Betreff
Wahl der Schiedspersonen
Vorlage
32-2/026/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1.    Allgemeines:     

In den Schiedsamtsbezirken I (Oberhaan) und III (Gruiten) laufen die Amtszeiten der Schiedspersonen wie auch ihrer Stellvertreter zum 23.12.2015 aus.    
Die bisherigen Schiedspersonen, Herr Kurt Rudoba (Bezirk I) und Herr Dirk Posthum (Bezirk III), sowie der Stellvertreter aus Bezirk I, Herr Peter Kürten, möchten die Ämter gerne weiterführen, eine öffentliche Ausschreibung findet nicht statt. Diese Vorgehensweise wurde mit dem Amtsgericht Mettmann, sowie der Bezirksvereinigung der Schiedsleute abgestimmt.

Vakant ist das Amt der stellvertretenden Schiedsperson aus dem Bezirk III. Zur Besetzung dieser Stellvertretung wurde ein Aufruf in der örtlichen Presse veröffentlicht. Über die Besetzung kann später entschieden werden.   
Die Schreiben der Herren Rudoba, Posthum und Kürten liegen in der Anlage bei. Über geschützte Daten der Amtsträger darf nur in nichtöffentlicher Sitzung beraten werden.

 

Gesetzliche Voraussetzungen:

Gem. § 2 Abs. 1 des Schiedsamtsgesetzes NRW (SchAG NW) muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht (§ 2 Abs. 2 SchAG NW).         
Weiterhin soll Schiedsperson nicht sein:

-       wer das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder bereits 70 Jahre alt ist,

-       wer nicht in dem Schiedsamtsbezirk wohnt,

-       wer durch sonstige, nicht unter Absatz 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.       

2.    Besetzungsvorschlag           
     
Für die Weiterführung der Ämter haben sich folgende Personen bereit erklärt:          

Name

Wohnort in Bezirk

Geschlecht

Erfahrungen als Schiedsperson

 

Kurt Rudoba

 

I

 

männlich

 

Schiedsmann seit 06.07.2005

 

 

Dirk Posthum

 

III

 

männlich

 

Schiedsmann seit 24.06.2005, vorher seit 07.04.2004 stellv. Schiedsmann

 

 

Peter Kürten

 

II

 

männlich

 

Stellvertretender Schiedsmann seit 14.01.2011

 

 

Gemäß § 2 Abs. 4 SchAG NW soll zur Schiedsperson nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat.      
Herr Rudoba ist inzwischen 71 Jahr alt. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrungen als Schiedsperson, sowie auch nach positiver Stellungnahme der zuständigen Bezirksvereinigung der Schiedsleute, Herrn Dr. Klaus Dielmann, kann Herr Rudoba erneut als Schiedsperson gewählt werden, wenn nicht dringende Gründe dagegen sprechen. Diese sind hier nicht bekannt. Die Stellungnahme der Bezirksvereinigung der Schiedsleute ist der Anlage zu entnehmen.     

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen als Schiedspersonen sollten die bisherigen Amtsinhaber erneut gewählt werden.

 

Dem Rat der Stadt Haan wird empfohlen, die o.g. Schiedspersonen wie gehabt erneut zu wählen.

 

3.    Wahl der Schiedspersonen:
     
Die Schiedspersonen und die stellvertretende Schiedsperson wird gem. § 3 SchAG NW und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften gewählt.
Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Herr Kurt Rudoba wird zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I gewählt

 

Herr Peter Kürten wird zur stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I gewählt.

 

Herr Dirk Posthum wird zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III gewählt.

Finanz. Auswirkung:

 

Keine Veränderung