Betreff
Unterbringung von Flüchtlingen -Mittelbereitstellung Umbaumaßnahmen Gebäude Düsselberger Str.
Vorlage
51/069/2015/3/1
Aktenzeichen
51/069/2015/4
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gegenüber der Vorlage 51/069/2015/3 vom 07.09.2015 hat sich der Sachverhalt dahingehend geändert, dass nunmehr nach Begutachtung durch das Gebäudemanagement eine intensivere Nutzung der Gebäude als Flüchtlingsunterkunft möglich ist.

 

Die Bestandsgebäude bieten nach näherer Betrachtung und Fortführung der Planung die Möglichkeit, nicht nur in dem 3-geschossigen Verwaltungsgebäude, sondern auch in dem daneben befindlichen 2-geschossigen ehemaligen Lager- und Produktionsgebäude Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge zu schaffen. Nach aktueller Planung wäre dies in 3 Bauabschnitten möglich:

 

- Bauabschnitt Ia = 1. OG Lagergebäude
für ca. 60 Personen, Baukosten ca. 240.000 €, haushaltswirksam in 2015.

 

- Bauabschnitt Ib = EG Lagergebäude

für ca. 55 Personen, Baukosten ca. 180.000 €, davon ca. 50 % haushaltswirksam in 2015, Rest in 2016.

 

- Bauabschnitt II = 3-geschossiges Verwaltungsgebäude
für ca. 150 Personen, Baukosten ca. 600.000 €, haushaltswirksam in 2016.

 

Für die Umsetzung der Umbaumaßnahmen müssen damit in 2015 weitere 230.000 € außerplanmäßige Auszahlungsmittel bereitgestellt werden. Darüber hinaus ist die Verpflichtungsermächtigung für weitere Auszahlungen in 2016 um 290.000 € anzuheben.

Da sich aufgrund der Einrichtung einer Notunterkunft in der Sporthalle des Gymnasiums der geplante Neubau des Gymnasiums am Altstandort verzögert, werden die hierfür in 2015 verbliebenen Auszahlungsmittel in Höhe von 100.000 € für die Deckung der außerplanmäßig bereitzustellenden Mittel herangezogen. Darüber hinaus werden zur Deckung weitere in 2015 veranschlagte Mittel in Höhe von 100.000 € bei der Maßnahme „Neubau Asylbewerberwohnheim Kampheiderstr.“ eingesetzt, da sich auch hier eine Verzögerung des Baubeginns ergibt. Die restlichen Mittel in Höhe von 30.000 € werden bei der Maßnahme „Erneuerung Telefonanlage“ gesperrt. Auch diese Maßnahme wird in 2015 nicht mehr umgesetzt. Die Maßnahmen werden entsprechend im Investitionsprogramm zeitlich nach hinten verschoben.

 

Die Bereitstellung weiterer Verpflichtungsermächtigungen in diesem Jahr erfolgt ebenfalls zu Lasten der in 2016 veranschlagten Baukosten für das Gymnasium. Hier ist nach bisherigen Erkenntnissen ein Baubeginn erst in 2017 nach Auflösung/Abbau der Notunterkunft möglich.

 

Verfasserin: Doris Abel, Amt für Finanzmanagement

 

 

 

Beschlussvorschlag:

In Erweiterung des Beschlusses vom 8.9.2015 werden für den Umbau der Immobilie Düsselberger Str., Gruiten weitere außerplanmäßige Auszahlungsmittel in Höhe von 230.000 € in 2015 bereitgestellt, sowie die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung um 290.000 € auf dann 1.398.000 € in 2015 (Auszahlung in 2016) angehoben.

 

Zum Ausgleich der im Produkt 100400 Städtische Unterkünfte, Übergangswohn-heime bereitzustellenden zusätzlichen Investitionsauszahlung werden folgende Haushaltsmittel aus 2015 zur Deckung herangezogen:

 

Neubau Schulgebäude Gymnasium am Altstandort – Baukosten –

100.000 €

 

Neubau Wohnheime für Asylbewerber Kampheider Straße

 

100.000 €

 

Erneuerung des Daten- und Telekommunikationsnetzes und Anschaffung einer Telefonanlage

30.000 €

 

 

230.000 €

 

Zum Ausgleich der zusätzlichen Verpflichtungsermächtigung werden weitere Haushaltsmittel in Höhe von 290.000 € für den Neubau des Gymnasiums von 2016 nach 2017 verschoben.

 

 

Finanz. Auswirkung:

 Bereitstellung weiterer außerplanmäßiger Auszahlungsmittel in Höhe von 230.000 €.