Betreff
Ausnahme zum Wiederbesetzungsstopp im Rahmen des Haushaltsicherungskonzeptes für die Stelle 51/65 (Kindergartenangelegenheiten/Elternbeiträge)
Vorlage
II/012/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die 0,5 Teilzeitstelle (EG 9) wurde im Stellenplan 2014 neu eingerichtet. Grundlage war die organisatorische Untersuchung durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) 2012/2013.

 

Die Aufgaben umfassen insbesondere:

- Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes NW,

insbesondere

·  Beratung der Einrichtungen, Träger und Eltern

·  Abwicklung der finanziellen Angelegenheiten (Betriebskosten, besondere Förderungen, Erhebung der Elternbeiträge)

- Führung von Verträgen, finanzielle Abwicklung

- Verfahren für Förder-/Investitionsmaßnahmen, finanzielle Abwicklung

- Haushaltsplanung und Abwicklung für das Sachgebiet

- Mitwirkung bei der Jugendhilfeplanung

 

Bei dem vorgenannten Aufgabenbereich handelt es sich um pflichtige Aufgaben nach Kinderbildungsgesetz (KiBiZ) / Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) sowie auf Grund vertraglicher Regelungen.

 

Nach interner Umsetzung ist die Stelle formal seit 01.11.2015 vakant. Die Nachbesetzung ist dringlich. In dem genannten Aufgabenbereich wird ein Jahres-gesamtetat im Aufwand von rd. 10 Mio. EUR verwaltet. Eine interne Aufgabenverlagerung auf andere Dienstkräfte ist nicht möglich.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stimmt der Wiederbesetzung der Stelle 51/65 als Ausnahme zum Wiederbesetzungsstopp im Rahmen Haushaltsicherungskonzeptes zum 01.01.2016 zu.