Sachverhalt:
1./ Stand des Verfahrens
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat
am 25.06.2013 beschlossen, einen neuen Landesentwicklungsplan
Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) zu erarbeiten und damit das Verfahren zur
Neuaufstellung eingeleitet. Der geltende Landesentwicklungsplan
Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) ist seit 1995 in Kraft. Außerdem gelten der LEP
IV 'Schutz vor Fluglärm' und der im Juli 2013 in Kraft getretene LEP -
Sachlicher Teilplan großflächiger Einzelhandel -.
Vom
30.08.2013 bis zum 28.02.2014 konnten die berührten öffentlichen Stellen und
die Öffentlichkeit zum Entwurf des neuen LEP NRW Stellung nehmen. Die
Verwaltung hat über die Ziele des Aufstellungsverfahrens in der Sitzung des
PlUA am 13.12.2013 berichtet (Sitzungsvorlage 61/146/2013). In der Sitzung des
PlUA am 18.02.2014 hat der Ausschuss der Stellungnahme der Verwaltung zum
Entwurf des neuen LEP zugestimmt (Sitzungsvorlage 61/1567/2014).
Die im Rahmen des Aufstellungsverfahrens eingegangen Stellungnahmen
wurden durch die Landesplanungsbehörde geprüft. Insgesamt wurden 751
institutionelle Stellungnahmen und 650 Stellungnahmen von Privatpersonen mit
insgesamt ca. 10.000 einzelnen Bedenken und Anregungen abgegeben. Die Landesplanungsbehörde hat alle
eingegangenen Stellungnahmen intensiv ausgewertet. Die vorgebrachten Anregungen
und Bedenken haben zu wesentlichen Änderungen des Planentwurfs geführt. Das
Kabinett hat am 28.04, am 23.06 und am 22.09.2015 auf dieser Grundlage
Änderungen des LEP-Entwurfs und die Durchführung eines 2. Beteiligungsverfahrens
beschlossen. Die Stadt Haan wurde über das zweite Beteiligungsverfahren mit
Schreiben der Staatskanzlei vom 08.10.2015 in Kenntnis gesetzt. Die Stadt Haan
hat nunmehr bis zum 15.01.2016 die Möglichkeit, zu den geänderten Passagen des geänderten Planentwurfes Stellung zu
nehmen. Die Änderungen des Planentwurfes wurden in einer zweispaltigen Tabelle
dargestellt, in der die bisherigen Textpassagen den geänderten
gegenübergestellt und entsprechend gekennzeichnet wurden. Der so geänderte
Landesentwicklungsplan und alle Stellungnahmen zu den vorgebrachten Anregungen
können gesamthaft auf der Internetseite der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
eingesehen und heruntergeladen werden (https://land.nrw/de/thema/landesplanung). Änderungen in den zeichnerischen
Festsetzungen haben sich für Haan nicht ergeben.
2./ Berücksichtigung der Stellungnahme der Stadt
Haan
Die abgegebene Stellungnahme der Stadt Haan
zum Entwurf des neuen Landesentwicklungsplanes (Stand 25.06.2013) bezieht sich
im Wesentlichen auf das Kapitel 6. „Siedlungsraum“, da die hier genannten Ziele
und Grundsätze der Landesplanung am unmittelbarsten die planerischen Belange
der Stadt Haan betreffen. In der Anlage 1 wurden die Anregungen der Stadt, die
Erwiderung der Landesplanungsbehörde[1] und hierzu ggf.
wiederum ergänzende Erläuterungen der Verwaltung tabellarisch aufgelistet.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich
durch den nunmehr geänderten Landesentwicklungsplan deutliche Verbesserungen
für den kommunalen Handlungsspielraum ergeben haben. In einigen Punkten,
insbesondere zu der nunmehr vorgesehenen Bedarfsermittlung für die Wohn- und
Wirtschaftsflächen, besteht aus Sicht der Verwaltung jedoch noch Änderungsbedarf.
Die Verwaltung beabsichtigt daher, basierend auf den Darstellungen in der Anlage
1, erneut eine Stellungnahme zum geänderten LEP-Entwurf abzugeben. Die Stellungnahme
ist der Anlage 2 zu entnehmen.
3./ Beschlussempfehlung - weiteres Verfahren
Die Verwaltung
empfiehlt, der Beschlussempfehlung der Verwaltung zu folgen und der als Anlage 2 beigefügten Stellungnahme
zuzustimmen. Nach erfolgtem Beschluss wird diese dann an die Staatskanzlei des
Landes NRW weitergeleitet.
An dieses zweite
Beteiligungsverfahren wird sich erneut eine Auswertung der eingegangenen
Stellungnahmen durch die Landesplanungsbehörde anschließen. Nach Durchführung
des Aufstellungsverfahrens wird die Landesregierung gemäß § 17 Abs. 1 LPlG dem
Landtag den Planentwurf mit einem Bericht über das Aufstellungsverfahren
zuleiten. Der Landesentwicklungsplan wird von der Landesregierung mit
Zustimmung des Landtags als Rechtsverordnung beschlossen (§ 17 Abs. 2 LPlG).
Nach Durchführung des Aufstellungsverfahrens wird die Landesregierung gemäß §
17 Abs. 1 LPlG dem Landtag den Planentwurf mit einem Bericht über das
Aufstellungsverfahren zuleiten. Der Landesentwicklungsplan wird von der
Landesregierung mit Zustimmung des Landtags als Rechtsverordnung beschlossen.
[1] Auszug aus der Synopse - Stellungnahmen der Institutionen (S) (10.05.2015) der Landesplanungsbehörde NRW, einzusehen unter https://land.nrw/de/thema/landesplanung
Beschlussvorschlag:
„Der in Anlage
2 beigefügten Stellungnahme der Stadt Haan vom 05.11.2015 zum geänderten
Entwurf des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) wird zugestimmt.“
Finanz. Auswirkung:
keine