Sachverhalt:
Im
Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2015 schlug die Verwaltung eine
Satzungsänderung vor, die über eine Anpassung der Elternbeiträge eine
Ertragsverbesserung von rd. 10 % (rd. 50.000 €/Jahr für die OGS-Nutzung) ab dem
01.08.2015 vorsah.
In den
zuständigen Gremien konnte dazu allerdings kein Konsens erzielt werden. Es
wurde daher die Einberufung eines Arbeitskreises „Beitragssatzungen“ für
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offene Ganztagsschule zur
Entwicklung einer neuen Satzung bzw. Beitragsstaffel beschlossen, zu dessen
Zusammensetzung und Verfahren allerdings ebenfalls kein Konsens erzielt werden
konnte.
Für die
gemeinsame Sondersitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport und des
Jugendhilfeausschusses am 8. September 2105 wurden die vorgesehenen Teilnehmerinnen
und Teilnehmer für den Arbeitskreis „Beitragssatzungen“ für die Bereiche
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offene Ganztagsschule darum
gebeten, der Verwaltung Anforderungen an / Zielsetzungen für eine
Beitragssatzung zu melden. Diese gingen wie folgt ein:
JHA 8.9.2015 -
Übersicht (Kernaussagen) und Sortierung in Reihenfolge gem. Eingang der
Anforderungen / Zielsetzungen bei der Verwaltung - |
|||||||||
Verwaltung |
vgl. JHA-Vorlage
51/046/2015 bzw. 51/050/2015 |
||||||||
GAL |
Elternbeiträge
reduzieren (und
langfristig abschaffen) |
Beitragsfreiheit
|
Attraktivität
Haans für junge Familien erhalten / schaffen |
Eltern
und VertreterInnen der Träger / Einrichtungen / Schulen aktiv einbeziehen |
|
|
|
||
IG |
|
Beitragsfreiheit
|
Haan
als familienfreundliche Kommune mit bezahlbarer Kinderbetreuung, |
Beteiligung
Haaner Eltern |
gleiche
Beiträge für KiTa und Kindertagespflege |
Beitragsfreiheit
für das |
moderate
Anhebung der Beiträge im höheren Einkommensbereich |
||
WLH |
Beitragsfreiheit (langfristig) |
Beitragsfreiheit
|
|
Zusammensetzung
des Arbeitskreises wie ursprünglich vorgesehen - echte Beteiligung aller
Betroffenen |
|
|
ggf.
moderate Erhöhung der Elternbeiträge bei den höheren Einkommen
(Diskussionsgrundlage: Beitragssatzungen Nachbarkommunen) |
||
FDP |
Erträge
aus Elternbeiträgen steigern / Erhöhung um 10 % (gem. Zielsetzung /
Umsetzungsvorschläge GPA-Bericht / Vorlagen
51/046/2015, 51/50/2015 bzw. 51/060/2015) |
||||||||
AG 78 |
Entwicklung von Anforderungen an / Zielsetzungen
für eine Beitragssatzung im vorgesehenen Arbeitskreises |
||||||||
Stadt-elternrat |
Familiengerechte
Elternbeiträge unter Berücksichtigung der engen städtischen
Haushaltssituation |
Beitragsfreiheit
|
Finanzielle
Grundlage für hohe Qualität in Haaner KiTas, Tagespflege und OGS schaffen /
erhalten |
Stimmberechtigung
im Arbeitskreis nicht einführen |
Erweiterung
der Beitragsgrenzen bis |
Höchstsatz
unter 1.000 € |
Prozentual
gleichmäßige Steigerungen ab mittlerem Einkommen |
||
CDU |
Gesamtbeitrags-aufkommen
nicht weiter absenken |
Beitragsfreiheit
|
familienfreundliche
/ sozial verträgliche Beitragsstaffelung |
|
|
Beschäftigung
mit Thema Geschwisterkinder /
Stundenangebot |
Vorlage
Beitragssatzungen anderer Kommunen als Orientierung |
||
SPD |
Beitragsfreiheit (langfristig) |
Beitragsfreiheit |
stärkere
Berücksichtigung des Faktors „soziale Gerechtigkeit“ |
Verantwortliches Mitwirken aller Beteiligten im
Arbeitskreis |
|
|
Stärkere Belastung höherer Einkommensgruppen |
||
Der QZ OGS / die AfD hat keine Anforderungen /
Zielsetzungen „gemeldet“
Stand: 23.10.2015 |
In der Sitzung
wurde beschlossen, dass der Arbeitskreis nicht eingerichtet wird. Die für den
Arbeitskreis vorgesehenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhielten aber gemäß
JHA-/ BKSA-Beschluss nochmal die Gelegenheit, die bereits „gemeldeten“
Anforderungen an / Zielsetzungen für eine Beitragssatzung zu ergänzen /
präzisieren.
