Sachverhalt:

 

1./   Stand des Verfahrens

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 25.06.2013 beschlossen, einen neuen Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) zu erarbeiten und damit das Verfahren zur Neuaufstellung eingeleitet. Der geltende Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) ist seit 1995 in Kraft. Außerdem gelten der LEP IV 'Schutz vor Fluglärm' und der im Juli 2013 in Kraft getretene LEP - Sachlicher Teilplan großflächiger Einzelhandel -.

 

Vom 30.08.2013 bis zum 28.02.2014 konnten die berührten öffentlichen Stellen und die Öffentlichkeit zum Entwurf des neuen LEP NRW Stellung nehmen. Die Verwaltung hat über die Ziele des Aufstellungsverfahrens in der Sitzung des PlUA am 13.12.2013 berichtet (Sitzungsvorlage 61/146/2013). In der Sitzung des PlUA am 18.02.2014 hat der Ausschuss der Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des neuen LEP zugestimmt (Sitzungsvorlage 61/1567/2014).

 

Die im Rahmen des Aufstellungsverfahrens eingegangen Stellungnahmen wurden durch die Landesplanungsbehörde geprüft. Insgesamt wurden 751 institutionelle Stellungnahmen und 650 Stellungnahmen von Privatpersonen mit insgesamt ca. 10.000 einzelnen Bedenken und Anregungen abgegeben. Die Landesplanungsbehörde hat alle eingegangenen Stellungnahmen intensiv ausgewertet. Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken haben zu wesentlichen Änderungen des Planentwurfs geführt. Das Kabinett hat am 28.04, am 23.06 und am 22.09.2015 auf dieser Grundlage Änderungen des LEP-Entwurfs und die Durchführung eines 2. Beteiligungsverfahrens beschlossen. Die Stadt Haan wurde über das zweite Beteiligungsverfahren mit Schreiben der Staatskanzlei vom 08.10.2015 in Kenntnis gesetzt. Die Stadt Haan hat nunmehr bis zum 15.01.2016 die Möglichkeit, zu den geänderten Passagen des geänderten Planentwurfes Stellung zu nehmen. Die Änderungen des Planentwurfes wurden in einer zweispaltigen Tabelle dargestellt, in der die bisherigen Textpassagen den geänderten gegenübergestellt und entsprechend gekennzeichnet wurden. Der so geänderte Landesentwicklungsplan und alle Stellungnahmen zu den vorgebrachten Anregungen können gesamthaft auf der Internetseite der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen eingesehen und heruntergeladen werden (https://land.nrw/de/thema/landesplanung). Änderungen in den zeichnerischen Festsetzungen haben sich für Haan nicht ergeben.

 

 

2./   Berücksichtigung der Stellungnahme der Stadt Haan

Die abgegebene Stellungnahme der Stadt Haan zum Entwurf des neuen Landesentwicklungsplanes (Stand 25.06.2013) bezieht sich im Wesentlichen auf das Kapitel 6. „Siedlungsraum“, da die hier genannten Ziele und Grundsätze der Landesplanung am unmittelbarsten die planerischen Belange der Stadt Haan betreffen. In der Anlage 1 wurden die Anregungen der Stadt, die Erwiderung der Landesplanungsbehörde[1] und hierzu ggf. wiederum ergänzende Erläuterungen der Verwaltung tabellarisch aufgelistet.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich durch den nunmehr geänderten Landesentwicklungsplan deutliche Verbesserungen für den kommunalen Handlungsspielraum ergeben haben. In einigen Punkten, insbesondere zu der nunmehr vorgesehenen Bedarfsermittlung für die Wohn- und Wirtschaftsflächen, besteht aus Sicht der Verwaltung jedoch noch Änderungsbedarf. Die Verwaltung beabsichtigt daher, basierend auf den Darstellungen in der Anlage 1, erneut eine Stellungnahme zum geänderten LEP-Entwurf abzugeben. Die Stellungnahme ist der Anlage 2 zu entnehmen.

 

 

3./   Beschlussempfehlung - weiteres Verfahren

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussempfehlung der Verwaltung zu folgen und der als  Anlage 2 beigefügten Stellungnahme zuzustimmen. Nach erfolgtem Beschluss wird diese dann an die Staatskanzlei des Landes NRW weitergeleitet.

An dieses zweite Beteiligungsverfahren wird sich erneut eine Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen durch die Landesplanungsbehörde anschließen. Nach Durchführung des Aufstellungsverfahrens wird die Landesregierung gemäß § 17 Abs. 1 LPlG dem Landtag den Planentwurf mit einem Bericht über das Aufstellungsverfahren zuleiten. Der Landesentwicklungsplan wird von der Landesregierung mit Zustimmung des Landtags als Rechtsverordnung beschlossen (§ 17 Abs. 2 LPlG). Nach Durchführung des Aufstellungsverfahrens wird die Landesregierung gemäß § 17 Abs. 1 LPlG dem Landtag den Planentwurf mit einem Bericht über das Aufstellungsverfahren zuleiten. Der Landesentwicklungsplan wird von der Landesregierung mit Zustimmung des Landtags als Rechtsverordnung beschlossen.

 

 



[1]  Auszug aus der Synopse - Stellungnahmen der Institutionen (S) (10.05.2015) der Landesplanungsbehörde NRW, einzusehen unter https://land.nrw/de/thema/landesplanung

Beschlussvorschlag:

„Der in Anlage 2 beigefügten Stellungnahme der Stadt Haan vom 05.11.2015 zum geänderten Entwurf des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) wird zugestimmt.“

 

 

Finanz. Auswirkung:

keine