Betreff
Bauliche Manahmen zum Schutz der Privatsphäre der untergebrachten Flüchtlinge in der Notunterkunft des Landes" - Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 02.11.2015 - Antrag der WLH-Ratsfraktion vom 08.11.2015
Vorlage
51/095/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Es bestand Einvernehmen in der Sitzung des Haupt- um Finanzausschusses am 10.11.2015 den Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 02.11.2015 (siehe Anlage 1) sowie die hierzu am 03.11.2015 der Verwaltung von der WLH-Fraktion zugeleiteten ergänzenden Fragen in der Sitzung des Sozial- und Integrationsausschusses am 23.11.2015 zu beraten.

 

In dem am 06.11.2015 standgefundenen Ortstermin in der Notunterkunft des Landes Sporthalle Adlerstraße mit den beteiligten Verwaltungsstellen sowie auch der Verwaltungsleitung, ein Vertreter des Kreises Mettmann sowie den von der Stadt Haan beauftragten Brandschutzbeauftragten Herrn Ullrich wurden die Möglichkeiten zur Aufstellung von Sichtschutzwänden bzw. Schaffung von separierten Raum für Familien besprochen und abgestimmt.

 

Es wurde Einvernehmen darüber erzielt, an den Kopfseiten der Sporthalle diese Bereiche zur Schaffung von Privatsphäre für Familien/Kinder einzurichten. Diese Maßnahme kann zunächst nur im Wege einer Duldung durch die Bauaufsicht bis zu 6 Monaten erfolgen. Die vereinbarte Arrondierung der Familienbereiche, Materialien sowie einzubringender Sichtschutz im oberen Bereich der Halle wurde in Abstimmung mit dem Brandschutzkonzept festgelegt. Die Maßnahme soll zeitnah in den nächsten zwei Wochen umgesetzt werden.

 

Es ist eine höhere Zuführung von Familien mit Kindern kurz- mittelfristig nicht auszuschließen. Die Zuteilung/Priorisierung der Familienbereiche erfolgt durch den Betreuer der Einrichtung „DRK“.

 

Die hierzu ergänzenden eingegangen Fragen der WLH-Fraktion vom 03.11.2015 sind nachstehend mit Beantwortung aufgeführt.

 

1. Wie werden diese Stellwände aus Sicht der Sicherheitsexperten bewertet u.a. mit Blick auf den Brandschutz?

Welche Art von Stellwänden müssten dies sein und wie schnell könnten diese hergestellt / beschafft werden, zu welchen Kosten?

 

Es handelt sich um Gipskarton/Brandklasse A. Es werden keine Türen eingebracht. Es ist vorgesehen, die Abtrennungen in den nächsten zwei Wochen zu installieren. Die Stadt Haan geht davon aus, dass die Kosten vom Land (Notunterkunft des Landes) übernommen werden.

 

2. Wie müssten diese Stellwände befestigt / verankert werden, damit diese nicht durch Umstürzen zu einem Gesundheitsrisiko für

kleine Kinder werden können? - Müsste der Hallenboden dafür beschädigt werden? Wer käme für die Kosten eines neuen Hallenbodens auf?

 

Die Abtrennungen werden verschraubt bzw. verklebt. Der Hallenboden wird nicht beschädigt. Es werden keine Zwischenräume durch die vorgesehen Anordnung der „Zellen“ entstehen.

 

3. Wie schnell könnten die gesicherten Stellwände dann einer neuen Anordnung zugeführt werden, da spätestens alle 3 Monate die Bewohner der

NUK wechseln und somit auch die Anzahl der Familien und Alleinreisenden und somit dann auch die Abtrennungen geändert werden müssten?

 

Das mit allen zuständigen Beteiligten abgestimmte Brandschutzkonzept gibt die Anordnung der Sichtschutzwände vor, sodass keine neue Variable für die Anordnung entsteht.

 

4. Wie schnell können diese Stellwände vollständig desinfiziert werden, da eine NUK nur für max. 3 Monate für den entsprechenden Personenkreisen zur Verfügung steht und dann vor der Neubelegung, welche auch aus der Erfahrung innerhalb weniger Stunden erfolgen kann, vollständig desinfiziert werden müsste in dem Bereich des persönlichen Gebrauchs?

 

Nach Freiziehung der Notunterkunft des Landes ist für die Desinfektion der Halle einschließlich Stellwände ein Zeitraum von 8 Stunden eingeplant.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozial- und Integrationsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Refinanzierung durch das Land.