Betreff
Beitragssatzung für Offene Ganztagsschule
Vorlage
51/088/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2015 schlug die Verwaltung eine Satzungsänderung vor, die über eine Anpassung der Elternbeiträge eine Ertragsverbesserung von rd. 10 % (rd. 50.000 €/Jahr für die OGS-Nutzung) ab dem 01.08.2015 vorsah.

 

In den zuständigen Gremien konnte dazu allerdings kein Konsens erzielt werden. Es wurde daher die Einberufung eines Arbeitskreises „Beitragssatzungen“ für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offene Ganztagsschule zur Entwicklung einer neuen Satzung bzw. Beitragsstaffel beschlossen, zu dessen Zusammensetzung und Verfahren allerdings ebenfalls kein Konsens erzielt werden konnte.

 

Für die gemeinsame Sondersitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport und des Jugendhilfeausschusses am 8. September 2105 wurden die vorgesehenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer für den Arbeitskreis „Beitragssatzungen“ für die Bereiche Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offene Ganztagsschule darum gebeten, der Verwaltung Anforderungen an / Zielsetzungen für eine Beitragssatzung zu melden. Diese gingen wie folgt ein:

 

JHA 8.9.2015

 
„gemeldete“ Anforderungen an / Zielsetzungen für eine Beitragssatzung für
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offene Ganztagsschule

- Übersicht (Kernaussagen) und Sortierung in Reihenfolge gem. Eingang der Anforderungen / Zielsetzungen bei der Verwaltung -

Verwaltung

vgl. JHA-Vorlage 51/046/2015 bzw. 51/050/2015

GAL

Elternbeiträge reduzieren

(und langfristig abschaffen)

Beitragsfreiheit
bis 25.000 €

Attraktivität Haans für junge Familien erhalten / schaffen

Eltern und VertreterInnen der Träger / Einrichtungen / Schulen aktiv einbeziehen

 

 

 

IG
Kinder-tagespflege Haan

 

Beitragsfreiheit
bis 25.000 €

Haan als familienfreundliche Kommune mit bezahlbarer Kinderbetreuung,
-erziehung & -bildung

Beteiligung Haaner Eltern

gleiche Beiträge für KiTa und Kindertagespflege

Beitragsfreiheit für das
2. und folgende Kind in Tagesbetreuung

moderate Anhebung der Beiträge im höheren Einkommensbereich

WLH

Beitragsfreiheit

(langfristig)

Beitragsfreiheit
bis 25.000 €

 

Zusammensetzung des Arbeitskreises wie ursprünglich vorgesehen - echte Beteiligung aller Betroffenen

 

 

ggf. moderate Erhöhung der Elternbeiträge bei den höheren Einkommen (Diskussionsgrundlage: Beitragssatzungen Nachbarkommunen)

FDP

Erträge aus Elternbeiträgen steigern / Erhöhung um 10 % (gem. Zielsetzung / Umsetzungsvorschläge GPA-Bericht / Vorlagen  51/046/2015, 51/50/2015 bzw. 51/060/2015)

AG 78

Entwicklung von Anforderungen an / Zielsetzungen für eine Beitragssatzung im vorgesehenen Arbeitskreises

Stadt-elternrat

Familiengerechte Elternbeiträge unter Berücksichtigung der engen städtischen Haushaltssituation

Beitragsfreiheit
bis 25.000 €

Finanzielle Grundlage für hohe Qualität in Haaner KiTas, Tagespflege und OGS schaffen / erhalten

Stimmberechtigung im Arbeitskreis nicht einführen

Erweiterung der Beitragsgrenzen bis
150.000 € Bruttojahreseinkommen

Höchstsatz unter 1.000 €

Prozentual gleichmäßige Steigerungen ab mittlerem Einkommen

CDU

Gesamtbeitrags-aufkommen nicht weiter absenken

Beitragsfreiheit
bis 25.000 €

familienfreundliche / sozial verträgliche Beitragsstaffelung

 

 

Beschäftigung mit  Thema Geschwisterkinder / Stundenangebot

Vorlage Beitragssatzungen anderer Kommunen als Orientierung

SPD

Beitragsfreiheit

(langfristig)

Beitragsfreiheit
bis 25.000 €

stärkere Berücksichtigung des Faktors „soziale Gerechtigkeit“

Verantwortliches Mitwirken aller Beteiligten im Arbeitskreis

 

 

Stärkere Belastung höherer Einkommensgruppen

Der QZ OGS / die AfD hat keine Anforderungen / Zielsetzungen „gemeldet“                                                                                                                                    Stand: 23.10.2015

 

In der Sitzung wurde beschlossen, dass der Arbeitskreis nicht eingerichtet wird. Die für den Arbeitskreis vorgesehenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhielten aber gemäß JHA-/ BKSA-Beschluss nochmal die Gelegenheit, die bereits „gemeldeten“ Anforderungen an / Zielsetzungen für eine Beitragssatzung zu ergänzen / präzisieren.

