Sachverhalt:
Nach Eingang des
Amtshilfeersuchens des Landes am 16.10.2015 zur Herrichtung von 150
Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge ab
19.10.2015 erfolgte die Einrichtung der Notunterkunft des Landes in der
Sporthalle Adlerstraße. Das THW und DRK unterstützt von einem Mitarbeiter des
Krisenstabes des Kreises Mettmann waren mit der Umsetzung dieses
Amtshilfeersuchens beauftragt. Die Belegung erfolgte mit 152 Flüchtlingen am
19.10.2015.
Das THW hat seinen
Einsatz vor Ort ab 29.10.2015 beendet und steht auf Anfrage weiter zur
Verfügung. Die Leitung der Notunterkunft Sporthalle Adlerstraße ist mit
folgenden Aufgabenfeldern derzeitig personell nicht besetzt:
·
betriebliche / operative Leitung der
Notunterkunft vor Ort sowie weitere Aufgaben im Zusammenhang mit der
Unterbringung von Flüchtlingen
·
Steuerung und Koordinierung der
Betriebsabläufe insbesondere unter Einbeziehung der vor Ort eingesetzten
Hilfsdienste
·
Wahrnehmung der Schnittstellenfunktion
zu Polizei, Sicherheitsdienst, Caterer und Stadt Haan
·
Veranlassung der
Ressourcenbereitstellung bei der Stadt Haan mit Abrechnung
·
Ansprechpartner für Bürger/innen,
Ehrenamtliche, Behörden
·
Mitarbeit in der Öffentlichkeitsarbeit
Diese
Aufgabenstellungen erfordern eine Stellenressource mit qualifizierter Besetzung.
Das persönliche Anforderungsprofil für diese Stelle ist wie folgt zu benennen:
· umfassende
Erfahrung mit den betrieblichen Abläufen und Anforderungen einer Notunterkunft
im Betrieb und Aufbau
· Kenntnisse
über das Leistungsspektrum anerkannter Hilfsorganisationen sowie Zugriff auf
deren Netzwerke
· Erfahrung
in der Führung von Mitarbeiter/innen und im Umgang mit ehrenamtlichen Kräften von
Hilfsorganisationen
· Entscheidungsbereitschaft
und Verantwortungsbewusstsein sowie selbständiges Arbeiten
· Wohnort
im nahen Einzugsgebiet der Stadt Haan
Es wurden im Rahmen
des Nachtragsstellenplans 2015 vier Hausmeisterstellen mit befristeter
Besetzung in VZ, EG 6, für die städt. Unterkünfte / Übergangswohnheime (Produkt
100400) der Stadt Haan eingerichtet. Es steht noch eine freie Planstelle zur
Verfügung.
Die Verwaltung
schlägt zur Sicherstellung der Leitung und operativen Betriebsführung der
Notunterkunft des Landes an der Adlerstraße vor, für diese Aufgabenstellung die
unbesetzte befristete Planstelle einzusetzen.
Die aktuelle und
absehbare Flüchtlingsentwicklung bedingt nach Einschätzung der Verwaltung den
mittel- und langfristigen Betrieb von Notunterkünften auch im Wege der
Amtshilfe für das Land. Es ist von daher nicht auszuschließen, dass auf Grund
der bestehenden Flüchtlingssituation der arbeitsrechtlich mögliche
Maximalzeitraum von 5 Jahren für eine Befristung bei einer Stellenbesetzung
überschritten werden könnte.
Dieser
Bedarfsanalyse steht die aktuelle Haushaltssituation mit den vom Rat
beschlossenen personalwirtschaftlichen Vorgaben gegenüber. Die Verwaltung
schlägt von daher unter Berücksichtigung der zu erwartenden dauerhaften
Aufgabenstellung den maximalen Befristungszeitraum von 5 Jahren vor.
Diese
Aufgabenstellung erfordert gründliche und vielseitige Fachkenntnisse sowie auch
in größerem Umfang selbständige Leistungen und entspricht somit einer
Eingruppierung nach Entgeltgruppe 8 (Tätigkeitsmerkmale Verg.Gr. V c BAT.)
Es ist vorgesehen,
die Stellenausschreibung mit dem Hinweis des Vorbehalts der
Ratsbeschlussfassung – voraussichtlich 17.11.2015 – direkt nach Einbringung der
Vorlage in die Sitzung des UA Organisation und Personal am 03.11.2015 nach
Entgeltgruppe 8, Vollzeit, befristet auf 5 Jahre auszuschreiben.
Die Verwaltung
befindet sich ferner derzeitig in einem Abstimmungsprozess mit dem Landrat des
Kreises Mettmann zur Realisierung einer personellen Interimslösung aus der
Kreisverwaltung.
Die
Beteiligungsverfahren nach dem LPVG NRW sowie LGG NRW werden eingeleitet.
Beschlussvorschlag:
Es wird die Anhebung einer Vollzeitstelle bei
Produkt 100400 – Städt. Unterkünfte / Übergangsheime – von Entgeltgruppe 6 nach
Entgeltgruppe 8 beschlossen. Die monatlichen Mehrkosten ab Dezember 2015 von rd. 273 EUR sind bei Produkt 100400 –
Städt. Unterkünfte / Übergangsheime bereit zu stellen. Es ist in den
Stellenplan für diese Planstelle eine Befristungsdauer von 5 Jahren
aufzunehmen.
Finanz. Auswirkung:
monatlich
Entgeltgruppe 6 = 3.160 EUR
monatlich
Entgeltgruppe 8 = 3.433 EUR
monatlicher
Mehrbetrag = 273 EUR
Verfasserin: 1. Beigeordnete Dagmar Formella