Betreff
Fördermittel für den Bau von Radverkehrsinfrastruktur - Nahmobilitätsprogramm
hier: Antrag der Fraktion WLH vom 29.12.2015
Vorlage
66/025/2016
Art
Antrag

Anlass:

Die WLH-Fraktion bittet in ihrem Antrag vom 29.12.2015 die Verwaltung um die Darstellung der Fördermöglichkeiten für die Stadt Haan im Rahmen der Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur. Es soll sichergestellt werden, dass der Fachausschuss für eventuelle Maßnahmen einen Zeitplan beschließen, und finanzielle Mittel in den Haushalt 2016 einstellen kann.

 

Sachverhalt:

Das Land gewährt Zuwendungen bis zu 80 % für Investitionen und Planungen, Service, Kommunikation und Information zur Verbesserung der Nahmobilität in den Gemeinden. Förderfähig sind Bau- und Ausbauvorhaben, grundhafte Erneuerung sowie weitere Vorhaben, die geeignet sind, einen sicheren Radverkehr zu gewährleisten. Hierzu zählen u. a.:

·         Markierung von Radfahrstreifen und Schutzstreifen

·         Sonstige Markierungs- und Beschilderungslösungen

·         Querungseinrichtungen

·         Radwege

·         Fahrradstraßen

·         Fahrradabstellanlagen.

Zwingende Voraussetzung für die Zuwendung ist die Finanzierung des Eigenanteils, sowie insbesondere ein Radverkehrskonzept, in dem der Verkehrswert, also die verkehrliche, städtebauliche und umweltbedeutsame Dringlichkeit des Vorhabens, dargestellt wird. Einzelmaßnahmen ohne sachlichen Zusammenhang werden nicht unterstützt.

Ein förderungsfähiges Konzept liegt für die Stadt Haan noch nicht vor. Das Verkehrsplanungsbüro Runge + Küchler, Düsseldorf, erarbeitet im Rahmen der zweiten Stufe des Verkehrsentwicklungsplans für die Stadt Haan eine Planung. Die ersten Ergebnisse wurden dem Arbeitskreis VEP am 02.02.2016 vorgestellt. Daher kann zum jetzigen Zeitpunkt weder ein sinnvoller Zeitplan aufgestellt werden, noch können Kosten seriös beziffert werden. Sobald der Ausschuss das fertiggestellte Radwegekonzept beschließt, werden von der Verwaltung die Planungen begonnen. Sollten die notwendigen Voraussetzungen vorliegen, werden die Unterlagen vorbereitet, um einen Förderantrag zu stellen. Stichtag für einen solchen Antrag ist der 01. Juni.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.