Betreff
Ausnahme zum Wiederbesetzungsstopp im Rahmen des Haushaltsicherungskonzeptes für die Stelle 51/23 (Bezirkssozialarbeit, Stellenanteil 0,5)
Vorlage
II/013/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des UA OPC am 22.09.2015 wurde die Sitzungsvorlage 10/054/2015 (Wiederbesetzung der Stelle 51/51 Kindertagespflege) für den Fall beraten, dass die Stelle intern nicht wiederbesetzt werden kann. Da die Stelle entgegen der ursprünglichen Erwartung doch intern mit einer der beiden Inhaberinnen der Stelle 51/23 (Bezirkssozialarbeit) nachbesetzt werden konnte, wurde deren Stelle zwischenzeitlich intern ausgeschrieben. Nach Ende der Bewerbungsfrist am 30.10.2015 lag keine Bewerbung vor, so dass die Stelle nunmehr im Rahmen eines externen Verfahrens ausgeschrieben und wieder besetzt werden muss.

 

In Haan und Gruiten sind derzeit fünf Mitarbeiter/-innen im Bezirkssozialdienst tätig, um entsprechend der im SGB VIII gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben den Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern Unterstützung anzubieten.

Derzeit ist auf Grund interner personeller Veränderungen eine Vakanz im Bezirkssozialdienst entstanden, die eine zeitnahe Wiederbesetzung der Stelle erforderlich macht.

Das Aufgabenspektrum im Bezirkssozialdienst wird durchgängig durch den gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII definiert. Es handelt sich dabei um die Wahrnehmung von  gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben. (siehe dazu u.a. §§ 8a, 16-21, 27-35a, 41, 42, 50 SGB VIII).

 

Eine wesentliche Kernaufgabe im Bezirkssozialdienst ist dabei die Sicherstellung des individuellen Kinderschutzes gem. § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung).

Auf Grund der aktuellen Entwicklung ist als weitere Aufgabe die Inobhutnahme der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (umF) zu benennen. Die gesetzlichen Veränderungen erfordern hier eine unmittelbare Hilfeleistung durch die pädagogischen Fachkräfte. 

Die Nachbesetzung der Stelle ist aus Sicht des Fachamtes zwingend und dringlich.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stimmt der Wiederbesetzung der Stelle 51/23 als Ausnahme zum Wiederbesetzungsstopp im Rahmen Haushaltsicherungskonzeptes zum 01.01.2016 zu.