Sachverhalt:
Entsprechend den guten Erfahrungen in den vergangenen Jahren sollen auch im Jahr 2016 aus Anlass verschiedener Veranstaltungen zusätzliche Ladenöffnungszeiten an Sonntagen entsprechend den Anträgen des Haaner Einzelhandels vom 14. und 23. 10. 2015 (Anlagen 2 und 3) freigegeben werden.
Hierzu hat die Verwaltung die örtlich zuständige Gliederungen der Gewerkschaft ver.di, des Einzelhandelsverbandes des Kreises Mettmann (EHV), der Industrie- und Handelskammer (IHK) und Handwerkskammer (HWK) Düsseldorf sowie der evangelisch-lutherischen und römisch-katholischen Kirche angehört (Anlage 4). Die Anhörungsmöglichkeiten haben EHV, HWK und IHK (Anlagen 5 bis 7) wahrgenommen.
Die Voraussetzungen für den Erlass der Verordnung werden erfüllt. Daher empfiehlt die Verwaltung den Erlass der in der Anlage 1 enthaltenen Verordnung
Beschlussvorschlag:
Die Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass im Jahr 2016 wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.
Finanz. Auswirkung:
Keine
Anlagen:
1_VO_Ladenschluss_2016
2_Ladenoeffnung_2016_Anlage