Sachverhalt:
Gem. § 80 Abs. 1 der
Gemeindeordnung (GO NW) wurde der Entwurf der Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2016 mit ihren Anlagen, zu denen insbesondere die Fortschreibung
des HSK 2010 gehört, von der Kämmerin aufgestellt und der Bürgermeisterin zur
Bestätigung vorgelegt.
Der von der Bürgermeisterin
bestätigte unveränderte Entwurf des Haushaltsplanes 2016 wird dem Rat der Stadt
Haan hiermit als Tischvorlage zugeleitet.
Gem. § 80 Abs. 4 GO NRW ist der
Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Rat in öffentlicher Sitzung
zu beraten und zu beschließen. In Verbindung mit § 59 Abs. 2 GO und der
Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse in der z. Zt. gültigen Fassung berät
der Haupt- und Finanzausschuss den Haushaltsplanentwurf für den Rat vor.
Unmittelbar nach Einbringung des Haushaltsplanentwurfes ist der Entwurf gem. § 80 Abs. 3 GO öffentlich bekannt zu machen, um Einwohnern und Abgabepflichtigen die Gelegenheit zu geben, Einwendungen gegen den Entwurf erheben zu können.
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2016 mit ihren Anlagen wird zur Kenntnis genommen und zur Beratung an die Fachausschüsse verwiesen.