Sachverhalt:
Die 0,5 Teilzeitstelle (EG 9) wurde im Stellenplan 2014 neu
eingerichtet. Grundlage war die organisatorische Untersuchung durch die
Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) 2012/2013.
Die Aufgaben
umfassen insbesondere:
-
Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes NW,
insbesondere
·
Beratung
der Einrichtungen, Träger und Eltern
·
Abwicklung
der finanziellen Angelegenheiten (Betriebskosten, besondere Förderungen,
Erhebung der Elternbeiträge)
-
Führung von Verträgen, finanzielle Abwicklung
-
Verfahren für Förder-/Investitionsmaßnahmen, finanzielle Abwicklung
-
Haushaltsplanung und Abwicklung für das Sachgebiet
-
Mitwirkung bei der Jugendhilfeplanung
Bei dem vorgenannten Aufgabenbereich handelt
es sich um pflichtige Aufgaben nach Kinderbildungsgesetz (KiBiZ) /
Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) sowie auf Grund vertraglicher Regelungen.
Nach interner Umsetzung ist die Stelle
formal seit 01.11.2015 vakant. Die Nachbesetzung ist dringlich. In dem
genannten Aufgabenbereich wird ein Jahres-gesamtetat im Aufwand von rd. 10 Mio.
EUR verwaltet. Eine interne Aufgabenverlagerung auf andere Dienstkräfte ist
nicht möglich.
Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt der Wiederbesetzung der Stelle 51/65 als Ausnahme zum Wiederbesetzungsstopp im Rahmen Haushaltsicherungskonzeptes zum 01.01.2016 zu.