Sachverhalt:
1.
Allgemeines:
In den
Schiedsamtsbezirken I (Oberhaan) und III (Gruiten) laufen die Amtszeiten der
Schiedspersonen wie auch ihrer Stellvertreter zum 23.12.2015 aus.
Die bisherigen Schiedspersonen, Herr Kurt Rudoba (Bezirk I) und Herr Dirk
Posthum (Bezirk III), sowie der Stellvertreter aus Bezirk I, Herr Peter Kürten,
möchten die Ämter gerne weiterführen, eine öffentliche Ausschreibung findet
nicht statt. Diese Vorgehensweise wurde mit dem Amtsgericht Mettmann, sowie der
Bezirksvereinigung der Schiedsleute abgestimmt.
Vakant
ist das Amt der stellvertretenden Schiedsperson aus dem Bezirk III. Zur
Besetzung dieser Stellvertretung wurde ein Aufruf in der örtlichen Presse
veröffentlicht. Über die Besetzung kann später entschieden werden.
Die Schreiben der Herren Rudoba, Posthum und Kürten liegen in der Anlage bei.
Über geschützte Daten der Amtsträger darf nur in nichtöffentlicher Sitzung
beraten werden.
Gesetzliche
Voraussetzungen:
Gem. §
2 Abs. 1 des Schiedsamtsgesetzes NRW (SchAG NW) muss die Schiedsperson nach
ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Schiedsperson
kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht
besitzt oder unter Betreuung steht (§ 2 Abs. 2 SchAG NW).
Weiterhin soll Schiedsperson nicht sein:
-
wer
das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder bereits 70 Jahre alt ist,
-
wer
nicht in dem Schiedsamtsbezirk wohnt,
-
wer
durch sonstige, nicht unter Absatz 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnung in
der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
2. Besetzungsvorschlag
Für die Weiterführung der Ämter haben sich folgende Personen bereit erklärt:
Name |
Wohnort
in Bezirk |
Geschlecht |
Erfahrungen als Schiedsperson |
Kurt
Rudoba |
I |
männlich |
Schiedsmann seit
06.07.2005 |
Dirk
Posthum |
III |
männlich |
Schiedsmann seit
24.06.2005, vorher seit 07.04.2004 stellv. Schiedsmann |
Peter
Kürten |
II |
männlich |
Stellvertretender
Schiedsmann seit 14.01.2011 |
Gemäß
§ 2 Abs. 4 SchAG NW soll zur Schiedsperson nicht gewählt oder wiedergewählt
werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat.
Herr Rudoba ist inzwischen 71 Jahr alt. Aufgrund seiner langjährigen
Erfahrungen als Schiedsperson, sowie auch nach positiver Stellungnahme der
zuständigen Bezirksvereinigung der Schiedsleute, Herrn Dr. Klaus Dielmann, kann
Herr Rudoba erneut als Schiedsperson gewählt werden, wenn nicht dringende
Gründe dagegen sprechen. Diese sind hier nicht bekannt. Die Stellungnahme der
Bezirksvereinigung der Schiedsleute ist der Anlage zu entnehmen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen als Schiedspersonen sollten die
bisherigen Amtsinhaber erneut gewählt werden.
Dem
Rat der Stadt Haan wird empfohlen, die o.g. Schiedspersonen wie gehabt erneut
zu wählen.
3. Wahl der Schiedspersonen:
Die Schiedspersonen und die stellvertretende Schiedsperson wird gem. § 3 SchAG
NW und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften gewählt.
Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Beschlussvorschlag:
Herr Kurt Rudoba wird zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I gewählt
Herr Peter Kürten wird zur stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I gewählt.
Herr Dirk Posthum wird zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III gewählt.
Finanz. Auswirkung:
Keine Veränderung