabeverfahren veröffentlichen. Es werden
Portale angeboten, über die Vergaben veröffentlicht und eVergabe-konform
abgearbeitet werden können. Die Veröffentlichung selbst beschränkt sich nicht
auf ein Vergabeportal, sondern die Ausschreibungen werden - wie heute auch - an
diverse Vergabeportale im Internet übermittelt. Für die Abwicklung der
Verfahren entstehen lediglich geringe Kosten in Abhängigkeit der Vergabeart. So
sind Beschränkte Ausschreibungen günstiger als EU-weite Verfahren. Es werden
keine laufzeitgebundenen Verträge abgeschlossen, ein Ausstieg aus diesem System
ist jederzeit möglich.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Einführung der eVergabe bei der Stadt Haan zur Kenntnis.