Betreff
Anpassung der Fachleistungsstunden für die pädagogischen Fachkräfte im Bereich der ambulanten Hilfen (Produkt 060310)
Vorlage
51/091/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Jugendhilfeleistungen sind Teil des sozialen Netzes einer Kommune und knüpfen unmittelbar an der Erziehungs- und Sozialkompetenz der Familien an.

Die Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen wird von vielfältigen Faktoren bestimmt wie die familialen Strukturen, sozialstrukturelle Bedingungen und die gesamtgesellschaftliche Entwicklung. Die familialen Strukturen werden quer durch die sozialen Schichten instabiler und zerbrechlicher, mit vielfältigen Folgen für die davon betroffenen Kinder. Prekäre Lebenslagen und Sozialisationsbedingungen führen dahin, dass Eltern und Kinder mittels erzieherischer Hilfen unterstützt werden müssen.

Ziel einer ambulanten Unterstützung für Betroffene ist, einer akuten Kindeswohlgefährdung entgegenzutreten und gleichwohl die Entwicklung sozialer und erzieherischer Kompetenz, Unterstützung bei der Überwindung persönlicher, familiärer und sozialer Schwierigkeiten und Konflikte zu ermöglichen. Die rechtzeitige Wahrnehmung familiärer Konflikte und eine zielgenaue, rasche Hilfe ist die einzige Alternative, um eine kostenintensive Unterbringung in der Heimerziehung zu vermeiden oder diese zumindest zeitlich hinaus zu zögern.

 

Ambulante erzieherische Hilfen sind eine gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtleistung der Jugendhilfe nach dem SGB VIII.

 

In der Stadt Haan wird der ambulante Bedarf weitgehend durch den eigenen Bereich des

berufserfahrenen und multiprofessionellen Teams „Ambulante erzieherische Hilfen“ gedeckt. Dies erlaubt eine passgenaue Beratung und Begleitung im sozialen Umfeld der Familien, Alleinerziehenden, Kinder und Jugendlichen durch das Jugendamt und eine wirtschaftliche Steuerung, da die Sätze für die Fachleistungsstunde unterhalb externer Träger liegen.

 

Bei allen hier tätigen Fachkräften handelt es sich um erfahrene PädagogInnen, PsychologInnen mit weiteren Zusatzqualifikationen (Kinderschutzfachkraft, Systemische Beratung, Familientherapie) und Sprachkenntnissen in Russisch, Polnisch und Türkisch. Viele Fachkräfte sind seit Jahren für die Stadt Haan tätig.

 

Seit 2002 vergütet die Stadt Haan die Fachleistungsstunde mit 25,31 €. Der Betrag ist seiner Zeit durch die Umstellung von einem Fachleistungsstundensatz in Höhe von 50 DM auf 25,31 € zustande gekommen. Damit liegt der Satz der Fachleistungsstunde deutlich unter dem Betrag, der üblicherweise gezahlt wird. In den vergangenen Jahren sind seither keinerlei Preissteigerungen berücksichtigt worden.

Eine Umfrage unter den Freiberuflern hat ergeben, dass die Träger in den umliegenden kreisangehörigen Städten zwischen 32 € und 40 € für die Fachleistungsstunde zahlen.

 

Die derzeit hier tätigen Fachkräfte ziehen inzwischen Aufträge anderer Träger vor, da diese lukrativer sind. Bisher konnte eine größere Abwanderung der Fachkräfte verhindert werden, da diese die Arbeitsbedingungen (z.B. regelmäßige Fachberatung) schätzen. Dauerhaft wird dies aber nicht ausreichen, falls die Schere zwischen den üblichen Honoraren und dem Satz der Fachleistungsstunde der Stadt Haan weiter auseinander geht.

Die ambulanten erzieherischen Hilfen sind pflichtige Aufgaben, die die Stadt Haan anbieten muss. Wenn die Kapazitäten im Team der „Ambulanten erzieherischen Hilfen“ erschöpft sind oder ein fachlich passendes Angebot nicht vorgehalten werden kann, müssen externe Anbieter angefragt werden. Hier liegen die Kosten für eine Fachleistungsstunde bei mindestens 50 €.

 

Die Abwanderung der Fachkräfte aus dem Bereich der „Ambulanten erzieherischen Hilfen“ zieht somit nicht nur negative fachliche Aspekte mit sich, sondern lässt deutliche Mehrkosten erwarten.

Die Verwaltung schlägt daher eine Erhöhung der Fachleistungsstunde von 25,31 € auf 32 € vor.

Beschlussvorschlag:

Die freiberuflichen pädagogischen Fachkräfte erhalten mit Wirkung ab 01.01.2016 pro Fachleistungsstunde einen Entgeltsatz von 32 €.

Finanz. Auswirkung:

In den Produktsachkonten

 

060310.533118 - Ambulante Hilfen durch eine Erziehungsbeistandschaft gem. § 30 SGB VIII

 

060310.533119 - Ambulante Hilfen durch eine Sozialpädagogische Familienhilfe gem. § 31 SGB VIII

 

060310.533124 - Ambulante Hilfen für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII

 

Für das Jahr 2015 wurden in den einzelnen Hilfen bisher rund 423 Leistungsmonate durch die Fachkräfte der „Ambulanten erzieherischen Hilfen“  geleistet und  monatlich je Fall 22 Stunden durchschnittlich aufgewendet (durchschnittlich 556,82 EUR pro Fall/Monat).

 

Der durchschnittliche Wert pro Fall/Monat (556,82 EUR) erhöht sich bei einer Fachleistungsstunde von 32 EUR um 147,18 EUR auf 704,00 EUR.