Sachverhalt:
Es
bestand Einvernehmen in der Sitzung des Haupt- um Finanzausschusses am
10.11.2015 den Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 02.11.2015 (siehe Anlage 1)
sowie die hierzu am 03.11.2015 der Verwaltung von der WLH-Fraktion zugeleiteten
ergänzenden Fragen in der Sitzung des Sozial- und Integrationsausschusses am
23.11.2015 zu beraten.
In
dem am 06.11.2015 standgefundenen Ortstermin in der Notunterkunft des Landes
Sporthalle Adlerstraße mit den beteiligten Verwaltungsstellen sowie auch der
Verwaltungsleitung, ein Vertreter des Kreises Mettmann sowie den von der Stadt
Haan beauftragten Brandschutzbeauftragten Herrn Ullrich wurden die
Möglichkeiten zur Aufstellung von Sichtschutzwänden bzw. Schaffung von
separierten Raum für Familien besprochen und abgestimmt.
Es
wurde Einvernehmen darüber erzielt, an den Kopfseiten der Sporthalle diese
Bereiche zur Schaffung von Privatsphäre für Familien/Kinder einzurichten. Diese
Maßnahme kann zunächst nur im Wege einer Duldung durch die Bauaufsicht bis zu 6
Monaten erfolgen. Die vereinbarte Arrondierung der Familienbereiche,
Materialien sowie einzubringender Sichtschutz im oberen Bereich der Halle wurde
in Abstimmung mit dem Brandschutzkonzept festgelegt. Die Maßnahme soll zeitnah
in den nächsten zwei Wochen umgesetzt werden.
Es
ist eine höhere Zuführung von Familien mit Kindern kurz- mittelfristig nicht
auszuschließen. Die Zuteilung/Priorisierung der Familienbereiche erfolgt durch
den Betreuer der Einrichtung „DRK“.
Die
hierzu ergänzenden eingegangen Fragen der WLH-Fraktion vom 03.11.2015 sind
nachstehend mit Beantwortung aufgeführt.
1.
Wie werden diese Stellwände aus Sicht der
Sicherheitsexperten bewertet u.a. mit Blick auf den Brandschutz?
Welche
Art von Stellwänden müssten dies sein und wie schnell könnten diese hergestellt
/ beschafft werden, zu welchen Kosten?
Es handelt sich um
Gipskarton/Brandklasse A. Es werden keine Türen eingebracht. Es ist vorgesehen,
die Abtrennungen in den nächsten zwei Wochen zu installieren. Die Stadt Haan
geht davon aus, dass die Kosten vom Land (Notunterkunft des Landes) übernommen
werden.
2.
Wie müssten diese Stellwände befestigt / verankert werden, damit diese nicht
durch Umstürzen zu einem Gesundheitsrisiko für
kleine
Kinder werden können? - Müsste der Hallenboden dafür beschädigt werden? Wer
käme für die Kosten eines neuen Hallenbodens auf?
Die Abtrennungen werden verschraubt
bzw. verklebt. Der Hallenboden wird nicht beschädigt. Es werden keine
Zwischenräume durch die vorgesehen Anordnung der „Zellen“ entstehen.
3.
Wie schnell könnten die gesicherten
Stellwände dann einer neuen Anordnung zugeführt werden, da spätestens alle 3
Monate die Bewohner der
NUK
wechseln und somit auch die Anzahl der Familien und Alleinreisenden und somit
dann auch die Abtrennungen geändert werden müssten?
Das mit allen zuständigen Beteiligten
abgestimmte Brandschutzkonzept gibt die Anordnung der Sichtschutzwände vor,
sodass keine neue Variable für die Anordnung entsteht.
4.
Wie schnell können diese Stellwände vollständig desinfiziert werden, da eine
NUK nur für max. 3 Monate für den entsprechenden Personenkreisen zur Verfügung
steht und dann vor der Neubelegung, welche auch aus der Erfahrung innerhalb
weniger Stunden erfolgen kann, vollständig desinfiziert werden müsste in dem
Bereich des persönlichen Gebrauchs?
Nach Freiziehung der Notunterkunft des
Landes ist für die Desinfektion der Halle einschließlich Stellwände ein
Zeitraum von 8 Stunden eingeplant.
Beschlussvorschlag:
Der Sozial- und Integrationsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Finanz. Auswirkung:
Refinanzierung durch das Land.