Sachverhalt:
Gegenüber der Vorlage 51/069/2015/3 vom 07.09.2015 hat sich der Sachverhalt
dahingehend geändert, dass nunmehr nach Begutachtung durch das
Gebäudemanagement eine intensivere Nutzung der Gebäude als Flüchtlingsunterkunft
möglich ist. Die Bestandsgebäude bieten nach näherer Betrachtung und Fortführung
der Planung die Möglichkeit, nicht nur in dem 3-geschossigen Verwaltungsgebäude,
sondern auch in dem daneben befindlichen 2-geschossigen ehemaligen Lager- und
Produktionsgebäude Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge zu schaffen.
Nach aktueller Planung wäre dies in 3 Bauabschnitten möglich: - Bauabschnitt Ia
= 1. OG Lagergebäude - Bauabschnitt Ib
= EG Lagergebäude für ca. 55
Personen, Baukosten ca. 180.000 €, davon ca. 50 % haushaltswirksam in
2015, Rest in 2016. - Bauabschnitt II
= 3-geschossiges Verwaltungsgebäude Für die Umsetzung der Umbaumaßnahmen müssen damit in 2015 weitere
230.000 € außerplanmäßige Auszahlungsmittel bereitgestellt werden. Darüber hinaus
ist die Verpflichtungsermächtigung für weitere Auszahlungen in 2016 um 290.000
€ anzuheben. Da sich aufgrund der Einrichtung einer Notunterkunft in der Sporthalle
des Gymnasiums der geplante Neubau des Gymnasiums am Altstandort verzögert,
werden die hierfür in 2015 verbliebenen Auszahlungsmittel in Höhe von 100.000
€ für die Deckung der außerplanmäßig bereitzustellenden Mittel herangezogen.
Darüber hinaus werden zur Deckung weitere in 2015 veranschlagte Mittel in
Höhe von 100.000 € bei der Maßnahme „Neubau Asylbewerberwohnheim
Kampheiderstr.“ eingesetzt, da sich auch hier eine Verzögerung des Baubeginns
ergibt. Die restlichen Mittel in Höhe von 30.000 € werden bei der Maßnahme
„Erneuerung Telefonanlage“ gesperrt. Auch diese Maßnahme wird in 2015 nicht
mehr umgesetzt. Die Maßnahmen werden entsprechend im Investitionsprogramm
zeitlich nach hinten verschoben. Die Bereitstellung weiterer Verpflichtungsermächtigungen in diesem
Jahr erfolgt ebenfalls zu Lasten der in 2016 veranschlagten Baukosten für das
Gymnasium. Hier ist nach bisherigen Erkenntnissen ein Baubeginn erst in 2017
nach Auflösung/Abbau der Notunterkunft möglich. Verfasserin: Doris Abel, Amt für Finanzmanagement |
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Beschlussvorschlag:
In Erweiterung des Beschlusses vom 8.9.2015
werden für den Umbau der Immobilie Düsselberger Str., Gruiten weitere
außerplanmäßige Auszahlungsmittel in Höhe von 230.000 € in 2015 bereitgestellt,
sowie die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung um 290.000 € auf dann 1.398.000
€ in 2015 (Auszahlung in 2016) angehoben.
Zum Ausgleich der im Produkt 100400
Städtische Unterkünfte, Übergangswohn-heime bereitzustellenden zusätzlichen
Investitionsauszahlung werden folgende Haushaltsmittel aus 2015 zur Deckung
herangezogen:
Neubau Schulgebäude Gymnasium am Altstandort – Baukosten – |
100.000 € |
Neubau Wohnheime
für Asylbewerber Kampheider Straße |
100.000 € |
Erneuerung des
Daten- und Telekommunikationsnetzes und Anschaffung einer Telefonanlage |
30.000 € |
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230.000 € |
Zum Ausgleich der zusätzlichen Verpflichtungsermächtigung
werden weitere Haushaltsmittel in Höhe von 290.000 € für den Neubau des
Gymnasiums von 2016 nach 2017 verschoben.
Finanz. Auswirkung:
Bereitstellung weiterer außerplanmäßiger Auszahlungsmittel in Höhe von 230.000 €.