 

Bis zur Ausschlussfrist am Freitag, den 23. Oktober 2015 gingen keine Ergänzungs- oder Präzisierungswünsche bei der Verwaltung ein.

 

Einkommensverteilung (August 2015)

 

Im OGS-Bereich sind 537 Familien bzw. Haushalte (registrierte Kinder abzgl. Auswärtige und „Dopplungen“ aufgrund gleichzeitig betreuter Geschwisterkinder) bei der Ermittlung der Einkommensverteilung zu berücksichtigen:

 

Σ

Plätze

630

registrierte Kinder

628

davon

Auswärtige

22

ermäßigter Beitrag (Geschwisterkind in OGS) 1

79

registrierte Familien / Haushalte2

537

1 § 4 Abs. 3 Elternbeitragssatzung; 2 für die Einkommensverteilung zugrundezulegen: um Doppeleintragungen (Familien / Haushalte mit 2 und mehr Kindern) und Auswärtige bereinigt

Quellen: Schulverwaltungsamt und Jugendamt Stadt Haan; Stand: 01.08.2015

Haushalte /

Einkommensstufe

insg.

abs.

in %

≤ 12.300 €

112

21

> 12.300 € - 25.000 €

54

10

> 25.000 € - 37.000 €

63

12

> 37.000 € - 50.000 €

57

11

> 50.000 € - 62.000 €

52

10

> 62.000 € - 75.000 €

34

6

> 75.000 €

165

31

Σ

537

100

Quelle: Jugendamt Stadt Haan; Stand: 01.08.2015

n  Insgesamt 31 % der registrierten Familien / Haushalte liegen in den untersten Einkommensstufen (weniger als 25.000 €), 39 % liegen in den mittleren Einkommensstufen (zwischen 25.000 € und 75.000 €) und 31 % in der obersten Stufe (über 75.000 €).

 

Vergleich mit kreisangehörigen Kommunen

 

Beitragsfreiheit und Einkommensstufen sind im Kreis Mettmann sehr heterogen. Im Kreisvergleich stellt sich die Situation derzeit (Stand Oktober 2015) wie folgt dar:

 

 

Die Spannweite bei der Beitragsfreiheit liegt bei 12.700 € und bei den Einkommensstufen bei 30.000 €. Die durchschnittliche Beitragsfreiheit liegt bei 19.478 € (Haan: 12.300 € = -7.178 €), die durchschnittliche höchste Einkommensstufe bei 68.244 € (Haan: 75.000 € = +6.756 €).

 

Die Elternbeiträge können nicht direkt miteinander verglichen werden, da nicht jede Kommune wie in Haan nach Geschwisterkindern differenziert bzw. in Erkrath nach Beutreuungs(uhr)zeiten (bis 16:00 Uhr, bis 16:30 Uhr usw.) unterschieden wird. Dargestellt wird daher lediglich die niedrigste bzw. höchste erreichbare Gebühr:

 

Die Spannweite beim höchsten Beitrag liegt bei 54 € und beim niedrigsten 35 €. Der durchschnittliche höchste Beitrag liegt bei 155 € (Haan: 150 € = -5 €), der durchschnittliche niedrigste Beitrag bei 34 € (Haan: 25 € = -9 €). Gemäß Runderlass des Schulministeriums 12-63 Nr. 2, Abs. 8 kann der Höchstbeitrag 170 € betragen.

 

Es besteht nach wie vor die Absicht, die Beitragssatzungen für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offene Ganztagsschule in Gleichklang zu bringen. Die vorgelegte Beitragsstaffel OGS basiert daher logisch/rechnerisch auf den neuen Beitragsstaffelungen Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflege, die in der kommenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 25.11.2015 eingebracht werden.

 

Die Vorlage der redaktionell in Einklang gebrachten Satzungstexte erfolgt im Jugendhilfeausschuss am 25.11.2015, anschließend HFA am 1.12.2015 und Rat am 8.12.2015.

Beschlussvorschlag:

Die Beitragsstaffel OGS wird mit Wirkung ab 1.08.2016 gemäß Anlage 1 beschlossen.

Finanz. Auswirkung:

Die derzeitigen Beitragsstrukturen zu Grunde gelegt wird betreffend das Jahresbeitragsaufkommen voraussichtlich keine Veränderung gegenüber der bisherigen Beitragsstaffelung eintreten.