Sachverhalt:
Jugendhilfeleistungen
sind Teil des sozialen Netzes einer Kommune und knüpfen unmittelbar an der
Erziehungs- und Sozialkompetenz der Familien an.
Die
Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen wird von vielfältigen Faktoren bestimmt
wie die familialen Strukturen, sozialstrukturelle Bedingungen und die
gesamtgesellschaftliche Entwicklung. Die familialen Strukturen werden quer
durch die sozialen Schichten instabiler und zerbrechlicher, mit vielfältigen
Folgen für die davon betroffenen Kinder. Prekäre Lebenslagen und
Sozialisationsbedingungen führen dahin, dass Eltern und Kinder mittels
erzieherischer Hilfen unterstützt werden müssen.
Ziel
einer ambulanten Unterstützung für Betroffene ist, einer akuten
Kindeswohlgefährdung entgegenzutreten und gleichwohl die Entwicklung sozialer
und erzieherischer Kompetenz, Unterstützung bei der Überwindung persönlicher,
familiärer und sozialer Schwierigkeiten und Konflikte zu ermöglichen. Die
rechtzeitige Wahrnehmung familiärer Konflikte und eine zielgenaue, rasche Hilfe
ist die einzige Alternative, um eine kostenintensive Unterbringung in der
Heimerziehung zu vermeiden oder diese zumindest zeitlich hinaus zu zögern.
Ambulante
erzieherische Hilfen sind eine gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtleistung der
Jugendhilfe nach dem SGB VIII.
In
der Stadt Haan wird der ambulante Bedarf weitgehend durch den eigenen Bereich
des
berufserfahrenen
und multiprofessionellen Teams „Ambulante erzieherische Hilfen“ gedeckt. Dies
erlaubt eine passgenaue Beratung und Begleitung im sozialen Umfeld der
Familien, Alleinerziehenden, Kinder und Jugendlichen durch das Jugendamt und
eine wirtschaftliche Steuerung, da die Sätze für die Fachleistungsstunde
unterhalb externer Träger liegen.
Bei
allen hier tätigen Fachkräften handelt es sich um erfahrene PädagogInnen,
PsychologInnen mit weiteren Zusatzqualifikationen (Kinderschutzfachkraft,
Systemische Beratung, Familientherapie) und Sprachkenntnissen in Russisch,
Polnisch und Türkisch. Viele Fachkräfte sind seit Jahren für die Stadt Haan
tätig.
Seit
2002 vergütet die Stadt Haan die Fachleistungsstunde mit 25,31 €. Der Betrag
ist seiner Zeit durch die Umstellung von einem Fachleistungsstundensatz in Höhe
von 50 DM auf 25,31 € zustande gekommen. Damit liegt der Satz der
Fachleistungsstunde deutlich unter dem Betrag, der üblicherweise gezahlt wird.
In den vergangenen Jahren sind seither keinerlei Preissteigerungen
berücksichtigt worden.
Eine
Umfrage unter den Freiberuflern hat ergeben, dass die Träger in den umliegenden
kreisangehörigen Städten zwischen 32 € und 40 € für die Fachleistungsstunde
zahlen.
Die
derzeit hier tätigen Fachkräfte ziehen inzwischen Aufträge anderer Träger vor,
da diese lukrativer sind. Bisher konnte eine größere Abwanderung der Fachkräfte
verhindert werden, da diese die Arbeitsbedingungen (z.B. regelmäßige
Fachberatung) schätzen. Dauerhaft wird dies aber nicht ausreichen, falls die
Schere zwischen den üblichen Honoraren und dem Satz der Fachleistungsstunde der
Stadt Haan weiter auseinander geht.
Die
ambulanten erzieherischen Hilfen sind pflichtige Aufgaben, die die Stadt Haan
anbieten muss. Wenn die Kapazitäten im Team der „Ambulanten erzieherischen
Hilfen“ erschöpft sind oder ein fachlich passendes Angebot nicht vorgehalten
werden kann, müssen externe Anbieter angefragt werden. Hier liegen die Kosten
für eine Fachleistungsstunde bei mindestens 50 €.
Die
Abwanderung der Fachkräfte aus dem Bereich der „Ambulanten erzieherischen
Hilfen“ zieht somit nicht nur negative fachliche Aspekte mit sich, sondern
lässt deutliche Mehrkosten erwarten.
Die
Verwaltung schlägt daher eine Erhöhung der Fachleistungsstunde von 25,31 € auf
32 € vor.
Beschlussvorschlag:
Die freiberuflichen pädagogischen Fachkräfte erhalten mit Wirkung ab 01.01.2016 pro Fachleistungsstunde einen Entgeltsatz von 32 €.
Finanz. Auswirkung:
In den Produktsachkonten
060310.533118 - Ambulante Hilfen durch eine Erziehungsbeistandschaft gem. § 30 SGB VIII
060310.533119 - Ambulante Hilfen durch eine Sozialpädagogische Familienhilfe gem. § 31 SGB VIII
060310.533124 - Ambulante Hilfen für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII
Für das Jahr 2015 wurden in den einzelnen Hilfen bisher rund 423 Leistungsmonate durch die Fachkräfte der „Ambulanten erzieherischen Hilfen“ geleistet und monatlich je Fall 22 Stunden durchschnittlich aufgewendet (durchschnittlich 556,82 EUR pro Fall/Monat).
Der durchschnittliche Wert pro Fall/Monat (556,82 EUR) erhöht sich bei einer Fachleistungsstunde von 32 EUR um 147,18 EUR auf 704,00 EUR.