Bis zur Ausschlussfrist
am Freitag, den 23. Oktober 2015 gingen keine Ergänzungs- oder
Präzisierungswünsche bei der Verwaltung ein.
Einkommensverteilung
(August 2015)
Im OGS-Bereich
sind 537 Familien bzw. Haushalte (registrierte Kinder abzgl. Auswärtige und
„Dopplungen“ aufgrund gleichzeitig betreuter Geschwisterkinder) bei der
Ermittlung der Einkommensverteilung zu berücksichtigen:
Σ |
||||
Plätze |
630 |
|||
registrierte Kinder |
628 |
|||
davon |
Auswärtige |
22 |
||
ermäßigter Beitrag
(Geschwisterkind in OGS) 1 |
79 |
|||
registrierte
Familien / Haushalte2 |
537 |
|||
1
§ 4 Abs. 3 Elternbeitragssatzung; 2 für die Einkommensverteilung
zugrundezulegen: um Doppeleintragungen (Familien / Haushalte mit 2 und mehr
Kindern) und Auswärtige bereinigt Quellen:
Schulverwaltungsamt und Jugendamt Stadt Haan; Stand: 01.08.2015 |
||||
Haushalte
/ Einkommensstufe |
insg. |
|||
abs. |
in % |
|||
≤
12.300 € |
112 |
21 |
||
>
12.300 € - 25.000 € |
54 |
10 |
||
>
25.000 € - 37.000 € |
63 |
12 |
||
>
37.000 € - 50.000 € |
57 |
11 |
||
>
50.000 € - 62.000 € |
52 |
10 |
||
>
62.000 € - 75.000 € |
34 |
6 |
||
>
75.000 € |
165 |
31 |
||
Σ |
537 |
100 |
||
Quelle: Jugendamt Stadt
Haan; Stand: 01.08.2015 |
||||
|
||||
n Insgesamt
31 % der registrierten Familien / Haushalte liegen in den untersten
Einkommensstufen (weniger als 25.000 €), 39 % liegen in den mittleren
Einkommensstufen (zwischen 25.000 € und 75.000 €) und 31 % in der obersten
Stufe (über 75.000 €). |
||||
Vergleich mit kreisangehörigen
Kommunen
Beitragsfreiheit
und Einkommensstufen sind im Kreis Mettmann sehr heterogen. Im Kreisvergleich
stellt sich die Situation derzeit (Stand Oktober 2015) wie folgt dar:
Die Spannweite
bei der Beitragsfreiheit liegt bei 12.700 € und bei den Einkommensstufen bei
30.000 €. Die durchschnittliche Beitragsfreiheit liegt bei 19.478 € (Haan:
12.300 € = -7.178 €), die durchschnittliche höchste Einkommensstufe bei 68.244
€ (Haan: 75.000 € = +6.756 €).
Die
Elternbeiträge können nicht direkt miteinander verglichen werden, da nicht jede
Kommune wie in Haan nach Geschwisterkindern differenziert bzw. in Erkrath nach
Beutreuungs(uhr)zeiten (bis 16:00 Uhr, bis 16:30 Uhr usw.) unterschieden wird.
Dargestellt wird daher lediglich die niedrigste bzw. höchste erreichbare
Gebühr:
Die Spannweite
beim höchsten Beitrag liegt bei 54 € und beim niedrigsten 35 €. Der
durchschnittliche höchste Beitrag liegt bei 155 € (Haan: 150 € = -5 €), der
durchschnittliche niedrigste Beitrag bei 34 € (Haan: 25 € = -9 €). Gemäß
Runderlass des Schulministeriums 12-63 Nr. 2, Abs. 8 kann der Höchstbeitrag 170
€ betragen.
Es besteht nach
wie vor die Absicht, die Beitragssatzungen für Kindertageseinrichtungen,
Kindertagespflege und Offene Ganztagsschule in Gleichklang zu bringen. Die
vorgelegte Beitragsstaffel OGS basiert daher logisch/rechnerisch auf den neuen
Beitragsstaffelungen Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflege, die in der
kommenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 25.11.2015 eingebracht werden.
Die Vorlage der redaktionell
in Einklang gebrachten Satzungstexte erfolgt im Jugendhilfeausschuss am
25.11.2015, anschließend HFA am 1.12.2015 und Rat am 8.12.2015.
Beschlussvorschlag:
Die Beitragsstaffel
OGS wird mit Wirkung ab 1.08.2016 gemäß Anlage 1 beschlossen.
Finanz. Auswirkung:
Die derzeitigen
Beitragsstrukturen zu Grunde gelegt wird betreffend das Jahresbeitragsaufkommen
voraussichtlich keine Veränderung gegenüber der bisherigen Beitragsstaffelung
eintreten.